Rundschreiben zur Regelung der Veröffentlichung und Verbreitung ausländischer Informationsinhalte in der Presse

Việt NamViệt Nam21/04/2024

Am 6. Mai 2019 erließ der Minister für Information und Kommunikation das Rundschreiben Nr. 03/2019/TT-BTTTT, das die Veröffentlichung und Verbreitung ausländischer Informationsinhalte in der Presse regelt. Dieses Rundschreiben tritt am 21. Juni 2019 in Kraft. Das Portal Vietnam.vn stellt hiermit den gesamten Inhalt dieses Rundschreibens vor:

MINISTERIUM FÜR INFORMATION UND KOMMUNIKATION -------

SOZIALISTISCHE REPUBLIK VIETNAM Unabhängigkeit - Freiheit - Glück ---------------

Nummer: 03/2019/TT-BTTTT

Hanoi, 6. Mai 2019

KREISFÖRMIG

Vorschriften zur Veröffentlichung und Verbreitung ausländischer Informationsinhalte in der Presse

Gemäß dem Pressegesetz vom 5. April 2016; Gemäß Dekret Nr. 72/2013/ND-CP vom 15. Juli 2013 der Regierung über die Verwaltung, Bereitstellung und Nutzung von Internetdiensten und Online-Informationen und Dekret Nr. 27/2018/ND-CP vom 1. März 2018 der Regierung zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Dekrets Nr. 72/2013/ND-CP vom 15. Juli 2013 über die Verwaltung, Bereitstellung und Nutzung von Internetdiensten und Online-Informationen; Gemäß Dekret Nr. 72/2015/ND-CP vom 7. September 2015 der Regierung zur Verwaltung ausländischer Informationsaktivitäten; Gemäß Dekret Nr. 09/2017/ND-CP vom 9. Februar 2017 der Regierung mit Einzelheiten zu Reden und Informationen für die Presse durch staatliche Verwaltungsbehörden; Gemäß Dekret Nr. 17/2017/ND-CP vom 17. Februar 2017 der Regierung, das die Funktionen, Aufgaben, Befugnisse und Organisationsstruktur des Ministeriums für Information und Kommunikation festlegt; Auf Ersuchen des Direktors der Abteilung für Auslandsinformationen erließ der Minister für Information und Kommunikation ein Rundschreiben zur Regelung der Veröffentlichung und Verbreitung ausländischer Informationsinhalte in der Presse. Kapitel I

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1. Geltungsbereich Dieses Rundschreiben regelt den Inhalt ausländischer Informationen in der Presse; Veröffentlichung und Verbreitung ausländischer Informationsinhalte in der Presse; Rechte und Pflichten von Presseagenturen, Pflichten von Organisationen und Einzelpersonen, die an der Veröffentlichung und Verbreitung ausländischer Informationsinhalte in der Presse beteiligt sind. Artikel 2. Anwendungsbereiche Dieses Rundschreiben gilt für Presseagenturen und Pressemanagementagenturen; Ministerium für Information und Kommunikation; Agenturen, Organisationen und Einzelpersonen, die mit der Veröffentlichung und Verbreitung ausländischer Informationsinhalte in der Presse befasst sind. Artikel 3. Auslegung von Begriffen In diesem Rundschreiben werden die folgenden Begriffe wie folgt ausgelegt: 1. Unter „Ausländische Presse“ sind gedruckte Zeitungen, elektronische Zeitungen sowie ausländische Radio- und Fernsehsender zu verstehen, die vom Premierminister in den Plänen für die ausländische Presse genehmigt wurden. 2. Zu den Presseorganen, die ausländische Informationsinhalte veröffentlichen und verbreiten, zählen gedruckte Zeitungen, elektronische Zeitungen sowie Rundfunk- und Fernsehsender, ausgenommen die in Absatz 1 dieses Artikels genannte ausländische Presse. Artikel 4. Inhalt ausländischer Informationen in der Presse Der Inhalt ausländischer Informationen in der Presse umfasst offizielle Informationen über Vietnam, Informationen zur Förderung des Images Vietnams, Informationen über die weltweite Lage in Vietnam und Informationen zur Erläuterung und Klärung von Vorschriften in Klausel 1, Artikel 7, 8, 9, 10 des Dekrets Nr. 72/2015/ND-CP vom 7. September 2015 der Regierung zur Verwaltung ausländischer Informationsaktivitäten. Artikel 5. Grundsätze für die Veröffentlichung und Verbreitung ausländischer Informationsinhalte in der Presse 1. Veröffentlichung und Verbreitung von Informationsinhalten, die den Richtlinien und Richtlinien der Partei, den Richtlinien und Gesetzen des Staates und den Interessen des Landes und des vietnamesischen Volkes entsprechen. 2. Veröffentlichen oder verbreiten Sie keine Informationen, die sich negativ auf die Position und das Image Vietnams auswirken. Schädigung der Außenbeziehungen und der internationalen Zusammenarbeit zwischen Vietnam und anderen Ländern; Anstiftung zur Gewalt, Propagierung von Angriffskriegen, Schüren von Hass zwischen Nationen und Völkern. Kapitel II

