Die neue Regelung für Beamte und Staatsbedienstete auf Gemeindeebene sieht 6 Stellen vor. (Quelle: TVPL) |
Auf Gemeindeebene gibt es 6 Stellen für Beamte.
(1) Die Gemeindebeamten haben folgende Ämter:
- Sekretär, stellvertretender Sekretär des Parteikomitees;
- Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender des Volksrats;
- Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender des Volkskomitees;
- Vorsitzender des Komitees der Vietnamesischen Vaterländischen Front;
- Sekretär der Kommunistischen Jugendunion Ho Chi Minhs;
- Präsidentin der Vietnamesischen Frauenunion;
- Vorsitzender des Vietnam Farmers' Union (gilt für Gemeinden, Bezirke und Städte mit landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen, fischereilichen und Salzproduktionsaktivitäten und mit einem Vietnam Farmers' Union);
- Präsident der Vietnam Veterans Association.
(2) Gemeindebeamte haben folgende Ämter:
- Befehlshaber des Militärkommandos;
- Büro - Statistik;
- Grundstücksverwaltung – Bauwesen – Städtebau und Umwelt (für Bezirke und Städte) oder Grundstücksverwaltung – Landwirtschaft – Bauwesen und Umwelt (für Gemeinden);
- Finanzen - Buchhaltung;
- Justiz - Personenstand;
- Kultur - Gesellschaft.
Anzahl der Beamten und Beamten auf Gemeindeebene
Die Zahl der Kader und Beamten auf Gemeindeebene wird nach der Art der Verwaltungseinheit auf Gemeindeebene berechnet, und zwar wie folgt:
- Für Stationen: Typ I umfasst 23 Personen; Typ II besteht aus 21 Personen; Typ III besteht aus 19 Personen;
- Für Gemeinden und Städte: Typ I umfasst 22 Personen; Typ II besteht aus 20 Personen; Typ III besteht aus 18 Personen.
Zulage für Führungspositionen auf Gemeindeebene
Kader auf Kommunalebene haben Anspruch auf folgende Zulagen für Führungspositionen im Vergleich zum Grundgehalt:
- Parteisekretär: 0,30.
- Stellvertretender Sekretär des Parteikomitees, Vorsitzender des Volksrates, Vorsitzender des Volkskomitees: 0,25.
- Vorsitzender des Komitees der Vaterländischen Front, stellvertretender Vorsitzender des Volksrates, stellvertretender Vorsitzender des Volkskomitees: 0,20.
- Sekretärin der Kommunistischen Jugendunion Ho Chi Minh, Präsidentin der Frauenunion, Präsidentin des Bauernverbandes, Präsidentin des Veteranenverbandes: 0,15.
Kader und Beamte auf Kommunalebene, die gleichzeitig andere Positionen oder Titel als Kader und Beamte auf Kommunalebene innehaben als ihre aktuellen Positionen oder Titel und deren Anzahl von dem Volkskomitee auf Bezirksebene zugeteilten Kadern und Beamten auf Kommunalebene um eine Person reduziert ist, erhalten ab dem Datum der Entscheidung der zuständigen Behörde in der Angelegenheit 50 % des Gehalts (Stufe 1) zuzüglich der Führungspositionenzulage (sofern vorhanden) der gleichzeitigen Position oder des gleichzeitigen Titels. Der Freibetrag für die gleichzeitige Ausübung mehrerer Ämter und Titel wird bei der Berechnung der Beiträge und Leistungen zur Sozialversicherung und Krankenversicherung nicht berücksichtigt.
Bei gleichzeitiger Ausübung mehrerer Positionen oder Titel (einschließlich des Falles, dass der Parteisekretär gleichzeitig Vorsitzender des Volkskomitees oder der Parteisekretär gleichzeitig Vorsitzender des Volksrates ist) wird nur die höchste Zulagestufe für die gleichzeitige Ausübung gewährt. Über die Stellen und Titel, für die eine Doppelbesetzung in Frage kommt, entscheidet das Volkskomitee auf Bezirksebene, wenn die Zahl der Stellen, für die eine Doppelbesetzung vorgesehen ist, die Zahl der im Vergleich zu den Vorschriften verringerten Kader und Beamten auf Kommunalebene übersteigt.
Wenn Kader und Beamte auf Gemeindeebene gleichzeitig die Aufgaben von Hilfsarbeitern auf Gemeindeebene, in Dörfern oder Wohngruppen wahrnehmen, erhalten sie eine gleichzeitige Zulage in Höhe von 100 % der für die gleichzeitige Position vorgeschriebenen Zulage.
