Vietnam.vn - Nền tảng quảng bá Việt Nam

Dekret Nr. 72/2015/ND-CP der Regierung: Zur Verwaltung ausländischer Informationsaktivitäten

Việt NamViệt Nam21/04/2024

Am 22. Oktober trat das Dekret 72/2015/ND-CP der Regierung zur Verwaltung ausländischer Informationsaktivitäten (TTDN) offiziell in Kraft und ersetzte die Entscheidung 79/2010/QD-TTg. Dies ist das Rechtsdokument mit der höchsten Wirkung im Bereich der Informationstechnologie. Das Portal Vietnam.vn stellt respektvoll den vollständigen Text dieses Dekrets vor.

REGIERUNG -------

SOZIALISTISCHE REPUBLIK VIETNAM Unabhängigkeit - Freiheit - Glück ---------------

Nummer: 72/2015/ND-CP

Hanoi, 7. September 2015

DEKRET

ÜBER DAS MANAGEMENT AUSLÄNDISCHER INFORMATIONSAKTIVITÄTEN

Gemäß der Verfassung der Sozialistischen Republik Vietnam von 2013 ; Gemäß dem Gesetz über die Organisation der Regierung vom 25. Dezember 2001; Gemäß dem Gesetz über Vertretungen der Sozialistischen Republik Vietnam im Ausland vom 18. Juni 2009; Auf Ersuchen des Ministers für Information und Kommunikation erließ die Regierung ein Dekret zur Verwaltung ausländischer Informationsaktivitäten. Kapitel I

