Das Gesundheitsministerium hat gerade ein Rundschreiben zur Regelung der Gesundheitsstandards und Gesundheitsuntersuchungen für Autofahrer und spezialisierte Motorradfahrer herausgegeben. regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen für Autofahrer; Gesundheitsdatenbank von Autofahrern und spezialisierten Motorradfahrern. Das Rundschreiben tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Ab 2025 werden sich die Gesundheitsstandards für Fahrer teilweise ändern (Beispielfoto).
Nach Angaben des Gesundheitsministeriums wurden in dem neu herausgegebenen Rundschreiben einige Bestimmungen gegenüber dem vorherigen gemeinsamen Rundschreiben geändert. Speziell:
Der erste neue Punkt ist die Umgruppierung. Wenn das alte Rundschreiben die Gruppe 1 für Fahrer der Klasse A1 unterteilt hat; Gruppe 2 ist für Fahrer der Klasse B1 und Gruppe 3 ist für Fahrer der Klassen: A2, A3, A4, B2, C, D, E, FB2, FC, FD, FE; Gemäß der neuen Verordnung werden die Gesundheitsstandards für Kraftfahrer und spezialisierte Kraftradfahrer in 3 Gruppen wie folgt unterteilt: Gruppe 1 gilt für Gesundheitsuntersuchungen zur Erteilung von A1- und B1-Führerscheinen sowie für spezialisierte Kraftradfahrer; Die Gruppe 2 betrifft die ärztlichen Untersuchungen zur Erteilung der Führerscheine der Klassen A und B; und Gruppe 3: Gilt für ärztliche Untersuchungen zur Erteilung von Führerscheinen der Klassen C1, C, D1, D2, D, BE, C1E, CE, D1E, D2E und DE.
Zweiter neuer Punkt: Personen mit einem vor dem 1. Januar 2025 ausgestellten Führerschein müssen ihren Führerschein gemäß den Bestimmungen von Artikel 89 Punkt a, Absatz 3 des Gesetzes über die Straßenverkehrsordnung und -sicherheit von der Klasse A1 auf die Klasse A umändern oder neu ausstellen lassen: Bei der Gesundheitsuntersuchung gelten die Gesundheitsstandards der Gruppe 1.
In der neuen Regelung ist keine fachärztliche Untersuchung des Bewegungsapparates mehr erforderlich (§ 4 Abs. 2).
Der dritte neue Punkt betrifft die Gesundheitsuntersuchung für behinderte Menschen, die einen Führerschein der Klasse A1 oder einen Führerschein der Klasse B beantragen, wie in Absatz 2, Artikel 57 des Gesetzes über die Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr vorgeschrieben: Für die Gesundheitsuntersuchung gelten die in Anhang I dieses Rundschreibens vorgeschriebenen Gesundheitsstandards, jedoch nicht für die Untersuchung durch einen Muskel-Skelett-Spezialisten.
Neuer Punkt 4 zu Drogen- und Alkoholtests
- Die Gesundheitsuntersuchung (SKS) zur Erneuerung des Führerscheins erfordert nur einen Drogenkonzentrationstest (Test auf 5 Arten von Drogen, das alte Rundschreiben verlangt 4 Arten), keinen 100%igen Alkoholkonzentrationstest; Alkoholkonzentrationstest nach ärztlicher Verordnung im Zweifelsfall
- Die regelmäßige ärztliche Untersuchung für Autofahrer erfordert Alkohol- und Drogentests (5 Arten von Drogen, altes Rundschreiben 4 Arten)
Neuer Punkt 5, Entfernen des Formulars für das regelmäßige Gesundheitscheckbuch im alten Rundschreiben: Das regelmäßige Gesundheitscheckbuch verwendet dasselbe Formular für das regelmäßige Gesundheitscheckbuch gemäß Rundschreiben 32/2023/TT-BYT (mit zusätzlichem Gesundheitsabschluss, um die entsprechende Klasse anzusteuern). Die Bestimmungen zur Gesundheitsdatenbank für Kraftfahrer und spezialisierte Motorradfahrer haben sich geändert.
Neuer Punkt 6 : Das Gesundheitszeugnis ist ab dem Datum der Vertragsunterzeichnung 12 Monate gültig, im alten Rundschreiben waren es 6 Monate.
Neuer Punkt 7 : Die Mutterschaftsuntersuchung wird gestrichen, da sie wenig mit der Gesundheit des Fahrers zu tun hat.
Der letzte neue Punkt zu den Spezialstandards behält im Wesentlichen das alte TT bei, mit einigen geringfügigen Änderungen.
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Quelle: https://www.baogiaothong.vn/tu-nam-2025-quy-dinh-ve-kham-suc-khoe-lai-xe-co-gi-moi-192241117181641311.htm
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