Können Sie mir erklären, wie die Trennung des Auto- und Motorradführerscheins abläuft? - Leser Tran Thanh
1. Verfahren zur Trennung von Auto- und Motorradführerscheinen
Konkret sieht Klausel 3, Artikel 33 des Rundschreibens 12/2017/TT-BGTVT vor, dass eine Person, die einen integrierten Führerschein aus einem befristeten und einem unbefristeten Führerschein besitzt, wenn sie den Führerschein trennen muss, das Verfahren zur Trennung des Führerscheins gemäß den Bestimmungen von Artikel 38 des Rundschreibens 12/2017/TT-BGTVT (geändert im Rundschreiben 01/2021/TT-BGTVT) durchführen muss:
- Antrag auf Umschreibung des Führerscheins, ausgestellt beim Verkehrsministerium, einschließlich:
+ Antrag auf Änderung des Führerscheins gemäß dem in Anhang 19 des Rundschreibens 12/2017/TT-BGTVT vorgeschriebenen Formular;
+ Kopie des Führerscheins, Personalausweises oder Bürgerausweises oder gültigen Reisepasses mit der Personalausweisnummer oder Bürgerausweisnummer (für Vietnamesen) oder gültiger Reisepass (für Ausländer, Vietnamesen mit Wohnsitz im Ausland).
- Einzelpersonen bereiten einen Satz Dokumente gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 1, Artikel 33 des Rundschreibens 12/2017/TT-BGTVT vor und senden ihn direkt oder über das Online-Dienstsystem an die vietnamesische Straßenverwaltung oder das Verkehrsministerium.
- Wenn der Antrag direkt eingereicht wird, muss der Fahrer bei der Führerscheinausgabestelle, wenn er zum Umtausch des Führerscheins kommt, ein Foto machen und die Originale der oben genannten Dokumente zum Vergleich vorlegen, mit Ausnahme der in Punkt a, Punkt b, Klausel 1, Artikel 33 des Rundschreibens 12/2017/TT-BGTVT genannten Dokumente.
- Bei der Einreichung von Dokumenten über das Online-Behördensystem müssen Einzelpersonen ihre Erklärungen gemäß den Anweisungen abgeben und sind für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit des angegebenen Inhalts verantwortlich. Bei Erhalt eines Führerscheins muss der alte Führerschein zur Aufbewahrung zurückgegeben werden.
- Die Rückgabe des Führerscheins erfolgt bei der zuständigen Behörde oder auf Wunsch des Antragstellers über den öffentlichen Postdienst. Wenn Sie den Antrag über das Online-Behördensystem einreichen, wird der Führerschein an die zuständige Person zurückgeschickt, die den Führerschein umtauscht.
2. Regelungen zur Führerscheinklassifizierung
(1) Mit der Besoldungsgruppe A1 werden ausgezeichnet:
- Fahrer, die zweirädrige Motorräder mit einem Hubraum von 50 cm3 bis unter 175 cm3 führen;
- Behinderte Person, die ein dreirädriges Motorrad für Behinderte fährt.
(2) Die Klasse A2 wird Fahrern zum Führen von zweirädrigen Krafträdern mit einem Hubraum von 175 cm3 oder mehr sowie von Fahrzeugtypen erteilt, die in der Fahrerlaubnis der Klasse A1 festgelegt sind.
(3) Die Klasse A3 wird Fahrern zum Führen von dreirädrigen Motorrädern, von Fahrzeugtypen, die für den Führerschein der Klasse A1 vorgesehen sind, und von ähnlichen Fahrzeugen erteilt.
(4) Die Klasse A4 wird Fahrern zum Führen von Kleintraktoren mit einer Tragfähigkeit von bis zu 1 000 kg erteilt.
(5) Nichtberufskraftfahrern wird ein Automatikgetriebe der Klasse B1 zum Führen folgender Fahrzeugtypen gestattet:
- Automatikwagen mit bis zu 9 Sitzplätzen, einschließlich Fahrersitz;
- Lastkraftwagen, einschließlich Speziallastkraftwagen mit Automatikgetriebe, mit einer konstruktionsbedingten Tragfähigkeit von weniger als 3.500 kg;
- Auto für Behinderte.