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1. Geltungsbereich dieser Verordnung Dieses Dekret regelt die Verwaltung ausländischer Informationsaktivitäten; Verantwortlichkeiten der Ministerien, Behörden auf Ministerebene, Regierungsbehörden, Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte (im Folgenden als Volkskomitees auf Provinzebene bezeichnet) bei der Verwaltung und Umsetzung ausländischer Informationsaktivitäten. Artikel 2. Anwendungsbereiche Dieses Dekret gilt für Ministerien, Behörden auf Ministerebene, Regierungsbehörden und Volkskomitees auf Provinzebene. Agenturen und Organisationen, die an ausländischen Informationsaktivitäten beteiligt sind. Artikel 3. Grundsätze der Auslandsinformationstätigkeit 1. Befolgen Sie die Richtlinien und Leitlinien der Partei, die Gesetze des Staates und die internationalen Verträge, denen die Sozialistische Republik Vietnam angehört. die Gesetze und Gebräuche des Gastlandes einhalten. 2. Sicherstellen, dass die nationale Sicherheit, die soziale Ordnung und Sicherheit, der Ruf, das Image, die diplomatischen Beziehungen und die internationale Zusammenarbeit Vietnams dadurch nicht beeinträchtigt werden; 3. Schützen Sie Staatsgeheimnisse. 3. Hetzen Sie die Menschen nicht dazu auf, sich der Sozialistischen Republik Vietnam zu widersetzen oder den Block der nationalen Einheit zu sabotieren. Rufen Sie nicht zur Gewalt auf, propagieren Sie keine Angriffskriege und schüren Sie keinen Hass zwischen Nationen und Völkern. 4. Gewährleistung genauer und zeitnaher Informationen im Einklang mit der jeweiligen Ausrichtung der Partei und des Staates auf Auslandsinformationen und Propaganda sowie den genehmigten Auslandsinformationsprogrammen und -plänen; Veröffentlichen Sie keine falschen, verzerrten oder verleumderischen Informationen, die darauf abzielen, die Ehre von Organisationen oder die Ehre und Würde von Bürgern zu beleidigen. Artikel 4. Staatliche Verwaltung ausländischer Informationen 1. Die Regierung vereinheitlicht die staatliche Verwaltung ausländischer Informationsaktivitäten. a) Das Ministerium für Information und Kommunikation leitet das Außenministerium und andere Ministerien, Behörden auf Ministerebene, Regierungsbehörden, Volkskomitees der Provinzen und relevante Behörden und koordiniert die staatliche Verwaltung ausländischer Informationen mit ihnen. b) Das Außenministerium leitet die Auslandsinformationstätigkeiten im Ausland und koordiniert die Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien, Behörden auf Ministerebene, Regierungsbehörden und Volkskomitees der Provinzen. c) Die Ministerien und Zweigstellen sind für die Verwaltung und Organisation der Durchführung ausländischer Informationsaktivitäten im Rahmen und in den Bereichen der zugewiesenen staatlichen Verwaltung verantwortlich. d) Die Volkskomitees der Provinzen verwalten die Auslandsinformationsaktivitäten vor Ort. 2. Inhalt der staatlichen Verwaltung ausländischer Informationen: a) Ausarbeitung und Vorlage bei den zuständigen Behörden zur Veröffentlichung bzw. Veröffentlichung unter der Autorität von Rechtsdokumenten, Strategien, Planungen, Plänen und Programmen zur ausländischen Informationstätigkeit. b) Organisation und Verwaltung wissenschaftlicher Forschungen zu ausländischen Informationen; Ausbildung, Förderung und Berufsausbildung von Kräften, die an der Auslandsinformationstätigkeit beteiligt sind. c) vietnamesische Nachrichtenagenturen und die Presse verwalten, anleiten und proaktiv mit Informationen versorgen; ausländische Nachrichtenagenturen und die Presse proaktiv mit Informationen versorgen; Bereitstellung von Informationen für im Ausland lebende Vietnamesen und die internationale Gemeinschaft; Vietnam mit Informationen zur Weltlage versorgen. d) Internationale Zusammenarbeit bei der Auslandsinformationstätigkeit, e) Inspektion, Untersuchung, Behandlung von Verstößen und Beilegung von Beschwerden und Anzeigen bei der Auslandsinformationstätigkeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. e) Externe Informationsaktivitäten zusammenfassen und abschließen; Schlagen Sie Belohnungen und Disziplinarmaßnahmen für Agenturen, Organisationen und Einzelpersonen vor, die an ausländischen Informationsaktivitäten teilnehmen. Artikel 5. Finanzierung externer Informationsaktivitäten Die Finanzierung externer Informationsaktivitäten von Ministerien, Behörden auf Ministerebene, Regierungsbehörden und Volkskomitees der Provinzen wird aus dem Staatshaushalt gemäß der aktuellen Dezentralisierung des Staatshaushalts und anderen legalen Finanzierungsquellen gewährleistet. Auf der Grundlage des externen Informationsaktivitätsplans des Ministeriums erstellen die von den zuständigen Behörden, Behörden und Einheiten beauftragten Agenturen auf Ministerebene, Regierungsbehörden und Volkskomitees der Provinz jährlich Schätzungen der Umsetzungskosten, fassen diese in den Haushaltsvoranschlägen ihrer Behörden und Einheiten zusammen und senden sie an die Finanzagentur, die sie den zuständigen Behörden zur Prüfung und Entscheidung gemäß den Bestimmungen des Staatshaushaltsgesetzes vorlegt. Kapitel II

