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Erhöhung der Renten, Sozialversicherungsleistungen und monatlichen Zulagen ab 1. Juli 2023

Báo Quốc TếBáo Quốc Tế30/06/2023

Die offizielle Erhöhung der Renten, Sozialversicherungsleistungen und monatlichen Zulagen ab dem 1. Juli 2023 ist Inhalt des Dekrets 42/2023/ND-CP vom 29. Juni 2023. [Anzeige_1]
Tăng lương hưu, trợ cấp bảo hiểm xã hội và trợ cấp hằng tháng từ ngày 1/7/2023
Ab dem 1. Juli 2023 gelten offizielle Erhöhungen der Renten, Sozialleistungen und Monatsbeihilfen. (Quelle TVPL)

Am 29. Juni 2023 erließ die Regierung das Dekret 42/2023/ND-CP zur Anpassung von Renten, Sozialversicherungsleistungen und monatlichen Zulagen.

Renten, Sozialleistungen und Monatsbeihilfen ab 1. Juli 2023 offiziell erhöhen

Dementsprechend werden die Rente, die Sozialversicherungsleistungen und die monatlichen Zulagen in Artikel 2 des Dekrets 42/2023/ND-CP ab dem 1. Juli 2023 wie folgt angepasst:

(1) Ab dem 1. Juli 2023 werden die Renten, Sozialversicherungsleistungen und monatlichen Zulagen wie folgt angepasst:

- Erhöhung um 12,5 % auf Rente, Sozialversicherungsbeihilfe und monatliche Beihilfe vom Juni 2023 für die folgenden Themen in Klausel 1, Artikel 1 des Dekrets 42/2023/ND-CP, das gemäß Dekret 108/2021/ND-CP angepasst wurde:

+ Kader, Beamte, Arbeiter, öffentliche Angestellte und Arbeiter (einschließlich derjenigen, die an der freiwilligen Sozialversicherung teilgenommen haben, Rentner aus dem Sozialversicherungsfonds der Bauern von Nghe An, die gemäß Beschluss 41/2009/QD-TTg versetzt wurden); Militärangehörige, Polizisten und Menschen in Schlüsselpositionen, die eine monatliche Rente beziehen.

+ Kader in Kommunen, Bezirken und Städten werden geregelt durch Dekret 92/2009/ND-CP über Titel, Nummern, einige Regelungen und Richtlinien für Kader, Beamte in Kommunen, Bezirken und Städten und nicht professionelle Arbeiter auf Kommunalebene, durch Dekret 34/2019/ND-CP zur Änderung und Ergänzung einiger Bestimmungen über Kader auf Kommunalebene, Beamte und nicht professionelle Arbeiter auf Kommunalebene, in Dörfern und Wohngruppen, durch Dekret 121/2003/ND-CP über Regelungen und Richtlinien für Kader, Beamte in Kommunen, Bezirken und Städten und durch Dekret 09/1998/ND-CP zur Änderung und Ergänzung von Dekret 50/CP über Lebensunterhaltsregelungen für Kader in Kommunen, Bezirken und Städten, die monatliche Renten und Zulagen erhalten.

+ Personen, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eine monatliche Invaliditätsrente erhalten; Personen, die monatliche Beihilfen gemäß dem Beschluss 91/2000/QD-TTg über Beihilfen für Personen erhalten, die zum Zeitpunkt der Einstellung des Bezugs von monatlichen Beihilfen bei Verlust der Erwerbsfähigkeit das Rentenalter erreicht haben, oder gemäß dem Beschluss 613/QD-TTg vom 6. Mai 2010 über monatliche Beihilfen für Personen mit 15 bis weniger als 20 Jahren tatsächlicher Berufserfahrung, deren Beihilfen bei Verlust der Erwerbsfähigkeit ausgelaufen sind; Gummiarbeiter erhalten monatliche Zulagen gemäß der Entscheidung 206-CP vom 30. Mai 1979 über Maßnahmen für frisch entlassene Arbeiter, die schwere, gesundheitsschädliche Arbeit verrichten und ihre Arbeit nun aus Altersgründen aufgeben müssen.

+ Gemeinde-, Bezirks- und Stadtkader erhalten monatliche Zulagen gemäß Beschluss 130-CP des Regierungsrats vom 20. Juni 1975 zur Ergänzung von Richtlinien und Behandlungssystemen für Gemeindekader und Beschluss 111-HDBT vom 13. Oktober 1981 zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Richtlinien und Behandlungssystemen für Gemeinde- und Bezirkskader.

+ Soldaten, die monatliche Zulagen gemäß dem Beschluss 142/2008/QD-TTg zur Umsetzung der Regelung für Soldaten erhalten, die am Widerstandskrieg gegen die USA zur Rettung des Landes teilgenommen haben, aber weniger als 20 Jahre in der Armee gedient haben und demobilisiert und an ihre Einsatzorte zurückgekehrt sind (geändert und ergänzt durch den Beschluss 38/2010/QD-TTg).

+ Beamte der öffentlichen Volkssicherheit erhalten monatliche Zulagen gemäß dem Beschluss 53/2010/QD-TTg, der die Regelung für Beamte und Soldaten der öffentlichen Volkssicherheit regelt, die am Widerstandskrieg gegen die USA teilgenommen haben, weniger als 20 Jahre in der öffentlichen Volkssicherheit gedient haben und ihre Arbeit aufgegeben haben und an ihre Einsatzorte zurückgekehrt sind.