Voraussetzungen für die Veröffentlichung und Verbreitung ausländischer Informationsinhalte in der Presse

Artikel 6. Bezüglich der ausländischen Presse 1. Bezüglich Informationen zu wichtigen Themen Vietnams und der Welt: Nach Erhalt der von den zuständigen Behörden bereitgestellten Standpunkte des vietnamesischen Staates erfolgt die Veröffentlichung und Ausstrahlung wie folgt: a) Ort der Veröffentlichung und Ausstrahlung: Titelseite gedruckter Zeitungen; Homepage für elektronische Zeitung; Nachrichtensendungen für ausländische Radio- und Fernsehsender; b) Zeitpunkt der Veröffentlichung und Ausstrahlung: Spätestens 02 Stunden bei elektronischen Zeitungen; 05 Stunden für die Übersetzung elektronischer Zeitungen; 24 Stunden für den Druck; Ausstrahlung in der nächsten Nachrichtensendung ausländischer Radio- und Fernsehsender. 2. Für erläuternde und klarstellende Informationen: Zum frühestmöglichen Zeitpunkt an einem zugänglichen Ort veröffentlichen und verbreiten. 3. Für andere in Artikel 4 dieses Rundschreibens: Veröffentlichung und Ausstrahlung zur gleichen Tageszeit. 4. Sprache auf Vietnamesisch und in Fremdsprachen: a) Erhöhung der Anzahl der in Fremdsprachen verfassten Nachrichten, Artikel und Programme (ohne den Übersetzungsprozess zu durchlaufen), die in der Presse veröffentlicht und gesendet werden; b) Proaktive Erhöhung der Anzahl der in Fremdsprachen ausgedrückten Sprachen, um ausländische Informationszielgruppen in verschiedenen Ländern zu bedienen, wobei der Schwerpunkt in jedem Zeitraum auf der Entwicklung von Sprachen in Schlüsselbereichen der ausländischen Information liegt. Artikel 7. Für die Presse, die ausländische Informationsinhalte veröffentlicht und sendet Bei der Veröffentlichung und Sendung ausländischer Informationsinhalte wird Folgendes empfohlen: 1. Die Veröffentlichung und Sendung erfolgt umgehend und an leicht zugänglichen Orten. 2. Informationen zum Standpunkt des vietnamesischen Staates zu nationalen und internationalen Themen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder auf Anfrage einer zuständigen staatlichen Stelle veröffentlichen und verbreiten. 3. Veröffentlichen und senden Sie Nachrichten, Artikel und Sendungen mit fremdsprachigem Informationsinhalt in Fremdsprachen oder mit fremdsprachigen Untertiteln, um die Wirksamkeit fremdsprachiger Informationen zu fördern. 4. Lokale Radio- und Fernsehsender: a) Organisieren Sie die Weiterverbreitung ausländischer Informationsinhalte, die von nationalen Radio- und Fernsehsendern ausgestrahlt werden, auf der Grundlage von Vereinbarungen zwischen Presseagenturen über die Notwendigkeit der Veröffentlichung und Ausstrahlung; b) Bereitstellung lokaler Informationsinhalte zur Veröffentlichung und Ausstrahlung in der ausländischen Presse, um das lokale Image in der Welt bekannt zu machen. Kapitel III

