Das Gesundheitsministerium bittet die Öffentlichkeit um eine Stellungnahme zur Veröffentlichung einer Liste von Infektionskrankheiten, Themen und dem Umfang der obligatorischen Verwendung von Impfstoffen und medizinischen biologischen Produkten.
Konkret hat das Gesundheitsministerium eine Liste mit 13 Infektionskrankheiten vorgeschlagen, gegen die im Rahmen des erweiterten Immunisierungsprogramms geimpft werden muss. Dazu gehören: Hepatitis B-Virus, Tuberkulose, Diphtherie, Keuchhusten, Tetanus, Polio, Erkrankungen durch Haemophilus influenzae Typ B, Masern, Japanische Enzephalitis B, Röteln, Durchfall durch Rota-Virus, Erkrankungen durch Pneumokokken und Gebärmutterhalskrebs.
Der Impfplan für Impfstoffe im Rahmen des erweiterten Immunisierungsprogramms wird gemäß den Anweisungen des Gesundheitsministeriums umgesetzt.
In Bezug auf die Liste der Infektionskrankheiten sind Personen, die in Seuchengebieten oder bei Reisen in Seuchengebiete einem Risiko ausgesetzt sind, sich mit Infektionskrankheiten anzustecken, verpflichtet, Impfstoffe und biologische Medizinprodukte zu verwenden. Dazu gehören: Diphtherie, Kinderlähmung, Keuchhusten, Röteln, Masern, Cholera, Japanische Enzephalitis B, Tollwut, Grippe und COVID-19.
Gemäß dem Entwurf soll die Bestimmung der Personen, die Impfstoffe in der in diesem Artikel vorgeschriebenen Liste verwenden, vom Gesundheitsministerium entschieden werden und dem Volkskomitee der Provinz oder Stadt vorgelegt werden oder unter der Leitung des Gesundheitsministeriums auf der Grundlage der Seuchenlage, der Bedingungen der Impfstoffversorgung und der lokalen Ressourcen erfolgen.
In Bezug auf den Anwendungsbereich der vorgeschriebenen Impfstoffe und medizinischen biologischen Produkte schlägt das Gesundheitsministerium vor, im Rahmen des erweiterten Impfprogramms landesweit Impfstoffe aus der in Artikel 1 dieses Rundschreibens aufgeführten Liste für Kinder und schwangere Frauen bereitzustellen.
Der Umfang der Umsetzung von Impfstoffen gegen Pneumokokken-Erkrankungen und Gebärmutterhalskrebs richtet sich nach den Richtlinien des Gesundheitsministeriums auf Grundlage der Regierungsresolution Nr. 104/NQ-CP vom 15. August 2022 zum Fahrplan zur Erhöhung der Anzahl der Impfstoffe im erweiterten Immunisierungsprogramm für den Zeitraum 2021–2030 sowie nach den zentralen und lokalen Ressourcen.
Die Festlegung des Anwendungsbereichs der in Absatz 1, Artikel 2 genannten Impfstoffe und biologischen Medizinprodukte erfolgt durch das Gesundheitsministerium und wird dem Volkskomitee der Provinz oder Stadt vorgelegt. Alternativ erfolgt die Festlegung gemäß den Richtlinien des Gesundheitsministeriums auf Grundlage der Seuchenlage, der Bedingungen für die Impfstoffversorgung und der örtlichen Ressourcen./.
Quelle: https://www.vietnamplus.vn/bo-y-te-de-xuat-ve-cac-doi-tuong-bat-buoc-phai-su-dung-vaccine-post1022773.vnp
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