AUSLÄNDISCHE INFORMATIONSAKTIVITÄTEN

Artikel 6. Ausländische Informationen Ausländische Informationen umfassen offizielle Informationen über Vietnam, Informationen zur Förderung des Images Vietnams und Informationen über die Weltlage in Vietnam. Artikel 7. Bereitstellung offizieller Informationen über Vietnam 1. Offizielle Informationen über Vietnam sind Informationen über die Richtlinien und Richtlinien der Partei sowie die Richtlinien und Gesetze des Staates. Informationen zur Lage in Vietnam in verschiedenen Bereichen; Informationen zur vietnamesischen Geschichte und andere Informationen. 2. Offizielle Informationen über Vietnam werden von Ministerien, Behörden auf Ministerebene, Regierungsbehörden und Volkskomitees der Provinzen entsprechend ihrer Funktionen, Aufgaben und Befugnisse proaktiv der internationalen Gemeinschaft und den im Ausland lebenden Vietnamesen zur Verfügung gestellt. 3. Offizielle Informationen über Vietnam werden in folgenden Formen bereitgestellt: a) Offizielle Erklärungen bei internationalen Veranstaltungen, Foren, internationalen Pressekonferenzen und nationalen Pressekonferenzen. b) Offizielle Erklärungen staatlicher Verwaltungsbehörden. c) Außenpolitische Aktivitäten staatlicher Verwaltungsbehörden. d) Außenpolitische Aktivitäten, Reden, Organisation von Veranstaltungen, Veröffentlichung von Informationen auf Websites und andere Aktivitäten vietnamesischer Vertretungen im Ausland. d) Presseprogramme und Produkte von Presseagenturen der Regierung, darunter Vietnam News Agency, Vietnam Television und Voice of Vietnam. e) Veröffentlichung auf dem elektronischen Informationsportal der Regierung, der elektronischen Informationswebsite für auswärtige Angelegenheiten, den elektronischen Informationsportalen von Ministerien, Behörden auf Ministerebene, Regierungsbehörden und Volkskomitees der Provinzen. g) Veröffentlichungen staatlicher Stellen in vietnamesischer und fremder Sprache. 4. Die Bereitstellung offizieller Informationen über Vietnam in jeglicher Form muss den Bestimmungen der geltenden Gesetze entsprechen. Artikel 8. Bereitstellung von Informationen zur Förderung des Images Vietnams 1. Informationen zur Förderung des Images Vietnams sind Informationen über das Land, die Menschen, die Geschichte und die Kultur des vietnamesischen Volkes. 2. Informationen zur Förderung des Images Vietnams, die von Agenturen, Organisationen und Einzelpersonen der internationalen Gemeinschaft und der vietnamesischen Bevölkerung im Ausland zur Verfügung gestellt werden. 3. Informationen zur Förderung des Images Vietnams werden in folgenden Formen bereitgestellt: a) Veröffentlichungen auf Vietnamesisch und in Fremdsprachen. b) Veranstaltungen in Vietnam und im Ausland. c) Presseerzeugnisse der Massenmedien. d) Von vietnamesischen Kulturzentren im Ausland organisierte Veranstaltungen. d) Produkte ausländischer Nachrichtenagenturen, Zeitungen und Medienunternehmen. e) Außenpolitische und internationale Kooperationsaktivitäten von Behörden, Organisationen und Einzelpersonen. 4. Die Bereitstellung von Informationen, die das Image Vietnams in jeglicher Form fördern, muss den Gesetzen Vietnams und des Gastlandes entsprechen. Artikel 9. Bereitstellung von Informationen zur Weltlage für Vietnam 1. Informationen zur Weltlage für Vietnam sind Informationen zur Weltlage in verschiedenen Bereichen, Informationen über die Beziehungen zwischen Vietnam und anderen Ländern und andere Informationen zur Förderung der politischen, sozialen, kulturellen, Verteidigungs- und Sicherheitsbeziehungen zwischen Vietnam und anderen Ländern; der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes dienen; Förderung des internationalen Integrationsprozesses Vietnams. 