MINISTERIUM FÜR INFORMATION UND KOMMUNIKATION ------- | SOZIALISTISCHE REPUBLIK VIETNAM Unabhängigkeit - Freiheit - Glück --------------- |
Nummer: 22/2016/TT-BTTTT | Hanoi, 19. Oktober 2016 |
KREISFÖRMIG
RICHTLINIEN FÜR DIE VERWALTUNG AUSLÄNDISCHER INFORMATIONSAKTIVITÄTEN VON PROVINZEN UND ZENTRALVERWALTETEN STÄDTEN
Gemäß Dekret Nr. 132/2013/ND-CP vom 16. Oktober 2013 der Regierung, in dem die Funktionen, Aufgaben, Befugnisse und Organisationsstruktur des Ministeriums für Information und Kommunikation festgelegt werden; Gemäß Dekret Nr. 72/2015/ND-CP vom 7. September 2015 der Regierung zur Verwaltung ausländischer Informationsaktivitäten; Gemäß Beschluss Nr. 25/2013/QD-TTg des Premierministers vom 4. Mai 2013 zur Verkündung der Vorschriften über Reden und Informationen an die Presse; Auf Ersuchen des Direktors der Abteilung für externe Informationen gibt der Minister für Information und Kommunikation ein Rundschreiben heraus, das die Verwaltung der externen Informationsaktivitäten der Provinzen und zentral verwalteten Städte regelt. Kapitel IALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1. Geltungsbereich der Regelung Dieses Rundschreiben enthält Leitlinien für die Verwaltung und Umsetzung der Auslandsinformationsaktivitäten von Provinzen und zentral verwalteten Städten. Artikel 2. Anwendungsbereiche Dieses Rundschreiben gilt für die Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte (im Folgenden als Volkskomitees auf Provinzebene bezeichnet) sowie für die den Volkskomitees auf Provinzebene unterstellten Fachorganisationen. Volkskomitees der Bezirke, Gemeinden und Provinzstädte (im Folgenden „Volkskomitees auf Bezirksebene“ genannt); Organisationen und Einzelpersonen, die an ausländischen Informationsaktivitäten teilnehmen. Artikel 3. Der Inhalt des externen Informationsaktivitätsplans des Volkskomitees der Provinz basiert auf den Planungen, Programmen und Plänen der Regierung. Ziele und Orientierungen für die sozioökonomische Entwicklung der Provinz und Stadt; Die Richtlinien des Ministeriums für Information und Kommunikation für die Auslandsinformationsarbeit zur Entwicklung langfristiger, mittelfristiger und jährlicher Pläne für die Auslandsinformationsarbeit umfassen die folgenden Hauptaufgaben: 1. Beauftragen Sie Organisationen oder Einzelpersonen mit der Durchführung der Auslandsinformationsarbeit. 2. Entwicklung und Veröffentlichung von Rechtsdokumenten, Richtlinien und Verwaltungsdokumenten für ausländische Informationsaktivitäten. 3. Organisieren Sie jährlich Schulungen und berufliche Weiterbildungen für Mitarbeiter auf Abteilungsebene und darüber sowie für diejenigen, die an Aktivitäten zur Auslandsinformation beteiligt sind, zu den folgenden Schlüsselinhalten: a) Umsetzung staatlicher Verwaltungsdokumente zu Auslandsinformationen; b) Methoden und Fähigkeiten der Auslandsinformationsarbeit; c) Fähigkeiten im Reden und Informieren der Presse; d) Internationale Lage und außenpolitische Aktivitäten der Partei und des Staates; d) Die internationale Integrationssituation Vietnams sowie der Provinz und Stadt; e) Situation des Kampfes um den Schutz der nationalen Souveränität über Meere, Inseln und Gebietsgrenzen; g) Verbreitung von Wissen und Sensibilisierung für die Menschenrechte; Förderung von Erfolgen bei der Gewährleistung der Menschenrechte in Vietnam sowie in den Provinzen und Städten; h) Beziehungen zwischen Vietnam und den angrenzenden Ländern (für angrenzende Provinzen). 4. Entwicklung von Projekten, Plänen und ausländischen Informationsaktivitäten zur Erfüllung der folgenden Hauptaufgaben: a) Bereitstellung von Informationen über die Richtlinien und Strategien der Partei sowie die Strategien und Gesetze des Staates; b) Informationen über die internationale Lage und die außenpolitischen Aktivitäten der Partei und des Staates sowie über die internationale Integrationssituation der Provinz und der Stadt; c) Förderung des Images der Provinz und der Stadt, des Tourismuspotenzials, der Handelsförderung und der Anziehung ausländischer Investitionen der Provinz und der Stadt; d) Bereitstellung von Informationen zu Themen im Zusammenhang mit Provinzen und Städten, die für die ausländische Öffentlichkeit von Interesse sind; Falsche Informationen, die den Ruf und