(6) Die Klasse B1 wird nicht professionellen Fahrern zum Führen folgender Fahrzeugtypen erteilt:
- Personenkraftwagen mit bis zu 9 Sitzplätzen, einschließlich Fahrersitz;
- Lastkraftwagen, einschließlich Speziallastkraftwagen mit einer konstruktionsbedingten Tragfähigkeit von weniger als 3.500 kg;
- Traktor, der einen Anhänger mit einer Auslegungslast von weniger als 3.500 kg zieht.
(7) Die Klasse B2 wird Fahrern zum Führen folgender Fahrzeugtypen erteilt:
- Spezialfahrzeuge mit einer Auslegungslast von weniger als 3.500 kg;
- Für die Führerscheinklasse B1 vorgeschriebene Fahrzeugtypen.
(8) Die Klasse C wird Fahrern zum Führen folgender Fahrzeugtypen erteilt:
- Lastkraftwagen, einschließlich Speziallastkraftwagen, Spezialfahrzeuge mit einer Auslegungslast von 3.500 kg oder mehr;
- Traktor, der einen Anhänger mit einer Auslegungslast von 3.500 kg oder mehr zieht;
- Fahrzeugtypen vorgegeben für die Führerscheinklassen B1, B2.
(9) Die Klasse D wird Fahrern zum Führen folgender Fahrzeugtypen erteilt:
- Personenkraftwagen mit 10 bis 30 Sitzplätzen, einschließlich Fahrersitz;
- Fahrzeugtypen, die für die Führerscheine der Klassen B1, B2 und C vorgeschrieben sind.
(10) Die Klasse E wird Fahrern zum Führen folgender Fahrzeugtypen erteilt:
- Personenkraftwagen mit mehr als 30 Sitzplätzen;
- Fahrzeugtypen, die für die Führerscheine der Klassen B1, B2, C und D vorgeschrieben sind.
(11) Inhabern von Führerscheinen der Klassen B1, B2, C, D und E ist es beim Führen entsprechender Fahrzeugtypen gestattet, einen zusätzlichen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtlast von höchstens 750 kg zu ziehen.
(12) Die Klasse F wird Inhabern von Führerscheinen der Klassen B2, C, D und E zum Führen entsprechender Typen von Personenkraftwagen mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtlast von mehr als 750 kg, von Sattelanhängern sowie von Personenkraftwagen mit angehängten Wagen erteilt, wobei im Einzelnen Folgendes geregelt ist:
- Die Klasse FB2 wird Pkw-Fahrern zum Führen der im Führerschein der Klasse B2 genannten Fahrzeugtypen mit Anhänger sowie zum Führen der in den Führerscheinen der Klassen B1 und B2 genannten Fahrzeugtypen erteilt;
- Die Klasse FC wird Autofahrern zum Führen der im Führerschein der Klasse C genannten Fahrzeugtypen mit Anhänger, von Sattelzugmaschinen und zum Führen der in den Führerscheinen der Klassen B1, B2, C und FB2 genannten Fahrzeugtypen erteilt;
- Die Klasse FD wird Pkw-Fahrern zum Führen der im Führerschein der Klasse D genannten Fahrzeugtypen mit Anhänger sowie zum Führen der in den Führerscheinen der Klassen B1, B2, C, D und FB2 genannten Fahrzeugtypen erteilt;
- Die Klasse FE wird Pkw-Fahrern zum Führen der in der Führerscheinklasse E genannten Fahrzeugtypen mit Anhänger sowie zum Führen folgender Fahrzeugtypen erteilt: Pkw mit Anhänger und Fahrzeugtypen der Führerscheinklassen B1, B2, C, D, E, FB2, FD.
(13) Die für Fahrer von Schlafbussen und Stadtbussen (die im Personenbeförderungsgewerbe mit Bussen eingesetzt werden) verwendete Führerscheinklasse richtet sich nach den Bestimmungen in Artikel 16, Klauseln 9 und 10 des Rundschreibens 12/2017/TT-BGTVT. Die Anzahl der Sitzplätze eines Fahrzeugs wird auf Grundlage der Anzahl der Sitzplätze eines Personenkraftwagens des gleichen Typs oder eines Pkws vergleichbarer begrenzter Größe berechnet, der nur über Sitzplätze verfügt.
(Artikel 16 Rundschreiben 12/2017/TT-BGTVT)
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