MINISTERIUM FÜR INFORMATION UND KOMMUNIKATION ------- | SOZIALISTISCHE REPUBLIK VIETNAM Unabhängigkeit - Freiheit - Glück --------------- |
Nummer: 22/2016/TT-BTTTT | Hanoi, 19. Oktober 2016 |
KREISFÖRMIG
RICHTLINIEN ZUR VERWALTUNG AUSLÄNDISCHER INFORMATIONSAKTIVITÄTEN VON PROVINZEN UND ZENTRALREGIERTEN STÄDTEN
Gemäß Dekret Nr. 132/2013/ND-CP vom 16. Oktober 2013 der Regierung, das die Funktionen, Aufgaben, Befugnisse und Organisationsstruktur des Ministeriums für Information und Kommunikation festlegt; Gemäß Dekret Nr. 72/2015/ND-CP vom 7. September 2015 der Regierung zur Verwaltung ausländischer Informationsaktivitäten; Gemäß Beschluss Nr. 25/2013/QD-TTg des Premierministers vom 4. Mai 2013 zur Verkündung der Vorschriften für Reden und Informationen an die Presse; Auf Anfrage des Direktors der Abteilung für externe Informationen erlässt der Minister für Information und Kommunikation ein Rundschreiben mit Leitlinien für die Verwaltung der externen Informationsaktivitäten der Provinzen und zentral verwalteten Städte. Kapitel IALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1. Geltungsbereich der Regelung Dieses Rundschreiben enthält Leitlinien für die Verwaltung und Umsetzung der Auslandsinformationsaktivitäten von Provinzen und zentral verwalteten Städten. Artikel 2. Anwendungsbereich Dieses Rundschreiben gilt für die Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte (im Folgenden als „Volkskomitees auf Provinzebene“ bezeichnet) und die den Volkskomitees auf Provinzebene unterstellten Spezialagenturen. Volkskomitees der Bezirke, Gemeinden und Provinzstädte (im Folgenden „Volkskomitees auf Bezirksebene“ genannt); Organisationen und Einzelpersonen, die an ausländischen Informationsaktivitäten teilnehmen. Artikel 3. Der Inhalt des Plans für externe Informationsaktivitäten des Provinzvolkskomitees basiert auf den Planungen, Programmen und Plänen der Regierung. Ziele und Orientierungen für die sozioökonomische Entwicklung der Provinz und der Stadt; Die Richtlinien des Ministeriums für Information und Kommunikation für die Auslandsinformationsarbeit zur Entwicklung von langfristigen, mittelfristigen und jährlichen Plänen für die Auslandsinformationsarbeit umfassen die folgenden Hauptaufgaben: 1. Beauftragung von Organisationen oder Einzelpersonen mit der Durchführung der Auslandsinformationsarbeit. 2. Entwicklung und Veröffentlichung von Rechtsdokumenten, Richtlinien und Managementdokumenten für die Informationstätigkeit im Ausland. 3. Organisieren Sie jährlich Schulungen und berufliche Weiterbildungen für Mitarbeiter auf Abteilungsebene und darüber sowie für diejenigen, die an Auslandsinformationsaktivitäten teilnehmen, zu den folgenden Schlüsselinhalten: a) Umsetzung staatlicher Managementdokumente zu Auslandsinformationen; b) Methoden und Fähigkeiten der außenwirtschaftlichen Informationsarbeit; c) Rede- und Informationskompetenz gegenüber der Presse; d) die internationale Lage und die außenpolitischen Aktivitäten der Partei und des Staates; d) die Situation der internationalen Integration Vietnams sowie der Provinz und Stadt; e) Situation des Kampfes um den Schutz der nationalen Souveränität über Meere, Inseln und Territorialgrenzen; g) Verbreitung von Wissen und Sensibilisierung für die Menschenrechte; Förderung von Erfolgen bei der Gewährleistung der Menschenrechte in Vietnam sowie in den Provinzen und Städten; h) Beziehungen zwischen Vietnam und den Nachbarländern (für Provinzen mit gemeinsamen Grenzen). 4. Entwicklung von Projekten, Plänen und Auslandsinformationsaktivitäten zur Erfüllung der folgenden Hauptaufgaben: a) Bereitstellung von Informationen über die Leitlinien und Richtlinien der Partei sowie über die Richtlinien und Gesetze des Staates; b) Informationen über die internationale Lage und die außenpolitischen Aktivitäten der Partei und des Staates sowie über die Lage der internationalen Integration der Provinz und der Stadt; c) Förderung des Images der Provinz und der Stadt, des Tourismuspotenzials, der Handelsförderung und der Anziehung ausländischer Investitionen der Provinz und der Stadt; d) Bereitstellung von Informationen zu Themen im Zusammenhang mit Provinzen und Städten, die für die ausländische öffentliche Meinung