In ihrer fünften außerordentlichen Sitzung verabschiedete die 15. Nationalversammlung das Gesetz über Kreditinstitute 2024. Demnach umfassen die Pflichten von Kreditinstituten und ausländischen Bankfilialen zum Schutz der Kundenrechte:
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Nehmen Sie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen an der Einlagensicherung und dem Sicherheitsgarantiefonds des Volkskreditfondssystems teil und geben Sie die Teilnahme an der Einlagensicherung in der Hauptniederlassung und den Zweigstellen öffentlich bekannt.
Ermöglichen Sie Kunden die Einzahlung und Abhebung von Geld und stellen Sie die vollständige und pünktliche Zahlung von Kapital und Zinsen der Einlagen gemäß den Vereinbarungen und gesetzlichen Bestimmungen sicher.
Die Untersuchung, das Einfrieren, Zurückhalten oder Überweisen von Kundeneinlagen verweigern, außer in Fällen, in denen eine gesetzlich vorgeschriebene Anfrage einer zuständigen staatlichen Behörde vorliegt oder der Kunde seine Zustimmung erteilt hat.
Geben Sie die Einlagenzinsen, Servicegebühren sowie Rechte und Pflichten der Kunden für jede angebotene Produkt- und Dienstleistungsart öffentlich bekannt.
Geben Sie die offiziellen Handelszeiten öffentlich bekannt.
Im Falle einer Aussetzung der Transaktionen an einem oder mehreren Transaktionsorten während der offiziellen Transaktionszeiten oder einer Aussetzung der Transaktionen auf elektronischem Wege müssen Kreditinstitute und ausländische Bankfilialen mindestens 24 Stunden vor dem Zeitpunkt der Aussetzung der Transaktionen Informationen über die Aussetzung der Transaktionen am Transaktionsort oder auf der elektronischen Informationsseite des Kreditinstituts oder der ausländischen Bankfiliale aushängen.
Im Falle einer Aussetzung von Transaktionen aufgrund höherer Gewalt müssen Kreditinstitute und ausländische Bankfilialen spätestens 24 Stunden nach der Aussetzung der Transaktionen am Transaktionsort oder auf der elektronischen Informationsseite des Kreditinstituts oder der ausländischen Bankfiliale Informationen über die Aussetzung der Transaktionen aushängen.
Das Gesetz über Kreditinstitute 2024 tritt am 1. Juli 2024 in Kraft, mit Ausnahme von Klausel 3, Artikel 200 und Klausel 15, Artikel 210 des Gesetzes über Kreditinstitute 2024, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
TL.
TL.
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