Das Verkehrsministerium hat in seinem neuen Rundschreiben zahlreiche neue Vorschriften zur Verbesserung der Sicherheit hinzugefügt. Die Regelung tritt am 1. September in Kraft.
Die neuen Vorschriften legen konkrete Anforderungen an die Flugerfahrung von Piloten im Transportbereich fest.
Piloten, die eine Verkehrspilotenlizenz beantragen möchten, müssen mindestens 1.500 Stunden Flugerfahrung auf Flugzeugen nachweisen (Illustrationsfoto).
Konkret müssen Bewerber für eine Pilotenlizenz für den Luftverkehr mindestens 1.500 Stunden Flugerfahrung auf Flugzeugen nachweisen.
Davon müssen maximal 100 Flugstunden in einem Flugsimulator absolviert werden, davon maximal 25 Stunden in einem Flugverfahrenstrainer oder einem Basis-Instrumentenflugtrainer. Mindestens 500 Stunden als beaufsichtigter verantwortlicher Pilot.
Darüber hinaus müssen 250 Stunden als verantwortlicher Pilot oder mindestens 70 Stunden Flugzeit als verantwortlicher Pilot und die restliche erforderliche Zeit als verantwortlicher Pilot unter Aufsicht absolviert werden.
Der Bewerber muss außerdem über 200 Stunden Langstreckenflugerfahrung verfügen, davon mindestens 100 Stunden als verantwortlicher Pilot oder verantwortlicher Pilot unter Aufsicht; 75 Stunden Instrumentenflug.
Außerdem 100 Stunden Nachtflug als Kommandant oder Copilot.
Für Hubschrauber muss der Bewerber über mindestens 1.000 Stunden Hubschrauberflugerfahrung verfügen.
Im Einzelnen dürfen maximal 100 Flugstunden in einem Flugsimulator absolviert werden, davon maximal 25 Stunden in einem Flugverfahrenstrainer oder einem Basis-Instrumentenflugtrainer; 250 Stunden als verantwortlicher Pilot oder mindestens 70 Stunden als verantwortlicher Pilot und die restliche erforderliche Zeit als verantwortlicher Pilot unter Aufsicht.
Der Bewerber muss außerdem über 200 Stunden Langstreckenflugerfahrung verfügen, davon mindestens 100 Stunden als verantwortlicher Pilot oder verantwortlicher Pilot unter Aufsicht. 30 Stunden Instrumentenflug; 5 Stunden Nachtflug als Kommandant oder Copilot.
Das neue Rundschreiben legt auch konkrete Anforderungen für Privatpiloten fest. Für die Erteilung einer Privatpilotenlizenz (PPL) muss der Bewerber über bestimmte Erfahrungen mit dem Luftfahrzeugtyp verfügen.
Demnach ist eine Mindestgesamtflugzeit von 40 Stunden erforderlich; Mindestens 10 Stunden Alleinflug unter Aufsicht eines Fluglehrers; Einfache Flugzeit – Langstreckenflug mit mindestens 5 Stunden Erfahrung.
Darüber hinaus muss der PPL-Bewerber mindestens fünf Alleinstarts und -landungen bis zum Stillstand (jede Landung muss einen Kreisflug beinhalten) auf einem Flughafen mit funktionierendem Kontrollturm absolviert haben und Erfahrung im Alleinflug über große Entfernungen (gemäß den Vorschriften mindestens 270 km bzw. 150 Meilen) auf einer Route mit zwei verschiedenen Landepunkten haben.
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Quelle: https://www.baogiaothong.vn/quy-dinh-moi-ve-phi-cong-lai-tau-bay-van-tai-hang-hoa-192240718152239264.htm
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