das Image der Provinz und der Stadt beeinträchtigen, erklären, aufklären und bekämpfen; d) Propaganda zum Schutz der Souveränität über Meer und Inseln sowie der territorialen Grenzen des Vaterlandes; e) Weitere Aufgaben, die von der Provinz oder Stadt gefordert werden. Artikel 4. Finanzierung der Auslandsinformationstätigkeit Die Finanzierung der Auslandsinformationstätigkeit der Provinzen und zentral verwalteten Städte erfolgt aus lokalen Haushalten und anderen gesetzlich mobilisierten Quellen. Das Volkskomitee der Provinzen teilt jährlich auf der Grundlage der Anforderungen und Aufgaben der ausländischen Information lokale Budgets zur Umsetzung gemäß den geltenden Vorschriften zu. Kapitel IIAUSLÄNDISCHE INFORMATIONSAKTIVITÄTEN
Artikel 5. Bereitstellung von Informationen zur Förderung des Images der Provinz und der Stadt Informationen zur Förderung des Images der Provinz und der Stadt werden auf folgende Weise bereitgestellt: 1. Außenpolitische Aktivitäten des Volkskomitees der Provinz. 2. Portal/Website des Provinzvolkskomitees, spezialisierte Agenturen des Provinzvolkskomitees; Bezirksvolkskomitee, auf Vietnamesisch und in Fremdsprachen. 3. Image-Promotion-Datensystem von Provinzen und Städten . 4. Veröffentlichungen auf Vietnamesisch und in Fremdsprachen. 5. Ausländisches Informationssystem an internationalen Grenzübergängen auf der Straße, zu Wasser, in der Luft und auf der Schiene. 6. Presseprodukte der inländischen Medien. 7. Produkte ausländischer Nachrichtenagenturen, Zeitungen und Medien. 8. Beliebte Medienprodukte über das Internet. 9. Kontakt- und Kooperationsaktivitäten mit ausländischen Presseagenturen. 10. Kommunikationsaktivitäten im Zusammenhang mit Großveranstaltungen in der Provinz, der Stadt und im Ausland. 11. Andere Methoden der Auslandsinformationstätigkeit, wie gesetzlich vorgeschrieben. Artikel 6. Bereitstellung von erläuternden und klarstellenden Informationen 1. Erläuternde und klarstellende Informationen sind Dokumente, Materialien, Aufzeichnungen und Argumente, die darauf abzielen, falsche Informationen zu erläutern, klarzustellen und zu bekämpfen, die den Ruf und das Image der Provinz oder Stadt beeinträchtigen. 2. Die Volkskomitees der Provinzen organisieren die Beobachtung und Synthese der Meinungen der in- und ausländischen Presse zur Lage der Provinz und der Stadt. Wenn falsche Informationen, Dokumente oder Berichte entdeckt oder empfangen werden, die den Ruf und das Image der Provinz oder Stadt beeinträchtigen, ist das Volkskomitee der Provinz dafür verantwortlich, das Ministerium für Information und Kommunikation und die zuständigen Behörden zu benachrichtigen, um die Verwaltungsarbeit zu unterstützen. 3. Das Volkskomitee der Provinz soll proaktiv Informations- und Propagandamaßnahmen ergreifen, um den Ruf und das Image der Provinz und der Stadt auf folgende Weise zu schützen und zu verbessern: a) Herausgabe von Pressemitteilungen zur Erläuterung und Klarstellung falscher Informationen; Sprecher des Provinzvolkskomitees und der dem Provinzvolkskomitee unterstellten Fachorganisationen; Bezirksvolkskomitees, Sprecher und Informationsanbieter für die Presse in der Provinz und Stadt; b) Entsendung eines repräsentativen Leiters oder Sprechers zu Pressekonferenzen, die von der zentralen Propagandaabteilung in Abstimmung mit dem Ministerium für Information und Kommunikation und der vietnamesischen Journalistenvereinigung organisiert werden, um den Presseagenturen auf Anfrage des Ministeriums für Information und Kommunikation Informationen, Erklärungen und Klarstellungen zu liefern; c) Veröffentlichung erläuternder und klarstellender Informationen auf dem Portal/der Website des Provinzvolkskomitees und der dem Provinzvolkskomitee unterstellten Fachagenturen; Bezirksvolkskomitee; Medienprodukte von Nachrichtenagenturen, Zeitungen und anderen Medien, auf Vietnamesisch und in Fremdsprachen; d) Bereitstellung von Informationen für Nachrichtenagenturen und Presse zur Erläuterung und Klarstellung sowie Bekämpfung falscher Informationen; d) Organisation der Informationsversorgung der an ausländischen Informationsaktivitäten beteiligten Kräfte und der Personen in Grenzgebieten, einschließlich folgender Inhalte: Erläuterung und Klarstellung falscher Informationen; Zusammenarbeit und Freundschaft zwischen Vietnam und den Nachbarländern. 