von Interesse sind; Falschinformationen, die den Ruf und das Image der Provinz und der Stadt schädigen, erklären, aufklären und bekämpfen; d) Propaganda zum Schutz der Souveränität über Meer und Inseln sowie der territorialen Grenzen des Vaterlandes; e) Weitere von der Provinz oder Stadt geforderte Aufgaben. Artikel 4. Finanzierung der Auslandsinformationstätigkeit Die Finanzierung der Auslandsinformationstätigkeit der Provinzen und zentral verwalteten Städte erfolgt aus lokalen Budgets und anderen gesetzlich mobilisierten Quellen. Das Volkskomitee der Provinzen teilt jährlich auf der Grundlage der Anforderungen und Aufgaben der Auslandsinformation lokale Budgets für die Umsetzung gemäß den geltenden Vorschriften zu. Kapitel IIAUSLÄNDISCHE INFORMATIONSAKTIVITÄTEN
Artikel 5. Bereitstellung von Informationen zur Förderung des Images der Provinz und der Stadt Informationen zur Förderung des Images der Provinz und der Stadt werden auf folgende Weise bereitgestellt: 1. Außenpolitische Aktivitäten des Volkskomitees der Provinz. 2. Portal/Website des Provinzvolkskomitees und der dem Provinzvolkskomitee unterstellten Fachagenturen; Bezirksvolkskomitee, auf Vietnamesisch und in Fremdsprachen. 3. Imageförderungsdatensystem von Provinzen und Städten . 4. Veröffentlichungen auf Vietnamesisch und in Fremdsprachen. 5. Ausländisches Informationssystem an internationalen Grenzübergängen auf der Straße, zu Wasser, in der Luft und auf der Schiene. 6. Presseprodukte der heimischen Medien. 7. Produkte ausländischer Nachrichtenagenturen, Zeitungen und Medien. 8. Populäre Medienprodukte über das Internet. 9. Kontakt- und Kooperationsaktivitäten mit ausländischen Presseagenturen. 10. Kommunikationsaktivitäten im Zusammenhang mit wichtigen Veranstaltungen in der Provinz, der Stadt und im Ausland. 11. Andere gesetzlich vorgeschriebene Methoden der Auslandsinformationstätigkeit. Artikel 6. Bereitstellung von erläuternden und klarstellenden Informationen 1. Erläuternde und klarstellende Informationen sind Dokumente, Materialien, Aufzeichnungen und Argumente, die der Erläuterung, Klarstellung und Bekämpfung falscher Informationen dienen, die den Ruf und das Image der Provinz oder Stadt beeinträchtigen. 2. Die Volkskomitees der Provinzen organisieren die Beobachtung und Zusammenfassung der Meinungen der in- und ausländischen Presse zur Lage in der Provinz und in der Stadt. Bei der Entdeckung oder dem Erhalt falscher Informationen, Dokumente oder Berichte, die den Ruf und das Image der Provinz oder Stadt beeinträchtigen, ist das Volkskomitee der Provinz dafür verantwortlich, das Ministerium für Information und Kommunikation und die zuständigen Behörden zu benachrichtigen, um die Verwaltungsarbeit zu erleichtern. 3. Das Provinzvolkskomitee soll proaktiv Informations- und Propagandamaßnahmen ergreifen, um den Ruf und das Image der Provinz und der Stadt zu schützen und zu verbessern, und zwar in folgender Form: a) Herausgabe von Pressemitteilungen zur Erläuterung und Klarstellung falscher Informationen; Sprecher des Provinzvolkskomitees und der dem Provinzvolkskomitee unterstellten Fachagenturen; Bezirksvolkskomitees, Sprecher und Informationsanbieter für die Presse in der Provinz und Stadt; b) Entsendung eines repräsentativen Leiters oder Sprechers zu Pressekonferenzen, die von der zentralen Propagandaabteilung in Abstimmung mit dem Ministerium für Information und Kommunikation und dem vietnamesischen Journalistenverband organisiert werden, um den Presseagenturen auf Anfrage des Ministeriums für Information und Kommunikation Informationen, Erklärungen und Klarstellungen zu liefern; c) Veröffentlichung erläuternder und klarstellender Informationen auf dem Portal/der Website des Provinzvolkskomitees, der dem Provinzvolkskomitee unterstellten Fachagenturen und des Bezirksvolkskomitees; Medienprodukte von Nachrichtenagenturen, Zeitungen und anderen Medien, auf Vietnamesisch und in Fremdsprachen; d) Bereitstellung von Informationen für Nachrichtenagenturen und Presse zur Erläuterung und Klarstellung sowie Bekämpfung von Falschinformationen; d) Organisation der Informationsversorgung der an ausländischen Informationstätigkeiten beteiligten Kräfte und der Bevölkerung in den Grenzgebieten, einschließlich folgender Inhalte: Erläuterung und Klarstellung falscher Informationen; Zusammenarbeit und Freundschaft zwischen Vietnam und den Nachbarländern. 