2. Informationen über die Weltlage in Vietnam werden vom Außenministerium, den Ministerien, den Agenturen auf Ministerebene, den vietnamesischen Vertretungsagenturen, den Nachrichtenagenturen und den Presseagenturen der Regierung (Vietnam News Agency, Vietnam Television, Voice of Vietnam) im Einklang mit ihren gesetzlich vorgeschriebenen Funktionen, Aufgaben und Befugnissen gesammelt, zusammengestellt und den zuständigen Behörden, der Presse und anderen vietnamesischen Agenturen und Organisationen im Ausland zur Verfügung gestellt. 3. Informationen zur Weltlage in Vietnam werden von den in Absatz 2 dieses Artikels genannten Agenturen und Organisationen in folgender Form bereitgestellt: a) Durch Sprecher. b) Veröffentlichung über elektronische Portale und elektronische Informationsseiten. c) Bei regelmäßigen Pressekonferenzen und Pressekonferenzen. d) Durch Massenmedien. 4. Die Bereitstellung von Informationen über die Weltlage für Vietnam erfolgt gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die in Absatz 3 dieses Artikels genannten Formulare. Artikel 10. Bereitstellung von erläuternden und klarstellenden Informationen 1. Erläuternde und klarstellende Informationen sind Dokumente, Materialien, Aufzeichnungen und Argumente, die dazu bestimmt sind, falsche Informationen über Vietnam in verschiedenen Bereichen zu erklären und klarzustellen. 2. Ministerien, Behörden auf Ministerebene, Regierungsbehörden, Volkskomitees der Provinzen und relevante Behörden sind dafür verantwortlich, bei Erhalt falscher Informationen, Dokumente und Berichte, die den Ruf und das Image Vietnams beeinträchtigen, von in- und ausländischen Organisationen und Einzelpersonen proaktiv Materialien, Dokumente, Aufzeichnungen und Argumente zur Erklärung und Klarstellung bereitzustellen. Setzen Sie die notwendigen Informations- und Propagandamaßnahmen um, um den Ruf und das Image Vietnams zu schützen und zu verbessern. 3. Das Ministerium für Information und Kommunikation, das Ministerium für öffentliche Sicherheit, das Außenministerium und die relevanten Ministerien und Behörden sind im Rahmen ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Funktionen, Aufgaben und Befugnisse dafür verantwortlich, die Meinungen der ausländischen Presse zusammenzufassen, um falsche Informationen über Vietnam aufzudecken, die relevanten Ministerien und Behörden zu benachrichtigen, damit diese proaktiv erläuternde und klarstellende Informationen bereitstellen, und diese Informationen gleichzeitig an das Ministerium für Information und Kommunikation zur Überwachung, Zusammenfassung und Berichterstattung an den Premierminister zu senden. Artikel 11. Website für auswärtige Angelegenheiten 1. Die Website für auswärtige Angelegenheiten ist für die Bereitstellung offizieller Informationen und Werbeinformationen über Vietnam über das Internet verantwortlich. 2. Das Ministerium für Information und Kommunikation leitet die Verwaltung und den Betrieb der Website für auswärtige Angelegenheiten und koordiniert die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Ministerien und Behörden. Sorgen Sie für eine vollständige Aktualisierung der Informationen, um den Anforderungen ausländischer Informationsaufgaben gerecht zu werden. Artikel 12. Datenbank für Auslandsinformationen 1. Die Datenbank für Auslandsinformationen ist ein digitalisiertes Datensystem, das aus den Datensystemen von Ministerien, Behörden auf Ministerebene und Volkskomitees der Provinzen integriert wird, um Aufgaben der Auslandsinformation zu erfüllen. 