+ Soldaten, Volkspolizisten und Sekretariatsmitarbeiter erhalten ähnliche Gehälter wie Soldaten und Volkspolizisten, die gemäß dem Beschluss 62/2011/QD-TTg über Regime und Richtlinien für diejenigen, die am Krieg zur Verteidigung des Vaterlandes teilnahmen, internationale Missionen in Kambodscha durchführten und Laos nach dem 30. April 1975 halfen und demobilisiert oder entlassen wurden oder ihre Arbeit aufgaben, monatliche Zulagen erhalten.

+ Personen, die monatliche Leistungen bei Berufsunfällen und Berufskrankheiten erhalten.

+ Personen, die vor dem 1. Januar 1995 eine monatliche Rentenleistung bezogen haben.

– Erhöhung um 20,8 % auf Rente, Sozialversicherungsbeihilfe und monatliche Beihilfe vom Juni 2023 für in Absatz 1, Artikel 1 des Dekrets 42/2023/ND-CP genannte Personen, die nicht gemäß Dekret 108/2021/ND-CP angepasst wurden.

(2) Ab dem 1. Juli 2023 wird für Personen, die Renten, Sozialleistungen und monatliche Zulagen gemäß Klausel 2, Artikel 1 des Dekrets 42/2023/ND-CP erhalten, deren Leistungsniveau nach Anpassung gemäß (1) dieses Abschnitts unter 3.000.000 VND/Monat liegt, folgende Erhöhung angepasst:

Erhöhung um 300.000 VND/Person/Monat für Personen mit Leistungen unter 2.700.000 VND/Person/Monat; Für Leistungsempfänger wurde der Betrag um 3.000.000 VND/Person/Monat erhöht, von 2.700.000 VND/Person/Monat auf weniger als 3.000.000 VND/Person/Monat.

Zu den Empfängern von Renten, Sozialversicherungsleistungen und Monatsbeihilfen gemäß Klausel 2, Artikel 1 des Dekrets 42/2023/ND-CP zählen die in den Punkten a, b, c, d, dd, e und g, Klausel 1, Artikel 1 des Dekrets 42/2023/ND-CP genannten Personen, die vor dem 1. Januar 1995 aus dem Bezug von Renten, Sozialversicherungsleistungen und Monatsbeihilfen ausgeschieden sind, nach Anpassungen gemäß den Bestimmungen in Klausel 1, Artikel 2 des Dekrets 42/2023/ND-CP, mit Renten, Sozialversicherungsleistungen und Monatsbeihilfen von weniger als 3.000.000 VND/Monat.

(3) Die Rente, die Sozialversicherungsbeihilfe und die Monatsbeihilfe nach der Anpassung gemäß Artikel 2 des Dekrets 42/2023/ND-CP sind die Grundlage für die Berechnung der Anpassung der Rente, der Sozialversicherungsbeihilfe und der Monatsbeihilfe bei nachfolgenden Anpassungen.

Organisation zur Anpassung der Rentenhöhe, der Sozialversicherungsleistungen und der monatlichen Zulagen ab dem 1. Juli 2023

Die Organisation wird die Rentenhöhe, die Sozialversicherungsleistungen und die monatlichen Zulagen ab dem 1. Juli 2023 gemäß Dekret 42/2023/ND-CP wie folgt anpassen:

– Der Minister für Arbeit, Kriegsinvaliden und Soziales legt die Anpassung für die in den Punkten a, b, c, h und i, Absatz 1, Artikel 1 des Dekrets 42/2023/ND-CP genannten Themen im Einzelnen fest.

– Der Innenminister legt die Anpassung für die in Punkt d, Absatz 1, Artikel 1 des Dekrets 42/2023/ND-CP genannten Themen im Einzelnen fest.

- Der Minister für Nationale Verteidigung legt die Anpassung für die in Punkt d, Absatz 1, Artikel 1 genannten Themen und die in Punkt g, Absatz 1, Artikel 1 des Dekrets 42/2023/ND-CP genannten Themen im Rahmen ihrer Regelungsverantwortung fest.

– Der Minister für öffentliche Sicherheit legt die Anpassung für die in Punkt e, Absatz 1, Artikel 1 genannten Subjekte und die in Punkt g, Absatz 1, Artikel 1 des Dekrets 42/2023/ND-CP genannten Subjekte im Rahmen der Regelungsverantwortung fest.

- Das Finanzministerium ist für die Sicherstellung der Finanzierung der Anpassung von Renten, Sozialversicherungsleistungen und monatlichen Zulagen für Subjekte verantwortlich, die durch den Staatshaushalt garantiert werden.

- Die vietnamesische Sozialversicherung ist für die Anpassung und Zahlung von Renten, Sozialversicherungsleistungen und monatlichen Zulagen für die in den Punkten a, b, c, h und i, Klausel 1, Artikel 1 des Dekrets 42/2023/ND-CP genannten Personen verantwortlich.

- Die Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte sind für die Organisation der Anpassung und Zahlung der monatlichen Zulagen an die in den Punkten d, dd, e und g, Absatz 1, Artikel 1 des Dekrets 42/2023/ND-CP genannten Personen verantwortlich.

Dekret 42/2023/ND-CP tritt am 14. August 2023 in Kraft und ersetzt Dekret 108/2021/ND-CP. Die Bestimmungen des Dekrets 42/2023/ND-CP werden ab dem 1. Juli 2023 umgesetzt.


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