4. Informationen, die Staatsgeheimnisse enthalten, müssen den Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz von Staatsgeheimnissen entsprechen. Artikel 7. Image-Förderdatensystem der Provinzen und Städte 1. Das Image-Förderdatensystem der Provinzen und Städte ist ein digitalisiertes Datensystem in vietnamesischer und fremder Sprache, das Provinzen und Städte in verschiedenen Bereichen vorstellt und der internationalen Gemeinschaft sowie der vietnamesischen Bevölkerung im In- und Ausland zur Verfügung stellt. 2. Das Imageförderungsdatensystem der Provinz und Stadt ist die offizielle Informationsquelle über die Provinz und Stadt. 3. Das Imageförderungsdatensystem der Provinz und der Stadt ist in die nationale Datenbank für ausländische Informationen integriert. 4. Fachorganisationen des Volkskomitees der Provinzen; Bezirksvolkskomitee; Die Aufgabe der Nachrichtenagenturen und Zeitungen in der Provinz und Stadt besteht darin, Informationen und Daten bereitzustellen, um das Image der Provinz und Stadt zu fördern. Artikel 8. Unterstützung und Zusammenarbeit mit Nachrichtenagenturen, Presse, Medien und ausländischen Reportern. Das Volkskomitee der Provinz beauftragt die dem Volkskomitee der Provinz unterstellte Fachagentur mit der Leitung folgender Aufgaben: 1. Entwicklung von Vorschriften gemäß den geltenden Vorschriften, Schaffung von Bedingungen für die Tätigkeit von Nachrichtenagenturen, Presse, Medien und ausländischen Reportern in der Provinz oder Stadt. 2. Entwicklung eines Kooperationsmechanismus mit ausländischen Nachrichtenagenturen, Zeitungen, Medien und Reportern zur Produktion von Medienprodukten, um das Image der Provinz und Stadt in den Massenmedien im Ausland bekannt zu machen und zu fördern. Kapitel IIIMANAGEMENT AUSLÄNDISCHER INFORMATIONSAKTIVITÄTEN
Artikel 9. Verantwortlichkeiten des Provinzvolkskomitees 1. Umsetzung der Richtlinien und Leitlinien der Partei und des Staates zur Auslandsinformationsarbeit in der Provinz und der Stadt. 2. Erlass von Rechtsdokumenten und Richtlinien zur Steuerung und Verwaltung ausländischer Informationsaktivitäten. 3. Genehmigung langfristiger, mittelfristiger und jährlicher Programme, Projekte und Pläne für die Auslandsinformationsaktivitäten der Provinz und der Stadt. 4. Leitung der Fachorganisationen des Volkskomitees der Provinzen; Die Volkskomitees der Bezirke ernennen Beamte, die für die Informationsarbeit im Ausland zuständig sind. 5. Bereitstellung offizieller Informationen über die Provinz und die Stadt entsprechend ihrer Funktionen, Aufgaben und Befugnisse für Nachrichtenagenturen, die Presse, die internationale Gemeinschaft und Vietnamesen im Ausland. 6. Aufbau eines ausländischen Informationssystems an internationalen Grenzübergängen auf der Straße, dem Seeweg, dem Luftweg und der Schiene (für Provinzen mit internationalen Grenzübergängen auf der Straße, dem Seeweg, dem Luftweg und der Schiene). 7. Koordinieren Sie mit dem Außenministerium, dem Ministerium für Information und Kommunikation und den zuständigen Behörden die Entwicklung von Plänen und die Organisation ausländischer Informationsaktivitäten im Ausland. Melden Sie sich vor der Organisation von Aktivitäten beim Außenministerium und benachrichtigen Sie das Ministerium für Information und Kommunikation, um die Umsetzung ausländischer Informationsaktivitäten zu koordinieren. 8. Behandeln Sie Informationen im Rahmen der Verwaltung des Volkskomitees der Provinz gemäß den Bestimmungen zur Vertraulichkeit von Informationen vertraulich. verantwortlich für die Durchführung von Inspektionen, Kontrollen, die Bearbeitung von Verstößen und die Lösung von Beschwerden und Anzeigen im Zusammenhang mit ausländischen Informationsaktivitäten in der Provinz und Stadt. 