4. Informationen, die Staatsgeheimnisse enthalten, müssen den Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz von Staatsgeheimnissen entsprechen. Artikel 7. Imageförderungsdatensystem der Provinzen und Städte 1. Das Imageförderungsdatensystem der Provinzen und Städte ist ein digitalisiertes Datensystem in vietnamesischer und fremder Sprache, das Provinzen und Städte in verschiedenen Bereichen vorstellt und der internationalen Gemeinschaft sowie der vietnamesischen Bevölkerung im In- und Ausland zur Verfügung stellt. 2. Das Imageförderungsdatensystem der Provinz und der Stadt ist die offizielle Informationsquelle über die Provinz und die Stadt. 3. Das Imageförderungsdatensystem der Provinz und der Stadt wird in die nationale Datenbank für Auslandsinformationen integriert. 4. Spezialisierte Agenturen, die dem Volkskomitee der Provinzen unterstehen; Bezirksvolkskomitee; Nachrichtenagenturen und Zeitungen in der Provinz und der Stadt sind dafür verantwortlich, Informationen und Daten bereitzustellen, um das Image der Provinz und der Stadt zu fördern. Artikel 8. Unterstützung von und Zusammenarbeit mit Nachrichtenagenturen, Presse, Medien und ausländischen Reportern Das Volkskomitee der Provinz beauftragt die dem Volkskomitee der Provinz unterstellte Fachagentur mit der Leitung von: 1. Entwicklung von Regelungen gemäß den geltenden Bestimmungen, Schaffung von Bedingungen für die Tätigkeit von Nachrichtenagenturen, Presse, Medien und ausländischen Reportern in der Provinz oder Stadt. 2. Entwicklung eines Kooperationsmechanismus mit ausländischen Nachrichtenagenturen, Zeitungen, Medien und Reportern zur Herstellung von Medienprodukten, um das Image der Provinz und der Stadt in den Massenmedien im Ausland bekannt zu machen und zu fördern. Kapitel IIIMANAGEMENT DER AUSLÄNDISCHEN INFORMATIONSAKTIVITÄTEN
Artikel 9. Verantwortlichkeiten des Provinzvolkskomitees 1. Umsetzung der Richtlinien und Leitlinien der Partei und des Staates zur Auslandsinformationsarbeit in der Provinz und der Stadt. 2. Erlass von Rechtsdokumenten und Richtlinien zur Lenkung und Verwaltung ausländischer Informationsaktivitäten. 3. Genehmigung langfristiger, mittelfristiger und jährlicher Programme, Projekte und Pläne für die Auslandsinformationsaktivitäten der Provinz und der Stadt. 4. Leitung der dem Provinzvolkskomitee unterstellten Fachagenturen; Die Bezirksvolkskomitees ernennen Beamte, die für die Informationsarbeit im Ausland zuständig sind. 5. Bereitstellung offizieller Informationen über die Provinz und die Stadt entsprechend ihrer Funktionen, Aufgaben und Befugnisse für Nachrichtenagenturen, die Presse, die internationale Gemeinschaft und im Ausland lebende Vietnamesen. 6. Aufbau eines ausländischen Informationssystems an internationalen Grenzübergängen auf der Straße, dem Seeweg, dem Luftweg und der Schiene (für Provinzen mit internationalen Grenzübergängen auf der Straße, dem Seeweg, dem Luftweg und der Schiene). 7. Koordinieren Sie die Entwicklung von Plänen und die Organisation von Auslandsinformationsaktivitäten im Ausland mit dem Außenministerium, dem Ministerium für Information und Kommunikation sowie den zuständigen Behörden. Melden Sie sich vor der Organisation von Aktivitäten beim Außenministerium und benachrichtigen Sie das Ministerium für Information und Kommunikation, um die Umsetzung ausländischer Informationsaktivitäten zu koordinieren. 8. Behandeln Sie Informationen im Rahmen des Verwaltungsbereichs des Provinzvolkskomitees gemäß den Vorschriften zur Informationsvertraulichkeit vertraulich. verantwortlich für die Durchführung von Inspektionen, Kontrollen, die Bearbeitung von Verstößen und die Lösung von Beschwerden und Denunziationen im Rahmen ausländischer Informationsaktivitäten in der Provinz und der Stadt. 