Das Ministerium für allgemeine und berufliche Bildung hat gerade zwei neue Rundschreiben herausgegeben, die Leitlinien zu Stellenbeschreibungen, Personalstruktur nach Berufsbezeichnung und Quoten für die Zahl der Beschäftigten in öffentlichen Vorschulen, allgemeinbildenden Einrichtungen und Fachschulen enthalten.
Beide Rundschreiben treten am 16. Dezember in Kraft.
Normen für die Anzahl der in öffentlichen Vorschulen beschäftigten Personen
Das Rundschreiben 19/2023/TT-BGDDT enthält folgende Hinweise zur Anzahl der in öffentlichen Vorschulen tätigen Mitarbeiter:
Für Kindergruppen: Schicken Sie 15 Kinder/Gruppe im Alter von 3 bis 12 Monaten; 20 Kinder/Kindergruppe im Alter von 13 Monaten bis 24 Monaten; Es werden 25 Kinder/Kindergruppe im Alter von 25 Monaten bis 36 Monaten mit maximal 2,5 Erziehern/Kindergruppe betreut.
Für die Kindergartenklasse: Schicken Sie 25 Kinder/Klasse im Alter von 3 bis 4 Jahren; 30 Kinder/Klasse im Alter von 4 bis 5 Jahren; Es werden 35 Kinder/Klasse im Alter von 5 bis 6 Jahren mit maximal 2,2 Lehrern/Klasse eingeteilt.
Für Vorschuleinrichtungen, die nicht genügend Kinder haben, um sie in Kindergruppen oder Kindergartenklassen gemäß Punkt a, Punkt b, Klausel 1, Artikel 5 des Rundschreibens 19/2023/TT-BGDDT einzuteilen, oder die nach der Einteilung von Kindergruppen oder Kindergartenklassen gemäß Punkt a, Punkt b, Klausel 1, Artikel 5 des Rundschreibens 19/2023/TT-BGDDT immer noch Kinder übrig haben, wird die Vorschullehrerquote auf Grundlage der durchschnittlichen Anzahl der Kinder nach Alter jeder Kindergruppe oder Kindergartenklasse wie folgt berechnet: Für jeweils 6 Kinder im Alter von 3 bis 12 Monaten oder 8 Kinder im Alter von 13 bis 24 Monaten oder 10 Kinder im Alter von 25 bis 36 Monaten, 11 Kinder von 3 bis 4 Jahren oder 14 Kinder von 4 bis 5 Jahren oder 16 Kinder von 5 bis 6 Jahren wird 1,0 zusätzliche Lehrkraft eingeteilt;
Für gemischte Kindergruppen und gemischte Kindergartenklassen gemäß der Kindergartensatzung richtet sich die Lehrerquote nach den Bestimmungen in Punkt a, Punkt b, Satz 1, Artikel 5 des Rundschreibens 19/2023/TT-BGDDT.
Für Schulen mit nur einer Kindergruppe oder einer Kindergartenklasse, die nicht über genügend Kinder verfügen, um die in Punkt a, Punkt b, Klausel 1, Artikel 5 des Rundschreibens 19/2023/TT-BGDDT angegebenen Kindergruppen oder Kindergartenklassen zu organisieren, können 2,0 Lehrer pro Kindergruppe oder Kindergartenklasse organisiert werden.
Lehrerquoten an öffentlichen Grundschulen
Für öffentliche Grundschulen enthält das Rundschreiben 20/2023/TT-BGDDT folgende Leitlinien zu Lehrerquoten:
In den Grundschulen ist bei 2-stündigen Unterrichtseinheiten pro Tag eine LehrerInnenzahl von maximal 1,5, bei 1-stündigen Unterrichtseinheiten pro Tag eine LehrerInnenzahl von maximal 1,2 LehrerInnen pro Klasse vorgesehen.
Wenn an Grundschulen die Anzahl der Schüler/Klassen gemäß den Bestimmungen in Absatz 2, Artikel 3 oder Absatz 4, Artikel 3 des Rundschreibens 20/2023/TT-BGDDT berechnet wurde und immer noch überzählige Schüler vorhanden sind, wird für jeweils 12 Schüler an Schulen in Region 1, 15 Schüler an Schulen in Region 2 oder 17 Schüler an Schulen in Region 3 ein zusätzlicher Lehrer zugeteilt.
Darüber hinaus wird jeder Grundschule ein Lehrer zugeteilt, der als Generalmanager des Ho Chi Minh Young Pioneers Teams fungiert.
Lehrerquoten an öffentlichen Sekundarschulen
Für öffentliche Sekundarschulen enthält das Rundschreiben 20/2023/TT-BGDDT folgende Leitlinien zu Lehrerquoten:
An weiterführenden Schulen ist die Klassengröße von maximal 1,9 Lehrern vorgesehen.
Internaten für ethnische Minderheiten, Mittelschulen für ethnische Minderheiten und Mittelschulen für Behinderte werden maximal 2,20 Lehrer pro Klasse zugeteilt.
Nach der Berechnung der Schülerzahl pro Klasse gemäß den Bestimmungen in Absatz 2, Artikel 3 oder Absatz 4, Artikel 3 des Rundschreibens 20/2023/TT-BGDDT wird bei einem Schülerüberschuss für je 17 Schüler an Schulen in Region 1, 20 Schüler an Schulen in Region 2 oder 22 Schüler an Schulen in Region 3 ein zusätzlicher Lehrer zugeteilt.
Darüber hinaus wird jeder weiterführenden Schule ein Lehrer als General Manager des Ho Chi Minh Young Pioneers Teams zugewiesen.
Lehrerquoten an öffentlichen Gymnasien
Für öffentliche weiterführende Schulen enthält das Rundschreiben 20/2023/TT-BGDDT folgende Leitlinien zu Lehrerquoten:
An Gymnasien sind der Klassenstärke von maximal 2,25 Lehrkräften keine Grenzen gesetzt.
Internate für ethnische Minderheiten werden mit maximal 2,4 Lehrern/Klasse eingerichtet.
Fachgymnasium: Es wird Fachunterricht mit maximal 3,1 Lehrkräften/Klasse angeboten.
Nach der Berechnung der Schülerzahl pro Klasse gemäß den Bestimmungen in Absatz 2, Artikel 3 oder Absatz 4, Artikel 3 des Rundschreibens 20/2023/TT-BGDDT stellen die Gymnasien, sofern noch Schüler übrig sind, pro 17 Schüler (Schulen in Region 1), pro 20 Schüler (Schulen in Region 2) oder pro 22 Schüler (Schulen in Region 3) einen weiteren Lehrer bereit.
Weisheit
[Anzeige_2]
Quelle
Kommentar (0)