Anzahl der nicht professionellen Aktivisten auf Gemeindeebene
Das Dekret sieht außerdem vor, dass die Anzahl der nicht berufstätigen Arbeitnehmer auf Gemeindeebene nach der Art der Verwaltungseinheit auf Gemeindeebene berechnet wird, und zwar wie folgt:
- Typ I besteht aus 14 Personen;
- Typ II besteht aus 12 Personen;
- Typ III besteht aus 10 Personen.
Das Volkskomitee auf Provinzebene berechnet die Zahl der zusätzlichen Hilfsarbeiter auf Gemeindeebene wie folgt auf Grundlage der Zahl der Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene, deren Bevölkerungszahl und natürliche Fläche die in der Resolution des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung zu Standards für Verwaltungseinheiten und Klassifizierung von Verwaltungseinheiten festgelegten Standards überschreiten:
Bei jedem Bevölkerungszuwachs eines Bezirks um 1/3 (ein Drittel) erhöht sich die Zahl der Hilfsarbeiter um eine Person. Für jede zusätzliche Hälfte der vorgeschriebenen Bevölkerungszahl dürfen die übrigen Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene einen zusätzlichen Hilfsarbeiter beschäftigen.
Zusätzlich zur Erhöhung der Zahl der Hilfsarbeiter entsprechend der oben festgelegten Bevölkerungszahl kann eine Verwaltungseinheit auf Gemeindeebene die Zahl der Hilfsarbeiter bei jeder Erhöhung der festgelegten Naturfläche um 100 % um eine Person erhöhen.
Zulagenregelung für nicht berufstätige Arbeitnehmer auf Gemeindeebene
Teilzeitbeschäftigte auf kommunaler Ebene haben Anspruch auf Zulagen. Der Zentralhaushalt führt einen Pauschalzuschussfonds ein, der Sozial- und Krankenversicherungsleistungen umfasst, um Teilzeitbeschäftigten auf Gemeindeebene folgende monatliche Zahlungen zu leisten:
- Verwaltungseinheiten auf kommunaler Ebene des Typs I erhalten einen Zulagenfonds in Höhe des 21,0-fachen des Grundgehalts;
- Verwaltungseinheiten auf kommunaler Ebene des Typs II erhalten einen Zulagenfonds in Höhe des 18,0-fachen des Grundgehalts;
- Verwaltungseinheiten auf kommunaler Ebene des Typs III erhalten einen Zulagenfonds in Höhe des 15-fachen des Grundgehalts.
Bei Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene, bei denen die Zahl der Hilfskräfte auf Gemeindeebene zunimmt, erhöht sich der Gesamtbetrag des Zulagenfonds um das 1,5-fache des Grundgehalts pro zusätzlichem Hilfsarbeiter.
Umsetzung der Zuteilung von Zulagen für Teilzeitbeschäftigte in Dörfern und Wohngruppen. Aus dem Zentralhaushalt wird ein monatlicher Zuschussfonds zur Bezahlung von Teilzeitkräften in jedem Dorf und jeder Wohngruppe wie folgt bereitgestellt:
- Für Dörfer mit 350 Haushalten oder mehr; Wohngruppe mit 500 Haushaltungen und mehr; Dörfer und Wohngruppen, die zu wichtigen Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene gehören, mit komplexen Sicherheits- und Ordnungsproblemen gemäß Entscheidungen der zuständigen Behörden; Dörfer und Wohngruppen, die zu Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene in Grenz- und Inselgebieten gehören, erhalten einen Zulagenfonds in Höhe des 6,0-fachen des Grundgehalts. Wird ein Dorf mit 350 oder mehr Haushalten durch die Einrichtung einer städtischen Verwaltungseinheit auf Gemeindeebene in eine Wohngruppe umgewandelt, wird der Zulagenfonds auf einem Niveau gehalten, das dem 6,0-fachen des Grundgehalts entspricht.
- Für Dörfer und Wohngruppen, die nicht unter die Bestimmungen von Punkt a oben fallen, wird der Zulagenfonds mit dem 4,5-fachen des Grundgehalts dotiert;
- Falls die Verwaltungseinheit auf Bezirksebene keine Verwaltungseinheit auf Gemeindeebene organisiert, werden die in den Punkten a und b oben genannten Dörfer und Wohngruppen gemäß dieser Verwaltungseinheit auf Bezirksebene bestimmt.
Einzelheiten siehe Dekret 33/2023/ND-CP, gültig ab 1. August 2023.
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Quelle
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