9. Externe Informationsaktivitäten im Rahmen der Geschäftsführung zusammenfassen, abschließen und bewerten; Senden Sie den externen Informationsaktivitätsplan jährlich vor dem 1. März an das Ministerium für Information und Kommunikation. Der Planinhalt entspricht dem Formular unter Anhang Nr. 01 dieses Rundschreibens; Senden Sie den zusammenfassenden Bericht über die externe Informationsarbeit vor dem 10. Dezember an das Ministerium für Information und Kommunikation. Der Berichtsinhalt folgt dem Formular unter Anhang Nr. 02 dieses Rundschreibens. Wenn das Ministerium für Information und Kommunikation eine dringende Anfrage stellt, sendet das Volkskomitee der Provinz einen Bericht an das Ministerium für Information und Kommunikation und die zuständigen Behörden. Artikel 10. Verantwortlichkeiten der Abteilung für Information und Kommunikation 1. Beratung und Unterstützung des Volkskomitees der Provinz bei der staatlichen Verwaltung ausländischer Informationen. 2. Entwicklung von Vorschriften und Regeln für ausländische Informationsaktivitäten in Provinzen und Städten. 3. Vorsitz und Koordination mit den Fachbehörden des Volkskomitees der Provinz; Die Volkskomitees auf Bezirksebene erfüllen folgende Hauptaufgaben: a) Entwicklung von Programmen, Projekten, Plänen und langfristigen, mittelfristigen und jährlichen Auslandsinformationsaktivitäten der Provinz und Stadt gemäß den Vorschriften Artikel 3 dieses Rundschreibens; Organisieren Sie die Umsetzung von Programmen, Projekten, Plänen sowie langfristigen, mittelfristigen und jährlichen Informationsaktivitäten im Ausland nach der Genehmigung durch das Volkskomitee der Provinz. b) die Leitung der Fachorganisationen des Volkskomitees der Provinzen; Die Volkskomitees der Bezirke ernennen Beamte, die für die Informationsarbeit im Ausland zuständig sind. c) die Auslandsinformationsarbeit der Provinz und der Stadt voranzutreiben, zu leiten, zu kontrollieren und zu prüfen; Schlagen Sie entsprechend Ihrer Autorität Belohnungen für Organisationen und Einzelpersonen vor, die in der Auslandsinformationsarbeit Erfolge erzielen. 4. Leitet und organisiert die Bewertung von Programmen, Projekten, Plänen sowie der langfristigen, mittelfristigen und jährlichen Auslandsinformationstätigkeit der dem Provinzvolkskomitee unterstellten Fachagenturen; Bezirksvolkskomitee; Programme, Projekte, Pläne und Pläne für Auslandsinformationsaktivitäten genehmigen (je nach Zuständigkeitsbereich) oder dem Volkskomitee der Provinz zur Genehmigung vorlegen; Überwachen und treiben Sie den Fortschritt der Umsetzung von Programmen, Projekten, Plänen und ausländischen Informationsaktivitäten nach der Genehmigung voran. 5. Koordinierung der Entwicklung von Vorschriften zur Erleichterung der Arbeit von Nachrichtenagenturen, Zeitungen, Medien und ausländischen Reportern in der Provinz und Stadt; Bauen Sie einen Kooperationsmechanismus mit ausländischen Presseagenturen, Medien und Reportern auf, um Medienprodukte zu produzieren, die das Image der Provinz und Stadt in den Massenmedien im Ausland bekannt machen und fördern. 6. Koordinieren Sie Ihre Arbeit mit der Propagandaabteilung der Provinz, dem Parteikomitee der Stadt und den Fachagenturen des Volkskomitees der Provinz. Beraten Sie das Volkskomitee der Provinz bei der Organisation regelmäßiger und Ad-hoc-Pressekonferenzen und stellen Sie Nachrichtenagenturen, der Presse, interessierten Organisationen und Einzelpersonen Informationen aus dem Ausland zur Verfügung. 7. Vorsitz und Koordination mit den Fachbehörden des Volkskomitees der Provinz; Bezirksvolkskomitee und Funktionskräfte organisieren Ausbildung und berufliche Entwicklung gemäß den Vorschriften in Klausel 3, Artikel 3 dieses Rundschreibens. 8. Vorsitz und Koordination mit den Fachbehörden des Volkskomitees der Provinz; Die Volkskomitees der Bezirke sollen die Volkskomitees der Provinzen bei der Entwicklung von Materialien, Dokumenten, Aufzeichnungen und Argumenten beraten, um falsche Informationen, die den Ruf und das Image der Provinz oder Stadt beeinträchtigen, zu erklären, aufzuklären und zu bekämpfen. 9. Vorsitz führen und mit den spezialisierten Agenturen des Volkskomitees der Provinz koordinieren, um das Image-Förderdatensystem der Provinz und der Stadt aufzubauen, zu verwalten, zu nutzen und einzusetzen; Setzen Sie gesetzliche Regelungen zum Schutz von Staatsgeheimnissen bei der Speicherung von Datensystemen um. 10. Unter Vorsitz und in Abstimmung mit den Fachbehörden des Provinzvolkskomitees und den Funktionskräften werden Jahrespläne und Budgets entwickelt, um Inhalte für das ausländische Informationssystem an den internationalen Grenzübergängen auf der Straße, zu Wasser, in der Luft und auf der Schiene zusammenzustellen und dem Provinzvolkskomitee zur Genehmigung vorzulegen. 