9. Externe Informationsaktivitäten im Rahmen der Geschäftsführung zusammenfassen, abschließen und bewerten; Senden Sie jährlich den externen Informationsaktivitätsplan vor dem 1. März an das Ministerium für Information und Kommunikation. Der Planinhalt entspricht dem Formular unter Anhang Nr. 01 dieses Rundschreibens; Senden Sie den zusammenfassenden Bericht über die externe Informationsarbeit vor dem 10. Dezember an das Ministerium für Information und Kommunikation. Der Berichtsinhalt folgt dem Formular unter Anhang Nr. 02 dieses Rundschreibens. Wenn das Ministerium für Information und Kommunikation eine dringende Anfrage stellt, sendet das Volkskomitee der Provinz einen Bericht an das Ministerium für Information und Kommunikation und die zuständigen Behörden. Artikel 10. Verantwortlichkeiten des Ministeriums für Information und Kommunikation 1. Beratung und Unterstützung des Volkskomitees der Provinz beim staatlichen Umgang mit ausländischen Informationen. 2. Entwicklung von Vorschriften und Regeln für die Auslandsinformationstätigkeit in Provinzen und Städten. 3. Vorsitz und Koordination mit den Fachbehörden des Volkskomitees der Provinz; Die Volkskomitees auf Bezirksebene erfüllen folgende Hauptaufgaben: a) Entwicklung von Programmen, Projekten, Plänen sowie langfristiger, mittelfristiger und jährlicher Auslandsinformationsaktivitäten der Provinz und der Stadt gemäß den Vorschriften Artikel 3 dieses Rundschreibens; Organisieren Sie die Umsetzung von Programmen, Projekten, Plänen sowie langfristigen, mittelfristigen und jährlichen Auslandsinformationsaktivitäten nach der Genehmigung durch das Volkskomitee der Provinz. b) Leitung der dem Provinzvolkskomitee unterstellten Fachorganisationen; Bezirksvolkskomitees ernennen Beamte, die für die Auslandsinformationsarbeit zuständig sind. c) die Auslandsinformationsarbeit der Provinz und der Stadt voranzutreiben, zu leiten, zu kontrollieren und zu prüfen; Schlagen Sie den Behörden Belohnungen für Organisationen und Einzelpersonen vor, die Erfolge in der Auslandsinformationsarbeit erzielen. 4. Leitet und organisiert die Bewertung von Programmen, Projekten, Plänen sowie der langfristigen, mittelfristigen und jährlichen Auslandsinformationsaktivitäten der dem Provinzvolkskomitee und dem Bezirksvolkskomitee unterstellten Fachagenturen. Programme, Projekte, Pläne und Pläne für Auslandsinformationsaktivitäten genehmigen (je nach Zuständigkeit) oder dem Volkskomitee der Provinz zur Genehmigung vorlegen; Überwachen und treiben Sie den Fortschritt der Umsetzung von Programmen, Projekten, Plänen und ausländischen Informationsaktivitäten nach der Genehmigung voran. 5. Koordinierung der Entwicklung von Vorschriften zur Erleichterung der Arbeit von Nachrichtenagenturen, Zeitungen, Medien und ausländischen Reportern in der Provinz und Stadt; Bauen Sie einen Kooperationsmechanismus mit ausländischen Presseagenturen, Medien und Reportern auf, um Medienprodukte zu produzieren und das Image der Provinz und der Stadt in den Massenmedien im Ausland bekannt zu machen und zu fördern. 6. Koordinieren Sie Ihre Arbeit mit der Propagandaabteilung der Provinz, dem Parteikomitee der Stadt und den Fachagenturen des Volkskomitees der Provinz. Beraten Sie das Volkskomitee der Provinz bei der Organisation regelmäßiger und Ad-hoc-Pressekonferenzen und stellen Sie Nachrichtenagenturen, der Presse, interessierten Organisationen und Einzelpersonen Informationen aus dem Ausland zur Verfügung. 7. Leitung und Koordination mit den Fachorganisationen des Volkskomitees der Provinzen, des Volkskomitees der Bezirke und der Funktionseinheiten bei der Organisation der Ausbildung und der beruflichen Weiterbildung gemäß den Bestimmungen des Klausel 3, Artikel 3 dieses Rundschreibens. 8. Vorsitz und Koordination mit den dem Volkskomitee der Provinz unterstehenden Fachbehörden; Die Volkskomitees der Bezirke sollen die Volkskomitees der Provinzen bei der Entwicklung von Materialien, Dokumenten, Aufzeichnungen und Argumenten beraten, um falsche Informationen, die den Ruf und das Image der Provinz oder Stadt beeinträchtigen, zu erklären, aufzuklären und zu bekämpfen. 9. Vorsitz führen und mit den spezialisierten Agenturen des Volkskomitees der Provinz den Aufbau, die Verwaltung, Nutzung und Verwendung des Datensystems zur Imageförderung der Provinz und der Stadt koordinieren; Setzen Sie gesetzliche Regelungen zum Schutz von Staatsgeheimnissen bei der Speicherung von Datensystemen um. 10. Unter Vorsitz und in Abstimmung mit den Fachagenturen des Provinzvolkskomitees und den Funktionskräften werden Jahrespläne und Budgets entwickelt, um Inhalte für das ausländische Informationssystem an internationalen Grenzübergängen auf der Straße, zu Wasser, in der Luft und auf der Schiene zusammenzustellen und diese dem Provinzvolkskomitee zur Genehmigung vorzulegen. 