In welchen Fällen wird die vorübergehende Aufenthaltsmeldung gelöscht?

Báo Quốc TếBáo Quốc Tế26/07/2023

In welchen Fällen erfolgt eine Aufhebung der Aufenthaltsmeldung? Welche Formalitäten und Unterlagen sind für die Aufhebung der Aufenthaltserlaubnis erforderlich? Bitte lesen Sie den folgenden Artikel. [Anzeige_1]
Trường hợp nào bị xóa đăng ký tạm trú?

Fälle der vorübergehenden Aufenthaltsabmeldung

Gemäß Absatz 1, Artikel 29 des Aufenthaltsgesetzes von 2020 wird die vorübergehende Aufenthaltsregistrierung von Personen gelöscht, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:

(1) Tod; über eine Gerichtsentscheidung verfügen, die das Verschwinden oder den Tod erklärt;

(2) Es liegt eine Entscheidung über die Aufhebung der vorübergehenden Aufenthaltsanmeldung gemäß den Vorschriften vor.

(3) Ununterbrochene Abwesenheit vom vorübergehenden Wohnsitz für mindestens sechs Monate, ohne einen vorübergehenden Wohnsitz an einem anderen Wohnort anzumelden;

(4) von einer zuständigen Behörde die Erlaubnis erhalten hat, auf die vietnamesische Staatsangehörigkeit zu verzichten, die vietnamesische Staatsangehörigkeit zu widerrufen oder die Entscheidung über die Verleihung der vietnamesischen Staatsangehörigkeit widerrufen zu lassen;

(5) Sie müssen am vorläufigen Wohnsitz zum Daueraufenthalt angemeldet sein;

(6) Wer einen vorübergehenden Wohnsitz in einer gemieteten, geliehenen oder vorübergehend gemieteten Unterkunft angemeldet hat, die Miete, die Leihe oder den vorübergehenden Wohnsitz jedoch beendet, ohne einen vorübergehenden Wohnsitz in einer anderen Unterkunft anzumelden;

(7) Eine Person, die einen vorübergehenden Wohnsitz an einem legalen Wohnsitz angemeldet hat, dann aber das Eigentum an diesem Wohnsitz auf eine andere Person übertragen wird, es sei denn, der neue Eigentümer ist damit einverstanden, dass sie weiterhin an diesem Wohnort wohnt;

(8) Personen, die sich für einen vorübergehenden Aufenthalt an einem Wohnort anmelden, der durch Entscheidung einer zuständigen staatlichen Stelle abgerissen oder beschlagnahmt wurde, oder an einem Fahrzeug, dessen Zulassung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen entfernt wurde.

Dokumente und Verfahren für die Löschung der vorübergehenden Aufenthaltsanmeldung

Die Dossierkomponenten und Verfahren zur Löschung der vorübergehenden Aufenthaltsregistrierung werden gemäß den Anweisungen in Artikel 8 des Dekrets 62/2021/ND-CP wie folgt umgesetzt:

(1) Binnen eines Tages nach Erhalt der Entscheidung vom unmittelbaren Vorgesetzten über die Aufhebung der vorübergehenden Aufenthaltsregistrierung oder unmittelbar nach Erlass der Entscheidung über die Aufhebung der vorübergehenden Aufenthaltsregistrierung eines Bürgers löscht die Aufenthaltsregistrierungsagentur die vorübergehende Aufenthaltsregistrierung des Bürgers und aktualisiert die Aufhebung der vorübergehenden Aufenthaltsregistrierung in der Nationalen Bevölkerungsdatenbank und der Aufenthaltsdatenbank.

(2) Außer im Fall von Punkt (1) ist die Person, deren Wohnsitz vorübergehend gelöscht werden soll, oder der Haushaltsvertreter dafür verantwortlich, innerhalb von sieben Tagen ab dem Zeitpunkt, an dem im Haushalt eine Person lebt, deren Wohnsitz vorübergehend gelöscht werden soll, den Antrag auf vorübergehende Löschung der Wohnsitzregistrierung bei der Meldebehörde einzureichen. Die Akte zur Abmeldung vom vorübergehenden Wohnsitz enthält:

- Antragsformular zur Änderung der Wohnsitzinformationen;

+ Dokumente und Unterlagen, die einen der Fälle der Löschung der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis belegen.

(3) Behörden und Einheiten, die Studierende, Beschäftigte und in den Volksarmeekräften tätige Personen verwalten, müssen bei der Meldebehörde im Stationierungsgebiet eine schriftliche Aufforderung zur Löschung der vorübergehenden Melderegistrierung der ihnen unterstellten Personen einreichen.

Aus dem Vorschlag muss klar hervorgehen:

- Nachname, zweiter Vorname und Geburtsname;

- Bürgeridentifikationsnummer oder Personalausweis der Person, deren vorübergehende Aufenthaltsmeldung gelöscht werden soll;

- Grund für den Antrag auf Löschung der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis.

(4) Innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Erhalt der gültigen Dokumente muss die Meldebehörde die vorübergehende Meldepflicht des Bürgers löschen und die Löschung der vorübergehenden Meldepflicht in der Nationalen Bevölkerungsdatenbank und der Meldedatenbank aktualisieren.

(5) Die Meldebehörde löscht die Aufenthaltsmeldung eines Bürgers, wenn sie feststellt, dass bei diesem Bürger einer der Fälle einer Löschung der Aufenthaltsmeldung vorliegt.

Vor der Löschung der vorübergehenden Aufenthaltsmeldung benachrichtigt die Meldebehörde den Bürger oder den Haushaltsvertreter über die Löschung der vorübergehenden Aufenthaltsmeldung, damit dieser davon Kenntnis hat und den Antrag auf Löschung der vorübergehenden Aufenthaltsmeldung gemäß Absatz 2 stellen kann.

Falls die Person, deren Wohnsitz vorübergehend gelöscht werden soll, oder der Haushaltsvertreter innerhalb von sieben Tagen ab dem Datum der Benachrichtigung durch die Meldebehörde keinen Antrag auf vorübergehende Löschung der Meldebehörde stellt, vermerkt die Meldebehörde das Versäumnis des Bürgers oder des Haushaltsvertreters, einen Antrag auf vorübergehende Löschung der Meldebehörde einzureichen, und nimmt die vorübergehende Löschung der Meldebehörde für den Bürger vor.

Die Aufenthaltsbehörde benachrichtigt den Bürger bzw. den Haushaltsvorstand schriftlich über die Aufhebung der vorübergehenden Aufenthaltsanmeldung nach deren Durchführung.


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