11. Umsetzung gesetzlicher Bestimmungen zum Schutz von Staatsgeheimnissen bei der ausländischen Informationsarbeit. 12. Vorsitz und Koordination mit den Fachbehörden des Volkskomitees der Provinz; Die Volkskomitees der Bezirke schlagen dem Ministerium für Information und Kommunikation oder den Volkskomitees der Provinzen vor, Organisationen und Einzelpersonen für Erfolge in der Auslandsinformationsarbeit entsprechend ihrer Befugnisse auszuzeichnen. 13. Vorsitz und Koordination mit der Aufsichtsbehörde des Ministeriums für Information und Kommunikation sowie mit spezialisierten Agenturen, die dem Volkskomitee der Provinz unterstehen; Das Volkskomitee auf Bezirksebene führt gemäß den Vorschriften Inspektionen und Untersuchungen durch, behandelt Verstöße und löst Beschwerden und Anzeigen im Zusammenhang mit ausländischen Informationsaktivitäten in der Provinz oder Stadt. Kapitel IV Artikel 11. Umsetzung 1. Das Provinzvolkskomitee ist für die Leitung der dem Provinzvolkskomitee unterstehenden Fachagenturen verantwortlich. Die Volkskomitees der einzelnen Bezirke der Provinz setzen das Rundschreiben um. 2. Die Abteilung für externe Informationen ist dafür verantwortlich, die Umsetzung des Rundschreibens voranzutreiben, zu überwachen und zu prüfen und dem Minister für Information und Kommunikation regelmäßig über die Ergebnisse Bericht zu erstatten. Artikel 12. Datum des Inkrafttretens Dieses Rundschreiben tritt am 2. Dezember 2016 in Kraft. Sollten im Zuge der Umsetzung Probleme oder unangemessene Punkte auftreten, wird das Volkskomitee der Provinz gebeten, dem Ministerium für Information und Kommunikation zur Prüfung und Anpassung schriftlich Bericht zu erstatten./.Empfänger: - Premierminister; - Stellvertretende Ministerpräsidenten; - Zentralbüro und Parteikomitees; - Büro des Generalsekretärs; - Büro der Nationalversammlung und Ausschüsse der Nationalversammlung; - Büro des Präsidenten; - Regierungsbüro; - Ministerien, Behörden auf Ministerebene und Regierungsbehörden; - Oberste Volksstaatsanwaltschaft; - Oberster Volksgerichtshof; - Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte; - Zentrale Gewerkschaftsvertretungen; - Abteilung für die Prüfung juristischer Dokumente (Justizministerium); - Abteilung für Information und Kommunikation der Provinzen und Städte unter der Zentralregierung; - Amtsblatt; - Regierungsportal; - Ministerium für Information und Kommunikation: Minister und stellvertretende Minister, dem Ministerium unterstehende Agenturen und Einheiten, elektronisches Informationsportal; - Speichern: VT, TTĐN. | MINISTER Truong Minh Tuan |
(Herausgegeben mit Rundschreiben Nr. ………/2016/TT-BTTTT vom … Monat … Jahr … des Ministeriums für Information und Kommunikation)
VOLKSKOMITEE DER PROVINZ (STADT)..... ------- | SOZIALISTISCHE REPUBLIK VIETNAM Unabhängigkeit - Freiheit - Glück --------------- |
Nummer: ………………… | …., Tag …. Monat …. Jahr …. |
Auslandsinformationsaktivitäten im Jahr…
I. ZIELE UND ANFORDERUNGEN AN DIE PLANUNG 1. Ziele: .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... 2. Anforderungen: ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………. .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... II. INHALT 1. Erstellen von Rechtsdokumenten und Dokumenten zur Leitung und Durchführung der Auslandsinformationsarbeit ...................................................................................................... .......................................................................................................................... .......................................................................................................................... 2. Einteilung des mit der Auslandsinformationsarbeit beauftragten Personals ...................................................................................................................... .......................................................................................................................... ......................................................................................................................................... 