Artikel 2. Der Beamtenanwerbungsrat 2023 des Ministeriums für Auslandsinformationen ist damit beauftragt, die Einstellungsergebnisse gemäß Klausel 2, Artikel 15 des Regierungserlasses Nr. 138/2020/ND-CP vom 27. November 2020 zur Regelung der Anwerbung, des Einsatzes und der Verwaltung von Beamten bekannt zu geben.
Artikel 3 . Beauftragen Sie das Büro mit der Durchführung von Prozessen und Verfahren, die dem Direktor zur Einstellungsentscheidung für erfolgreiche Kandidaten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorgelegt werden. Artikel 4 . Dieser Beschluss tritt mit dem Datum der Unterzeichnung in Kraft. Artikel 5 . Für die Umsetzung dieses Beschlusses sind der Einstellungsrat für den öffentlichen Dienst, der Büroleiter, der Leiter der Abteilung für externe Kommunikation und die in Artikel 1 genannten Kandidaten verantwortlich./.Ministerium für Auslandsinformationen
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