Der stellvertretende Generaldirektor der Zollbehörde, Luu Manh Tuong, hat soeben das Dokument Nr. 4446/TCHQ-QLRR zur Risikokontrolle für Unternehmen unterzeichnet und herausgegeben, die vorübergehend vom Import chemischer Stoffe suspendiert sind.
Beamte der Zollbehörde im Hafen von Haiphong kontrollieren Import- und Exportwaren. Foto: N. Linh |
In dem Dokument heißt es, dass die Generalzollbehörde vor Kurzem von einer Reihe lokaler Zollbehörden Rückmeldungen zur Kontrolle von Informationen im Zusammenhang mit der Mitteilung über die vorübergehende Aussetzung von Chemikalienimporten gemäß den Bestimmungen des Regierungserlasses Nr. 71/2019/ND-CP vom 30. August 2019 erhalten hat.
Um eine koordinierte Verwaltung und eine strenge Risikokontrolle in Fällen einer vorübergehenden Aussetzung von Chemikalienimporten zu gewährleisten, fordert die Generalzollabteilung die Zollabteilungen der Provinzen und Städte auf, die folgenden Aufgaben durchzuführen:
Die Einheit, die die Aussetzung der Importtätigkeiten für Chemikalien bekannt gibt, muss die Zollbehörden der Provinzen und Städte benachrichtigen, damit diese die Umsetzung gemäß den Vorschriften kennen und koordinieren können. Gleichzeitig muss sie die Mitteilung an die Facheinheiten der Generalzollbehörde weiterleiten, die die Mitteilung den jeweiligen Funktionen und Aufgaben entsprechend bearbeiten.
Nach Erhalt der oben genannten Informationen sind die Zollbehörden der Provinzen und Städte dafür verantwortlich, ihre untergeordneten Zollunterbehörden anzuweisen, die Verfahren der Unternehmen während der Aussetzung der Chemikalienimportaktivitäten zu kontrollieren.
Die Zollbehörden der Provinzen und Städte müssen die oben genannten Inhalte gewissenhaft umsetzen und gründlich verstehen.
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