11. Umsetzung gesetzlicher Bestimmungen zum Schutz von Staatsgeheimnissen in der ausländischen Informationsarbeit. 12. Vorsitz und Koordination mit den dem Volkskomitee der Provinz unterstehenden Fachbehörden; Die Bezirksvolkskomitees schlagen dem Ministerium für Information und Kommunikation oder den Provinzvolkskomitees vor, Organisationen und Einzelpersonen entsprechend ihrer Zuständigkeit für Erfolge in der Auslandsinformationsarbeit zu belohnen. 13. Vorsitz und Koordination mit der Aufsichtsbehörde des Ministeriums für Information und Kommunikation sowie mit den dem Volkskomitee der Provinz unterstellten Fachbehörden; Das Volkskomitee auf Bezirksebene führt gemäß den Vorschriften Inspektionen und Untersuchungen durch, behandelt Verstöße und löst Beschwerden und Denunziationen im Zusammenhang mit der Auslandsinformationstätigkeit in der Provinz oder Stadt. Kapitel IV Artikel 11. Umsetzung 1. Das Provinzvolkskomitee ist verantwortlich für die Leitung der dem Provinzvolkskomitee unterstellten Fachbehörden sowie der Bezirksvolkskomitees der Provinz bei der Umsetzung dieses Rundschreibens. 2. Die Abteilung für externe Informationen ist dafür verantwortlich, die Umsetzung des Rundschreibens voranzutreiben, zu überwachen und zu prüfen und dem Minister für Information und Kommunikation regelmäßig Bericht über die Ergebnisse zu erstatten. Artikel 12. Datum des Inkrafttretens Dieses Rundschreiben tritt am 2. Dezember 2016 in Kraft. Sollten im Zuge der Umsetzung Probleme oder unangemessene Punkte auftreten, wird das Volkskomitee der Provinz gebeten, dem Ministerium für Information und Kommunikation zur Prüfung und Anpassung schriftlich Bericht zu erstatten./.Empfänger: - Premierminister; - Stellvertretende Ministerpräsidenten; - Zentralbüro und Parteikomitees; - Büro des Generalsekretärs; - Büro der Nationalversammlung und Ausschüsse der Nationalversammlung; - Büro des Präsidenten; - Regierungsbüro; - Ministerien, Behörden auf Ministerebene und Regierungsbehörden; - Oberste Volksstaatsanwaltschaft; - Oberster Volksgerichtshof; - Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte; - Zentrale Vertretungen von Organisationen; - Abteilung für die Prüfung juristischer Dokumente (Justizministerium); - Ministerium für Information und Kommunikation der Provinzen und Städte unter der Zentralregierung; - Amtsblatt; - Regierungsportal; - Ministerium für Information und Kommunikation: Minister und stellvertretende Minister, dem Ministerium unterstellte Agenturen und Einheiten, elektronisches Informationsportal; - Speichern: VT, TTĐN. | MINISTER Truong Minh Tuan |
(Herausgegeben mit Rundschreiben Nr. ………/2016/TT-BTTTT vom … Monat … Jahr … des Ministeriums für Information und Kommunikation)
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Nummer: ………………… | …., Tag …. Monat …. Jahr …. |
Ausländische Informationsaktivitäten im Jahr…
I. ZIELE UND ANFORDERUNGEN AN DIE PLANUNG 1. Ziele: .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... 2. Anforderungen: ………………………………………………………………………………………………………………………………. .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... ………………………………………………………………………………………………………………… . II. INHALT 1. Erstellen von Rechtsdokumenten und Dokumenten zur Leitung und Durchführung der Auslandsinformationsarbeit .......................................................................................................................... .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................... 2. Einteilung des mit der Auslandsinformationsarbeit beauftragten Personals .......................................................................................................................... .......................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... 3. Ausbildung und Förderung beruflicher Fähigkeiten .......................................................................................................................... .......................