Gemäß der neuen Anpassungsentscheidung wird die Raststätte bei Kilometer 478+200 auf der Nord-Süd-Schnellstraße, Abschnitt Dien Chau – Bai Vot, in der Gemeinde Yen Ho (Duc Tho, Ha Tinh) auf 3 Hektar auf jeder Seite angepasst, was einer Vergrößerung von etwa 1,4 – 1,6 Hektar auf jeder Seite gegenüber dem ursprünglich genehmigten Maßstab entspricht.
Der Knotenpunkt zwischen dem Schnellstraßenabschnitt Dien Chau – Bai Vot des Nord-Süd-Schnellstraßenprojekts, Phase 2017 – 2020.
Das Volkskomitee der Provinz hat soeben ein Dokument an das Projektmanagementgremium 6 (Verkehrsministerium) – Investor des Schnellstraßenabschnitts Dien Chau – Bai Vot des Nord-Süd-Schnellstraßenprojekts im Osten, Phase 2017 – 2020 – geschickt, in dem es um die Einigung über den Maßstab und den Entwurfsplan zur Anpassung der Raststätte bei Kilometer 478+200 auf der Schnellstraße geht, die in der Gemeinde Yen Ho, Bezirk Duc Tho, gebaut wird.
Zuvor war gemäß der Entscheidung Nr. 2319 des Verkehrsministeriums vom 30. Oktober 2018 zur Genehmigung des Machbarkeitsstudienberichts des Investitionskomponentenprojekts für den Bau des Abschnitts Dien Chau – Bai Vot vorgesehen, dass die Raststätte bei Kilometer 478+200 in der Gemeinde Yen Ho, Bezirk Duc Tho, errichtet wird. Dieser Rastplatz hat eine Fläche von 1,36 ha/Station auf der linken Streckenseite und 1,58 ha/Station auf der rechten Streckenseite, wobei das Nebenstraßensystem und der Luftraum der Autobahn nicht mitgerechnet sind. Die Größe des Bahnhofs entspricht lediglich dem notwendigen Bedarf an Halte- und Rastmöglichkeiten für Fahrzeuge.
Die Raststätte auf der Autobahn Dien Chau – Bai Vot befindet sich bei km 478+200 in der Gemeinde Yen Ho (Duc Tho).
Am 31. Juli 2023 erließ das Verkehrsministerium die Entscheidung 938 zur Genehmigung des Raststättennetzes auf der Nord-Süd-Schnellstraße im Osten vom Grenzübergang Huu Nghi (Provinz Lang Son) nach Ca Mau, das 36 Stationen mit einem durchschnittlichen Abstand zwischen den Stationen von etwa 59 km umfasst.
Dementsprechend wurde die Raststätte bei Kilometer 478+200 in der Gemeinde Yen Ho im Bezirk Duc Tho auf 3 Hektar/Seite angepasst, was einer Vergrößerung von etwa 1,4 – 1,6 Hektar/Seite gegenüber dem ursprünglich genehmigten Maßstab entspricht. In Bezug auf den Entwurfsplan zur Anpassung der Raststätte bei Kilometer 478+200 wird das Projektmanagementgremium 6 den gesamten genehmigten Raststättenbereich und den Landerwerb gemäß Beschluss 2319 des Verkehrsministeriums vom 30. Oktober 2018 nutzen und das Gebiet anpassen und erweitern, um den oben genannten Maßstab im Norden im Vergleich zur genehmigten Raststätte sicherzustellen.
Der aktuelle Status der vorgeschlagenen zusätzlichen Fläche ist Reisland, beeinträchtigt keine Wohngebiete und verfügt nicht über wichtige solide technische Infrastrukturarbeiten.
Der Schnellstraßenabschnitt Dien Chau – Bai Vot wird vom Auftragnehmer beschleunigt.
Auf Grundlage des Vorschlags des Investors und des Verkehrsministeriums stimmte das Volkskomitee der Provinz außerdem dem Maßstab und dem Entwurfsplan zur Anpassung der Raststätte bei Kilometer 478+200 des Schnellstraßenabschnitts Dien Chau – Bai Vot im Rahmen des Projekts zum Bau mehrerer Schnellstraßenabschnitte auf der Nord-Südost-Route im Zeitraum 2017 – 2020 zu.
Das Volkskomitee der Provinz fordert den Projektmanagementausschuss 6 auf, sich proaktiv mit den relevanten Abteilungen, Zweigstellen und Ortschaften von Ha Tinh abzustimmen, um Verfahren zur Anpassung und Ergänzung der Planung, der Flächennutzungspläne, der Baustellenräumung und verwandter Inhalte gemäß den Vorschriften durchzuführen.
Nach der Entscheidung des Verkehrsministeriums umfasst das Raststättennetz an der Nord-Süd-Schnellstraße im Osten vom Grenzübergang Huu Nghi (Provinz Lang Son) nach Ca Mau 36 Stationen mit einem durchschnittlichen Abstand zwischen den Stationen von etwa 59 km. Von diesen 36 genehmigten Raststätten sind 6 bereits investiert und in Betrieb, 3 befinden sich im Investitionsstadium und 27 sind noch nicht investiert. Gemäß Rundschreiben 48/2012 des Verkehrsministeriums müssen Raststätten an der Nord-Süd-Schnellstraße im Osten eine Mindestfläche von 1 Hektar aufweisen (auf jeder Straßenseite steht 1 Raststätte von 1 Hektar). Da es sich bei der Nord-Süd-Schnellstraße im Osten jedoch um eine nationale Verkehrsader handelt, wird zur Gewährleistung einer langfristigen Vision in der vom Verkehrsminister erteilten Genehmigung des Raststättennetzes an der Schnellstraße vorgesehen, dass Stationen, in die nicht investiert wurde, eine Fläche von 5 Hektar/Seite haben, während Raststätten in der Nähe von Verkehrsknotenpunkten und großen städtischen Gebieten eine Fläche von 3 Hektar/Seite haben werden. Ausgenutzte oder in Investitionen umgewandelte Raststätten verbleiben in ihrem aktuellen Zustand und ihrer Größe. Für alle Raststätten ohne Investitionen werden die Investoren im Rahmen einer offenen und öffentlichen Ausschreibung ausgewählt. |
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