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Ab dem 1. August dürfen Investoren beim Wohnungskauf keine Anzahlungen mehr verlangen, die 5 Prozent des Verkaufspreises übersteigen.

Công LuậnCông Luận11/07/2024

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Gemäß Klausel 5, Artikel 23 des Gesetzes über das Immobiliengeschäft 2023 dürfen Investoren in Immobilienprojekte nur dann Anzahlungen von höchstens 5 % des Verkaufspreises, des Mietkaufpreises von Häusern, der Bauarbeiten und der Baugrundfläche bei Bauarbeiten verlangen, wenn sie alle Voraussetzungen für die Durchführung des Projekts gemäß den Vorschriften erfüllt haben, wie z. B. eine Baugenehmigung, eine Mitteilung über den Baubeginn, Dokumente zu Landnutzungsrechten, Hauseigentumsrechten und andere mit dem Grundstück verbundene Vermögenswerte...

Im Kautionsvertrag müssen der Verkaufspreis, der Mietkaufpreis des Hauses, die Bauleistungen und die Grundfläche der Bauleistungen klar aufgeführt sein.

Von 18 bis 19 dürfen Investoren kein Geld sammeln, um Wohnungen über 5 Preise zu kaufen, Bild 1

Ab dem 1. August dürfen Investoren beim Wohnungskauf keine Anzahlungen mehr verlangen, die 5 Prozent des Verkaufspreises übersteigen. (Foto: ST)

Neben der Regelung, dass die Anzahlung 5 % des Verkaufspreises nicht übersteigen darf, enthält Artikel 25 des Gesetzes über das Immobiliengeschäft von 2023 auch Regelungen zur Zahlung beim Kauf und Verkauf sowie zur Vermietung von Häusern auf dem Papier.

Demnach leisten die Parteien mehrere Raten, wobei die erste Rate maximal 30 % des Vertragsbetrags inklusive Anzahlung betragen darf (die alte Regelung sieht keine Anzahlung vor).

Nachzahlungen müssen sich nach dem Baufortschritt richten, dürfen jedoch 70 % des Auftragswertes nicht übersteigen, wenn Haus, Bauleistung und Wohnfläche im Bauzustand noch nicht übergeben sind.

Somit wurde im Vergleich zur alten Regelung durch das Immobilienwirtschaftsgesetz von 2023 für den Käufer die Grundlage der Baugrundfläche im Projekt hinzugefügt.

Handelt es sich bei dem Verkäufer um eine Organisation mit ausländischer Beteiligung, darf der Betrag 50 % des Vertragswerts nicht übersteigen. Wenn dem Käufer oder Leasingnehmer kein Red Book/Pink Book erteilt wurde, können nicht mehr als 95 % des Vertragswertes eingezogen werden. Der Restbetrag wird ausgezahlt, wenn dem Käufer das rosa Buch ausgehändigt wird.

Gleichzeitig werden mit dem neuen Gesetz im Vergleich zum Immobiliengesetz von 2014 Regelungen zu Mietkauf- und Bauflächenzahlungen für zukünftige Projekte eingeführt.

Auch in diesem Fall erfolgt die Zahlung in Raten, wobei die erste Rate maximal 30 % des Auftragswertes inklusive Anzahlung betragen darf.

Die Nachzahlungen müssen sich nach dem Baufortschritt bis zur Übergabe des Hauses und des Baugrundstücks richten, die Gesamtsumme der Vorauszahlungen darf jedoch 50 % des Wertes des Mietkaufvertrages für den zukünftigen Wohnraum nicht übersteigen. Der Restbetrag wird als Miete berechnet, die innerhalb einer bestimmten, vereinbarten Frist an den Vermieter zu zahlen ist.

Die Anzahlung ist der erste Schritt im Kauf- und Verkaufsprozess, der vor Vertragsabschluss erfolgt. Das geltende Recht sieht keine spezifischen Regelungen zur Anzahlung beim Kauf und der Miete künftiger Immobilien vor. Gemäß den neuen Bestimmungen wird die Kaution für den Kauf und Verkauf von Häusern auf dem Papier verschärft, um zu verhindern, dass eine zu hohe Kaution verlangt wird, da dies zu betrügerischem Verhalten und damit zu Schäden für den Käufer führen kann.


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Quelle: https://www.congluan.vn/tu-1-8-chu-dau-tu-khong-duoc-phep-thu-tien-coc-mua-can-ho-qua-5-gia-ban-post302981.html

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