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... 4. Erstellen von Auslandsinformationsprogrammen, -projekten und -vorschlägen .......................................................................................................................... ......................................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... 5. Spezifische Auslandsinformationsarbeit .......................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... III. FINANZIERUNG ................................................................................................................................ .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... IV. UMSETZUNGSORGANISATION .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... ..........................................................................................................................................Empfänger: - Ministerium für Information und Kommunikation; - Zuständige Behörden; - Speichern. | TM. VORSITZENDER DES VOLKSKOMITEES (Unterschreiben, vollständigen Namen in Druckbuchstaben und Siegel) |
(Herausgegeben mit Rundschreiben Nr. ………/2016/TT-BTTTT vom … Monat … Jahr … des Ministeriums für Information und Kommunikation)
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STAATLICHE VERWALTUNG AUSLÄNDISCHER INFORMATIONEN IM JAHR…
I. SITUATIONSMERKMALE 1. Vorteile .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... 2. Schwierigkeiten ................................................................................................................................................. ........................................................................................................................................... ........................................................................................................................................... II. ERGEBNISSE DER UMSETZUNG 1. Erstellen von Rechtsdokumenten und Dokumenten zur Leitung und Durchführung der Auslandsinformationsarbeit .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... 2. Einteilung des mit der Auslandsinformationsarbeit beauftragten Personals .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... 3. Schulungs- und Weiterbildungsarbeit .......................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... 4. Organisation und Umsetzung von Programmen, Projekten und Plänen im Bereich der Auslandsinformation .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... 5. Durchführung der Auslandsinformationsarbeit .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... 6. Finanzierung ........................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................................... III. BEWERTUNG DER UMSETZUNGSERGEBNISSE 1. Vorteile .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... 2. Voraussetzungen und Grenzen ................................................................................................................................. .......................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... IV. Vorgaben und Aufgaben für das kommende Jahr ................................................................................................................................................................. ................................................................................................................................................................................................................................. ................................................................................................................................................................................................................. V. Vorschläge und Anregungen ...........................................................................................................................................................................Empfänger: - Ministerium für Information und Kommunikation; - Zuständige Behörden; - Speichern. | TM. Das Volkskomitee des Präsidenten (unterschrieben, mit deutlich erkennbarem vollständigen Namen und Siegel) |
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