2. Die Datenbank mit Auslandsinformationen ist die offizielle Informationsquelle über Vietnam für in- und ausländische Medien und dient der Recherche, dem Lernen und der Erforschung Vietnams. 3. Das Ministerium für Information und Kommunikation leitet den Aufbau, die Verwaltung und die Nutzung der Datenbank mit ausländischen Informationen und koordiniert die Zusammenarbeit mit Ministerien, Behörden auf Ministerebene, Regierungsbehörden, Volkskomitees der Provinzen und relevanten Behörden. 4. Ministerien, Behörden auf Ministerebene, Regierungsbehörden, Volkskomitees der Provinzen, vietnamesische Vertretungen im Ausland, vietnamesische Nachrichtenagenturen und Presseagenturen sind für die Bereitstellung von Informationen zum Aufbau und zur Vervollständigung der Datenbank mit ausländischen Informationen verantwortlich. Artikel 13. Ausländische Informationsveröffentlichungen 1. Ausländische Informationsveröffentlichungen sind Produkte, die auf Vietnamesisch und in anderen Sprachen veröffentlicht werden, um offizielle Informationen über Vietnam bereitzustellen und das Image Vietnams in der internationalen Gemeinschaft und bei der vietnamesischen Bevölkerung im Ausland zu fördern. 2. Das Ministerium für Information und Kommunikation leitet das Außenministerium, die Ministerien, die Behörden auf Ministerebene, die Regierungsbehörden, die Volkskomitees der Provinzen und die entsprechenden Behörden und arbeitet mit ihnen zusammen, um Pläne für die Veröffentlichung und Verbreitung ausländischer Informationspublikationen in einer Reihe spezifischer Bereiche zu entwickeln. Artikel 14. Im Ausland organisierte Veranstaltungen 1. Zu den im Ausland organisierten Veranstaltungen zählen der Vietnam-Tag im Ausland und andere Veranstaltungen, die von Ministerien, Behörden auf Ministerebene, Regierungsbehörden und Volkskomitees der Provinzen organisiert werden, um das Land, die Menschen, die Geschichte und die Kultur des vietnamesischen Volkes zu fördern, die Freundschaft und die Beziehungen zu anderen Ländern zu stärken, Investitionen, Tourismus und Handelsaustausch zu mobilisieren und die Zusammenarbeit auszubauen. 2. Der Premierminister regelt die Organisation des Vietnam-Tages im Ausland. 3. Vietnamesische Repräsentanzen im Ausland, ansässige Agenturen vietnamesischer Nachrichten- und Presseagenturen im Ausland und vietnamesische Kulturzentren im Ausland sind für die Koordinierung und Unterstützung von Ministerien, Agenturen auf Ministerebene, Regierungsbehörden und Volkskomitees der Provinzen bei der Organisation von Veranstaltungen in den Gastländern verantwortlich. 4. Die für die Organisation von Veranstaltungen im Ausland zuständige Agentur ist für die Abstimmung mit dem Außenministerium, dem Ministerium für Information und Kommunikation und den relevanten Agenturen bei der Entwicklung und Umsetzung von Plänen verantwortlich. 