RECHTE UND VERANTWORTLICHKEITEN DER VERWANDTEN EINHEITEN

Artikel 8. Rechte und Pflichten der ausländischen Presse 1. Rechte der ausländischen Presse: a) Vorrang seitens des Staates bei der Anordnung der Veröffentlichung und Verbreitung ausländischer Informationsinhalte in der Presse zu erhalten; b) Der Staat schafft günstige Bedingungen für die Veröffentlichung und Verbreitung ausländischer Informationsinhalte in vietnamesischen Zeitungen und ausländischen Medien. 2. Aufgaben der ausländischen Presse: a) Einrichtung von Sonderseiten, Rubriken (für Print- und E-Zeitungen), Programmgruppen und Themen (für Hörfunk- und Fernsehsender) zu ausländischen Informationsinhalten; b) Sicherstellung, dass Reporter und Redakteure zur Überwachung ausländischer Informationen zur Verfügung stehen; c) vom Staat herausgegebene Nachrichten, Artikel und Programme zu koordinieren und mit Presseagenturen, Organisationen und Medien im In- und Ausland zu teilen; d) Proaktive Veröffentlichung und Ausstrahlung von Nachrichten, Artikeln sowie Radio- und Fernsehprogrammen zur Förderung des Bildes Vietnams in ausländischen Medien und Zeitungen von Vietnamesen im Ausland; d) Förderung der Auswahl von Nachrichten, Artikeln, Radio- und Fernsehprogrammen mit ausländischen Informationen zur Veröffentlichung und Verbreitung in sozialen Netzwerken, wobei die Rechte am geistigen Eigentum sowie die Grundsätze für die Verwaltung, Bereitstellung und Verwendung von Informationen im Netzwerk im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen zu wahren sind; e) Zusammenfassung, Vorschlag von Belohnungen, Bericht über die Ergebnisse der Umsetzung ausländischer Informationsinhalte in der Presse und Übermittlung an das Ministerium für Information und Kommunikation vor dem 30. November eines jeden Jahres oder auf Anfrage (gemäß dem in Anhang zu diesem Rundschreiben). Artikel 9. Rechte und Pflichten der Presse bei der Veröffentlichung und Verbreitung ausländischer Informationsinhalte 1. Rechte der Presse bei der Veröffentlichung und Verbreitung ausländischer Informationsinhalte: a) Wenn die Presse vom Staat dazu aufgefordert wird, ausländische Informationsinhalte in der Presse zu veröffentlichen und zu verbreiten; b) Der Staat schafft günstige Bedingungen für die Veröffentlichung und Verbreitung ausländischer Informationsinhalte in der vietnamesischen Presse. 2. Pflichten der Presse bei der Veröffentlichung und Verbreitung ausländischer Informationsinhalte: a) Positive Informationen über das Land und die Menschen Vietnams in allen Bereichen; b) die Einrichtung spezialisierter Seiten, Rubriken und Themen zu fördern, um die Wirksamkeit ausländischer Informationen zu erhöhen und die nationale Souveränität über Meere, Inseln, Grenzen und Territorien zu schützen; c) Reporter und Redakteure mit der Überwachung ausländischer Informationen zu beauftragen; d) Auf Anfrage Zusammenfassungen organisieren, Belohnungen vorschlagen und über die Ergebnisse der Implementierung ausländischer Informationsinhalte in der Presse berichten. Artikel 10. Verantwortlichkeiten der Presseagenturen 1. Leiten Sie Presseagenturen an und fördern Sie deren Veröffentlichung und Verbreitung ausländischer Informationsinhalte in der Presse gemäß den Bestimmungen dieses Rundschreibens. 2. Gewähren Sie der Presse gegebenenfalls finanzielle Unterstützung für die Veröffentlichung und Verbreitung ausländischer Informationsinhalte. Artikel 11. Verantwortlichkeiten des Ministeriums für Information und Kommunikation 1. Leitung und Kontrolle der Veröffentlichung und Verbreitung ausländischer Informationsinhalte in der Lokalpresse. 2. Fassen Sie die Ergebnisse der Umsetzung der Bestimmungen dieses Rundschreibens zusammen und melden Sie sie auf Anfrage dem Ministerium für Information und Kommunikation. Artikel 12. Verantwortlichkeiten der dem Ministerium für Information und Kommunikation unterstehenden Einheiten 1. Die Abteilung für externe Informationen ist verantwortlich für: a) die Überwachung der Umsetzung der Bestimmungen dieses Rundschreibens; Vorsitz führen und mit den Einheiten des Ministeriums für Information und Kommunikation die Kontrolle der Umsetzung der Bestimmungen dieses Rundschreibens koordinieren; Fassen Sie die Ergebnisse zusammen und berichten Sie sie dem Minister für Information und Kommunikation. b) Bewertung der Wirksamkeit der Veröffentlichung und Verbreitung ausländischer Informationsinhalte durch Presseagenturen; c) Bereitstellung von Informationen, Organisation von Schulungen und Förderung beruflicher Fertigkeiten im Bereich der Auslandsinformation; d) Koordinierung mit den zuständigen Behörden zur Entwicklung von Mechanismen und Strategien zur Unterstützung der Entwicklung der ausländischen Presse. 2. Die Presseabteilung ist verantwortlich für die Koordinierung und Überwachung der Umsetzung der Bestimmungen dieses Rundschreibens für Print- und elektronische Presseagenturen. 3. Die Abteilung für Radio, Fernsehen und elektronische Informationen ist für die Koordinierung und Überwachung der Umsetzung der Bestimmungen dieses Rundschreibens für Radio- und Fernsehsender verantwortlich. Kapitel IV