3. Schulung und Förderung beruflicher Fähigkeiten ...................................................................................................................... .......................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... 4. Erstellen von Auslandsinformationsprogrammen, -projekten und -vorschlägen ...................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... 5. Spezifische Auslandsinformationsarbeit ...................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... III. FINANZIERUNG ................................................................................................................................ .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... IV. UMSETZUNGSORGANISATION .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... ..........................................................................................................................................Empfänger: - Ministerium für Information und Kommunikation; - Zuständige Stellen; - Speichern. | TM. VORSITZENDER DES VOLKSKOMITEES (Unterschreiben, vollständigen Namen in Druckbuchstaben und Siegel) |
(Herausgegeben mit Rundschreiben Nr. ………/2016/TT-BTTTT vom … Monat … Jahr … des Ministeriums für Information und Kommunikation)
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Nummer: ………………… | . ..., Tag …. Monat …. Jahr …. |
STAATLICHE VERWALTUNG AUSLÄNDISCHER INFORMATIONEN IM JAHR…
I. SITUATIONSMERKMALE 1. Vorteile .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... 2. Schwierigkeiten ………………………………………………………………………………………………………………………………………………. .......................................................................................................................................................... .......................................................................................................................................................... II. ERGEBNISSE DER UMSETZUNG 1. Erstellen von Rechtsdokumenten und Dokumenten zur Leitung und Durchführung von Auslandsinformationsaktivitäten ...................................................................................................................... .......................................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... 2. Personalbesetzung für die Auslandsinformationsarbeit ...................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... 3. Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen ...................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... 4. Organisation und Umsetzung von Programmen, Projekten und Plänen im Bereich der Auslandsinformation ............................................................................................................................ .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... 5. Durchführung von Auslandsinformationsaktivitäten ............................................................................................................................ .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... 6. Finanzierung ...................................................................................................................................... ............................................................................................................................................. ................................................................................................................................................. III. BEWERTUNG DER UMSETZUNGSERGEBNISSE 1. Vorteile .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... 2. Voraussetzungen und Grenzen .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... IV. RICHTUNGEN UND AUFGABEN FÜR DAS NÄCHSTE JAHR .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... V. EMPFEHLUNGEN UND VORSCHLÄGE .......................................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... ..........................................................................................................................................Empfänger: - Ministerium für Information und Kommunikation; - Zuständige Stellen; - Speichern. | TM. VORSITZENDER DES VOLKSKOMITEES (Unterschreiben, vollständigen Namen in Druckbuchstaben und Siegel) |
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