5. Ministerien, Behörden auf Ministerebene, Regierungsbehörden und Volkskomitees der Provinzen sind dafür verantwortlich, die Ergebnisse der Organisation von Veranstaltungen im Ausland gemäß den Vorschriften zu melden und sie zur Zusammenfassung und Berichterstattung an das Ministerium für Information und Kommunikation zu senden. Artikel 15. Unterstützungs- und Kooperationsaktivitäten mit ausländischen Nachrichtenagenturen, Zeitungen, Medienunternehmen und Reportern zur Förderung Vietnams im Ausland 1. Ausländische Nachrichtenagenturen, Zeitungen, Medienunternehmen und Reporter werden beim Schreiben von Nachrichten und Artikeln, der Produktion von Programmen und der Veröffentlichung von Publikationen unterstützt und gefördert, um Vietnam in ausländischen Medien und Massenmedien vorzustellen. 2. Das Ministerium für Information und Kommunikation leitet die Entwicklung von Mechanismen und Strategien zur Umsetzung der in Absatz 1 dieses Artikels festgelegten Unterstützung und Zusammenarbeit und arbeitet mit den entsprechenden Behörden zusammen. 3. Die Informations- und Presseaktivitäten ausländischer Nachrichtenagenturen, Zeitungen und Medienunternehmen in Vietnam müssen den Bestimmungen des Dekrets Nr. 88/2012/ND-CP vom 23. Oktober 2012 entsprechen, das die Aktivitäten, Informationen und Presse der ausländischen Presse, ausländischer Vertretungsagenturen und ausländischer Organisationen in Vietnam sowie die damit verbundenen Rechtsdokumente regelt. Artikel 16. Vietnamesische Vertretungen im Ausland 1. Vietnamesische Vertretungen im Ausland sind dafür verantwortlich, den zuständigen Stellen Informationen über die Lage im Gastland, die bilateralen Beziehungen und andere Informationen zu Vietnam zu übermitteln, wie in der Artikel 5, 6, 7, 9 des Gesetzes über Vertretungen der Sozialistischen Republik Vietnam im Ausland. 2. Die vietnamesischen Vertretungen im Ausland sind dafür verantwortlich, Informationen über Vietnam bereitzustellen, um das Image Vietnams über die Websites der Vertretungen, Pressekonferenzen, Interviews und andere Aktivitäten bekannt zu machen und zu fördern. Das Außenministerium leitet und unterstützt vietnamesische Vertretungen im Ausland bei der Erfüllung der oben genannten Aufgaben. 3. Das Außenministerium weist vietnamesische Vertretungen im Ausland an, Websites auf Englisch und in den Landessprachen zu erstellen. Aktualisieren Sie Informationen über Vietnam aus dem Datenbanksystem für ausländische Informationen. Artikel 17. Niederlassungen vietnamesischer Nachrichten- und Presseagenturen im Ausland 1. Niederlassungen vietnamesischer Nachrichten- und Presseagenturen im Ausland (nachfolgend „ansässige Presseagenturen“ genannt) stellen Vietnam für die der Regierung unterstehenden Presseagenturen Informationen über die Lage im Gastland zur Verfügung. 2. Die Presseagentur erfüllt folgende Aufgaben: a) Koordinierung mit den zuständigen Ministerien und Behörden, um das Bild des Landes, der Menschen, der Geschichte und der Kultur des vietnamesischen Volkes vorzustellen und zu fördern; Informationen zur sozioökonomischen Lage, zu den Richtlinien und Leitlinien der Partei sowie zu den Richtlinien und Gesetzen des Staates Vietnam. b) Koordinierung und Umsetzung internationaler Kooperationsprogramme im Bereich Information und Journalismus. 3. Vietnamesische Nachrichten- und Presseagenturen weisen ihre Pressestellen an, auf Anfrage des Ministeriums für Information und Kommunikation Informationen bereitzustellen und an Aktivitäten teilzunehmen, die der Auslandsinformation dienen. Berichten Sie dem Ministerium für Information und Kommunikation und dem Außenministerium regelmäßig und plötzlich über die Auslandsinformationsaktivitäten ihrer ständigen Vertretungen. Kapitel III