Bedingungen für die Umsetzung

Artikel 13. Verantwortung für die Umsetzung: Büroleiter, Direktor der Abteilung für Auslandsinformationen, Leiter der zuständigen Behörden und Einheiten des Ministeriums für Information und Kommunikation; Der Direktor der Abteilung für Information und Kommunikation sowie die Leiter von Presseagenturen und relevanten Behörden, Organisationen und Einzelpersonen sind für die Umsetzung dieses Rundschreibens verantwortlich. Artikel 14. Datum des Inkrafttretens 1. Dieses Rundschreiben tritt am 21. Juni 2019 in Kraft. 2. Wenn während des Umsetzungsprozesses Probleme auftreten, die geändert oder ergänzt werden müssen, müssen sich Behörden, Organisationen und Einzelpersonen unverzüglich beim Ministerium für Information und Kommunikation melden, damit diese geprüft und angepasst werden können./.
Empfänger: - Premierminister und stellvertretende Premierminister; - Büro der Nationalversammlung; - Zentralbüro und Parteikomitees; - Büro des Generalsekretärs; - Büro des Präsidenten; - Regierungsbüro; - Lenkungsausschuss für Informationstechnologie; - Ministerien, Behörden auf Ministerebene und der Regierung unterstellte Behörden; - Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte; - Ministerium für Information und Kommunikation der Provinzen und Städte unter der Zentralregierung; - Presseagenturen; Pressemanager; - Abteilung für die Prüfung juristischer Dokumente (Justizministerium); - Amtsblatt; - Website der Regierung; - Website des Ministeriums für Information und Kommunikation; - Ministerium für Information und Kommunikation: Minister und stellvertretende Minister; dem Ministerium unterstehende Agenturen und Einheiten; - Speichern: VT, TTĐN.(350).

MINISTER

Nguyen Manh Hung

ANHANG

(Herausgegeben mit Rundschreiben Nr. 03/2019/TT-BTTTT vom 6. Mai 2019 des Ministeriums für Information und Kommunikation)

NAME DER PRESSEAGENTUR -------

SOZIALISTISCHE REPUBLIK VIETNAM Unabhängigkeit - Freiheit - Glück ---------------

Nummer: …/….

…, Datum … Monat … Jahr 2019

ZUSAMMENFASSENDER BERICHT

Die Umsetzung der Veröffentlichung und Verbreitung ausländischer Informationsinhalte in der Presse im Jahr …

I. STAND DER UMSETZUNG AUSLÄNDISCHER INFORMATIONEN IN DER PRESSE 1. Erzielte Ergebnisse – Offizielle Informationen über Vietnam; - Informationen zur Förderung des Images Vietnams; - Informationen zur weltweiten Lage in Vietnam; - Informationen zur Erläuterung und Verdeutlichung; (Deutliche Angabe: Anzahl Nachrichten, Artikel, Sendungen/Jahr; Anzahl Sonderseiten, Kolumnen). 2. Schwierigkeiten und Einschränkungen 3. Ursachen II. STAND DER UMSETZUNG DER VERÖFFENTLICHUNG UND SENDUNG AUSLÄNDISCHER INFORMATIONSINHALTE IN DER PRESSE 1. Erzielte Ergebnisse 2. Schwierigkeiten und Einschränkungen 3. Ursachen III. VORSCHLÄGE, EMPFEHLUNGEN 1. Lösungen vorschlagen, um die Wirksamkeit ausländischer Informationen in der Presse zu steigern; Lösungen zur Minimierung von Fehlern in der Presse, um sicherzustellen, dass das nationale Image nicht beschädigt wird; hat keinen Einfluss auf die Außenbeziehungen und die internationale Zusammenarbeit zwischen Vietnam und anderen Ländern. 2. Schlagen Sie die Entwicklung, Änderung und Ergänzung rechtlicher Rahmenbedingungen, Mechanismen und Richtlinien für den Staat vor, um der vietnamesischen Presse die effektive Veröffentlichung und Verbreitung ausländischer Informationsinhalte zu erleichtern und zu fördern.
Empfänger: - …………….; - …………….; - Speichern: VT, ….

BEFUGNIS UND POSITION DES UNTERZEICHNERS (Unterschrift, Siegel)


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