Die Gebühr für die Ausstellung von Personalausweisen kann ab dem 1. Juli um 50 % gesenkt werden

Công LuậnCông Luận02/06/2023

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Diesem Vorschlag zufolge schlägt das Finanzministerium vor, einige Gebühren und Abgaben vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2023 um 50 % zu senken, was den Menschen und Unternehmen zugutekommen soll.

Eine der wichtigsten Gebühren, die um 50 % gesenkt werden soll, ist die Gebühr für die Ausstellung von Bürgerausweisen. Dementsprechend hat das Finanzministerium vorgeschlagen, dass die Gebühr für die Ausstellung eines Bürgerausweises 50 % des Gebührensatzes entsprechen soll, der in Artikel 4 des Rundschreibens Nr. 59/2019/TT-BTC festgelegt ist, das den Erhebungssatz, die Erhebung, Zahlung und das Verwaltungssystem der Gebühren für die Ausstellung von Bürgerausweisen regelt.

Gleiches gilt für Gebühren und Kosten im Wertpapiersektor (mit Ausnahme von Wertpapieraufsichtsgebühren und Gebühren für die Neuausgabe, den Umtausch und die Wiederausgabe von Wertpapierpraxiszertifikaten für Personen, die bei Wertpapierfirmen, Wertpapierfondsverwaltungsgesellschaften und Wertpapierinvestmentgesellschaften mit Wertpapieren handeln): Der neue Erhebungssatz entspricht 50 % der Gebühren- und Kostensätze, die in der Gebühren- und Kostensatztabelle im Wertpapiersektor festgelegt sind, die zusammen mit dem Rundschreiben Nr. 25/2022/TT-BTC herausgegeben wird und die Erhebungssätze, Erhebung, Zahlung, Verwaltung und Verwendung von Gebühren und Kosten im Wertpapiersektor festlegt.

Vorschlag zur Reduzierung der Lebenshaltungskosten der Bürger um 50 % ab dem 1. Juli 2017

Ab dem 1. Juli können die Gebühren für die Ausstellung von Bürgerausweisen um 50 % gesenkt werden. (Foto: VNP)

Beurteilungsgebühr für die Erteilung einer internationalen Reisedienstleistungsgewerbelizenz und einer inländischen Reisedienstleistungsgewerbelizenz: entspricht 50 % der in Abschnitt 1, Artikel 4 des Rundschreibens Nr. 33/2018/TT-BTC festgelegten Gebühr, in der der Erhebungssatz sowie die Erhebungs-, Zahlungs- und Verwaltungsregelung für Beurteilungsgebühren für die Erteilung einer internationalen Reisedienstleistungsgewerbelizenz und einer inländischen Reisedienstleistungsgewerbelizenz festgelegt sind; Gebühr für die Bewertung der Reiseleiterkarte; Gebühr für die Erteilung einer Lizenz zur Eröffnung einer Repräsentanz eines ausländischen Reisedienstleistungsunternehmens in Vietnam.

Gebühr für die Registrierung (Bestätigung) der Verwendung ausländischer Barcodes: entspricht 50 % der in Abschnitt 2, Artikel 4 des Rundschreibens Nr. 232/2016/TT-BTC festgelegten Gebühr, die die Gebührenerhebung, Erhebung, Zahlung, Verwaltung und Verwendung von Gebühren für die Barcode-Ausgabe regelt.

Gebühren für gewerbliches Eigentum: entsprechen 50 % des Gebühreneinzugssatzes, der in Abschnitt A der Liste der Gebühren und Abgaben für gewerbliches Eigentum angegeben ist, die zusammen mit dem Rundschreiben Nr. 263/2016/TT-BTC erlassen wurde und den Einzugssatz, die Erhebung, Zahlung, Verwaltung und Verwendung von Gebühren und Abgaben für gewerbliches Eigentum regelt.

Gebühr für die Erteilung einer Lizenz zur Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland für einen begrenzten Zeitraum: Entspricht 50 % des Gebührensatzes, der in Abschnitt 1 der Gebührensatztabelle in Artikel 4 des Rundschreibens Nr. 259/2016/TT-BTC angegeben ist, in dem der Erhebungssatz, die Erhebung, Zahlung, Verwaltung und Verwendung von Gebühren für die Dokumentenüberprüfung sowie die Gebühren für die Erteilung einer Lizenz zur Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland für einen begrenzten Zeitraum festgelegt sind.

Gebühr für die Beurteilung und Genehmigung von Brandschutz- und Brandbekämpfungskonzepten: Entspricht 50 % des Gebührensatzes, der gemäß den Bestimmungen in Artikel 5 und der mit Rundschreiben Nr. 258/2016/TT-BTC erlassenen Tabelle mit den Sätzen zur Berechnung der Gebühren für die Beurteilung und Genehmigung von Brandschutz- und Brandbekämpfungskonzepten berechnet wird und den Erhebungssatz, die Erhebung, Zahlung, Verwaltung und Verwendung der Gebühren für die Beurteilung und Genehmigung von Brandschutz- und Brandbekämpfungskonzepten regelt.

Gebühren in der Tierhaltung: Entspricht 50 % des Gebührensatzes, der in der Gebührensatztabelle für die Tierhaltung festgelegt ist, die mit Rundschreiben Nr. 24/2021/TT-BTC erlassen wurde und die Gebührensätze, Erhebung, Zahlung, Verwaltung und Verwendung von Gebühren in der Tierhaltung regelt.

Gemäß dem Entwurf tritt dieses Rundschreiben vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2023 in Kraft.

Ab dem 1. Januar 2024 müssen die in der obigen Tabelle angegebenen Gebühren- und Abgabensätze den Bestimmungen der ursprünglichen Rundschreiben und den geänderten, ergänzten oder ersetzten Rundschreiben (sofern vorhanden) entsprechen.


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Etikett: Gebühr

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