VERANTWORTUNG FÜR DIE VERWALTUNG AUSLÄNDISCHER INFORMATIONSAKTIVITÄTEN

Artikel 18. Ministerium für Information und Kommunikation 1. Übernehmen Sie die Führung und koordinieren Sie mit den zuständigen Behörden die Entwicklung und Anleitung der Umsetzung von Rechtsdokumenten , Strategien, Planungen, Plänen und Programmen zu ausländischen Informationen. 2. Bereitstellung von Leitlinien zum ausländischen Informationsinhalt für inländische Nachrichtenagenturen und Zeitungen. 3. Vorsitz führen und mit den zuständigen Behörden die internationale Zusammenarbeit bei ausländischen Informationsaktivitäten koordinieren. 4. Führen Sie den Vorsitz und koordinieren Sie mit den zuständigen Behörden die Überprüfung und Bewertung der Wirksamkeit der externen Informationsarbeit von Ministerien, Behörden auf Ministerebene, Regierungsbehörden, Volkskomitees der Provinzen sowie Presse- und Verlagsagenturen im In- und Ausland. 5. Entwicklung eines Mechanismus für den Austausch, die Koordinierung, die Bereitstellung und die gemeinsame Nutzung von Informationen zwischen staatlichen Stellen und Presseagenturen. 6. Entwicklung und Umsetzung eines Schulungsplans zur Verbesserung der Fähigkeiten und Fachkenntnisse im Bereich der Auslandsinformation für Beamte, die in Ministerien, Behörden auf Ministerebene, Regierungsbehörden, Volkskomitees auf Provinzebene, Presse- und Verlagsagenturen, Redakteuren und Übersetzern für die Auslandsinformationsarbeit zuständig sind. 7. Inspektion, Untersuchung, Behandlung von Verstößen und Lösung von Beschwerden und Anzeigen im Zusammenhang mit ausländischen Informationsaktivitäten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen . 8. Erstellen und übermitteln Sie Berichte über ausländische Informationsaktivitäten an die Regierung. Hinweise zu Inhalt und Zeitpunkt der Berichtsdatenerhebung. 9. Auslandsinformationsaktivitäten zusammenfassen und abschließen; Belohnen und disziplinieren Sie Agenturen, Organisationen und Einzelpersonen, die an ausländischen Informationsaktivitäten teilnehmen. Artikel 19. Das Außenministerium 1. Übernimmt die Führung und koordiniert mit den zuständigen Ministerien, Behörden auf Ministerebene, Regierungsbehörden und Volkskomitees der Provinzen die Durchführung von Auslandsinformationsaktivitäten im Ausland; Koordinieren Sie die Verwaltung ausländischer Informationsaktivitäten im Ausland mit dem Ministerium für Information und Kommunikation. 2. Vietnams offizielle Ansichten und Haltung zu internationalen Fragen zum Ausdruck bringen; internationale Pressekonferenzen organisieren; Bereiten Sie sich darauf vor, für ausländische Reporter Interviews mit Staatsoberhäuptern und Vertretern des Außenministeriums zu beantworten. 3. Koordinieren Sie mit den zuständigen Ministerien und Behörden, um die inländische Presse bei der Berichterstattung über die außenpolitischen Aktivitäten der Staats- und Regierungschefs und des Außenministeriums anzuleiten, und koordinieren Sie die Berichterstattung über internationale Situationen und inländische Nachrichten im Zusammenhang mit außenpolitischen Angelegenheiten. 4. Beobachten, recherchieren und synthetisieren Sie die Meinungen der ausländischen Presse, um ausländische Informationen bereitzustellen. 5. Bereitstellung von Anleitung und Informationen für die ausländische Presse; Bereitstellung von Informationen für die vietnamesische Gemeinschaft im Ausland und die internationale Gemeinschaft; den Vietnamesen Weltnachrichten zu liefern. Artikel 20. Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus 1. Das Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus leitet das Ministerium für Information und Kommunikation und koordiniert seine Arbeit mit diesen sowie den entsprechenden Behörden, um Informationen bereitzustellen und die vietnamesische Kultur und den vietnamesischen Tourismus vorzustellen und zu fördern. 2. Vorsitz führen und mit dem Außenministerium, dem Ministerium für Information und Kommunikation sowie den zuständigen Ministerien und Behörden die Organisation von Veranstaltungen im Ausland im Managementbereich koordinieren. 3. Vietnamesische Kulturzentren im Ausland anweisen, vor Ort Auslandsinformationsarbeit zu leisten, diese effektiv zu nutzen und Bedingungen dafür zu schaffen, dass die entsprechenden Agenturen die vietnamesischen Kulturzentren im Ausland für ihre Auslandsinformationstätigkeiten nutzen können. Artikel 21. Ministerium für öffentliche Sicherheit 1. Übernehmen Sie die Führung und koordinieren Sie mit dem Ministerium für Information und Kommunikation die Einhaltung des Vertraulichkeitsregimes bei Auslandsinformationsaktivitäten von Organisationen und Einzelpersonen im In- und Ausland, um sicherzustellen, dass die Auslandsinformationsaktivitäten den Bestimmungen dieses Dekrets entsprechen . 