Diesem Vorschlag zufolge beabsichtigt das Finanzministerium, einige Gebühren und Abgaben vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2023 um 50 % zu senken, was Menschen und Unternehmen zugutekommen wird.
Eine der wichtigsten Gebühren, die um 50 % gesenkt werden sollen, ist die Gebühr für die Ausstellung von Bürgerausweisen. Dementsprechend schlug das Finanzministerium vor, dass die Gebühr für die Ausstellung von Bürgerausweisen 50 % des in Artikel 4 des Rundschreibens Nr. 59/2019/TT-BTC festgelegten Gebührensatzes entsprechen sollte, der den Erhebungssatz, die Erhebung, die Zahlung und das Verwaltungssystem der Gebühren für die Ausstellung von Bürgerausweisen regelt.
Gleiches gilt für Gebühren und Kosten im Wertpapiersektor (mit Ausnahme von Wertpapieraufsichtsgebühren und Gebühren für die Neuausgabe, den Umtausch und die Neuausstellung von Wertpapierpraxiszertifikaten für Personen, die bei Wertpapierfirmen, Wertpapierfondsverwaltungsgesellschaften und Wertpapierinvestmentgesellschaften mit Wertpapieren handeln): Der neue Erhebungssatz entspricht 50 % der Gebühren- und Kostensätze, die in der Gebühren- und Kostensatztabelle im Wertpapiersektor festgelegt sind, die zusammen mit dem Rundschreiben Nr. 25/2022/TT-BTC herausgegeben wurde und die Erhebungssätze, die Erhebung, Zahlung, Verwaltung und Verwendung von Gebühren und Kosten im Wertpapiersektor festlegt.
Die Gebühren für die Ausstellung von Bürgerausweisen könnten ab dem 1. Juli um 50 % gesenkt werden. (Foto: VNP)
Bewertungsgebühr für die Erteilung einer internationalen Reisedienstleistungs-Geschäftslizenz oder einer inländischen Reisedienstleistungs-Geschäftslizenz: entspricht 50 % der in Klausel 1, Artikel 4 des Rundschreibens Nr. 33/2018/TT-BTC festgelegten Gebühr, in der der Erhebungssatz sowie das Erhebungs-, Zahlungs- und Verwaltungssystem für Bewertungsgebühren für die Erteilung einer internationalen Reisedienstleistungs-Geschäftslizenz oder einer inländischen Reisedienstleistungs-Geschäftslizenz festgelegt sind; Gebühr für die Bewertung der Reiseleiterkarte; Gebühr für die Erteilung einer Lizenz zur Gründung einer Repräsentanz eines ausländischen Reisedienstleistungsunternehmens in Vietnam.
Gebühr für die Registrierung (Bestätigung) der Verwendung ausländischer Barcodes: entspricht 50 % der in Klausel 2, Artikel 4 des Rundschreibens Nr. 232/2016/TT-BTC festgelegten Gebühr, die die Gebührenerhebung, Erhebung, Zahlung, Verwaltung und Verwendung von Gebühren für die Ausgabe von Barcodes regelt.
Gebühren für gewerbliches Eigentum: entsprechen 50 % des Gebührensatzes, der in Abschnitt A des Verzeichnisses der Gebühren und Abgaben für gewerbliches Eigentum angegeben ist, das zusammen mit dem Rundschreiben Nr. 263/2016/TT-BTC herausgegeben wird und den Erhebungssatz, die Erhebung, Zahlung, Verwaltung und Verwendung von Gebühren und Abgaben für gewerbliches Eigentum regelt.
Gebühr für die Erteilung einer Lizenz zur Entsendung von Arbeitnehmern zur Arbeit im Ausland für einen begrenzten Zeitraum: Entspricht 50 % des Gebührensatzes, der in Abschnitt 1 des Gebührenplans in Artikel 4 des Rundschreibens Nr. 259/2016/TT-BTC festgelegt ist, in dem der Gebührensatz, die Erhebung, Zahlung, Verwaltung und Verwendung von Gebühren für die Dokumentenüberprüfung sowie die Gebühren für die Erteilung einer Lizenz zur Entsendung von Arbeitnehmern zur Arbeit im Ausland für einen begrenzten Zeitraum festgelegt sind.
Gebühr für die Bewertung und Genehmigung von Brandschutz- und -bekämpfungskonzepten: Entspricht 50 % des Gebührensatzes, der gemäß den Bestimmungen in Artikel 5 und der mit Rundschreiben Nr. 258/2016/TT-BTC herausgegebenen Tabelle mit den Sätzen zur Berechnung der Gebühren für die Bewertung und Genehmigung von Brandschutz- und -bekämpfungskonzepten berechnet wird und den Erhebungssatz, die Erhebung, Zahlung, Verwaltung und Verwendung der Gebühren für die Bewertung und Genehmigung von Brandschutz- und -bekämpfungskonzepten regelt.
Gebühren in der Tierhaltung: Entsprechen 50 % des Gebührensatzes, der in der Gebührensatztabelle für die Tierhaltung festgelegt ist, die mit dem Rundschreiben Nr. 24/2021/TT-BTC herausgegeben wurde und die Gebührensätze, Erhebung, Zahlung, Verwaltung und Verwendung von Gebühren in der Tierhaltung regelt.
Gemäß dem Entwurf gilt dieses Rundschreiben vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2023.
Ab dem 1. Januar 2024 müssen die in der obigen Tabelle angegebenen Gebühren- und Abgabensätze den Bestimmungen der ursprünglichen Rundschreiben und gegebenenfalls geänderten, ergänzten oder ersetzten Rundschreiben entsprechen.
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