2. Überwachen und synthetisieren Sie Informationen zur Außensicherheit, um Richtlinien und Maßnahmen zur Erklärung und Aufklärung falscher Informationen über Vietnam vorzuschlagen. 3. Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes ausländischer Informationsaktivitäten gemäß den Anweisungen der Partei und des Staates; Aktivitäten feindlicher Kräfte aufdecken und bekämpfen, die ausländische Informationen ausnutzen, um sich gegen Vietnam zu stellen. 4. Vorsitz führen und mit dem Ministerium für Information und Kommunikation sowie den relevanten Ministerien und Behörden koordinieren, um über spezielle Kanäle und Maßnahmen spezialisierte Aktivitäten zur Übermittlung ausländischer Informationen zu organisieren und so zur Wahrung der nationalen Interessen und der Sicherheit Vietnams beizutragen. Artikel 22. Finanzministerium 1. Übernehmen Sie die Führung und koordinieren Sie mit dem Ministerium für Information und Kommunikation die Bewertung der jährlichen Budgetschätzungen für ausländische Informationsaktivitäten und legen Sie diese den zuständigen Behörden zur Genehmigung vor. 2. Sicherstellung von Finanzierungsquellen im Staatshaushalt zur Umsetzung von Programmen, Plänen, Projekten und Auslandsinformationsaktivitäten, die von der Regierung und dem Premierminister genehmigt wurden. 3. Vorsitz führen und mit den zuständigen Behörden koordinieren, um Dokumente zu Mechanismen, Richtlinien und Finanzierungsstandards für ausländische Informationsaktivitäten zu entwickeln. Artikel 23. Das Innenministerium koordiniert die Veröffentlichung von Dokumenten zur Verbesserung der Organisation des staatlichen Verwaltungsapparats für ausländische Informationen in Abstimmung mit dem Ministerium für Information und Kommunikation und dem Außenministerium. Leiten Sie Ministerien, Behörden auf Ministerebene, Regierungsbehörden und Volkskomitees der Provinzen an, Mitarbeiter für die Auslandsinformationsarbeit einzustellen. Artikel 24. Ministerien, Behörden auf Ministerebene, Regierungsbehörden und Volkskomitees der Provinzen 1. Organisieren Sie die Bereitstellung von Informationen, um den Menschen zu helfen, den internationalen Integrationsprozess Vietnams sowie die Chancen, Risiken und Herausforderungen des Integrationsprozesses zu verstehen. Organisieren Sie Schulungen und fördern Sie die Kompetenz der für die Auslandsinformationsarbeit zuständigen Beamten. 2. Leitung der Entwicklung und Umsetzung von Aktionsprogrammen und Arbeitsplänen der Agentur oder des Ortes zur Auslandsinformation. 3. Jährlich den Plan und den Haushaltsvoranschlag für die externen Informationsaktivitäten der Einheit entwickeln, ihn im Haushaltsvoranschlag der Einheit zusammenfassen, ihn zur Synthese an die Finanzbehörde auf derselben Ebene senden und ihn der zuständigen Behörde zur Prüfung und Entscheidung vorlegen. 4. Aktualisieren Sie Informationen, erstellen Sie ein Datensystem über das Ministerium, die Industrie und den Ort und integrieren Sie es in das ausländische Informationsdatenbanksystem, um das Image Vietnams im Ausland zu fördern. 5. Koordinieren Sie mit dem Ministerium für Information und Kommunikation die Durchführung internationaler Kooperationsaktivitäten im Bereich der ausländischen Informationstätigkeit. 6. Fassen Sie die Wirksamkeit externer Informationsaktivitäten im Rahmen des Managements zusammen, ziehen Sie Schlussfolgerungen und bewerten Sie sie. Senden Sie Berichte an das Ministerium für Information und Kommunikation oder erstellen Sie auf Anfrage Ad-hoc-Berichte, um diese zusammenzufassen und der Regierung Bericht zu erstatten. 7. Bestimmen Sie eine Organisation oder Einzelperson, die für die Umsetzung externer Informationsaktivitäten verantwortlich ist. 8. Sichern Sie Informationen innerhalb Ihres Verwaltungsbereichs gemäß den Vorschriften zur Informationssicherheit. Verantwortlich für die Organisation von Inspektionen, Untersuchungen, die Bearbeitung von Verstößen sowie die Lösung von Beschwerden und Anzeigen bei ausländischen Informationsaktivitäten im Managementbereich. 9. Ministerien, Behörden auf Ministerebene, Regierungsbehörden, Volkskomitees der Provinzen, Nachrichtenagenturen und die vietnamesische Presse sind dafür verantwortlich, im Rahmen ihrer Verwaltung und ihres Standorts regelmäßig oder plötzlich über ausländische Informationsaktivitäten zu berichten. Kapitel IV

Bedingungen für die Umsetzung

Artikel 25. Datum des Inkrafttretens 1. Dieses Dekret tritt am 22. Oktober 2015 in Kraft . 2. Die Entscheidung Nr. 79/2010/QD-TTg des Premierministers vom 30. November 2010 verliert mit dem Datum des Inkrafttretens dieses Dekrets ihre Gültigkeit. Artikel 26. Verantwortung für Anleitung und Umsetzung 1. Das Ministerium für Information und Kommunikation ist für die Anleitung und Förderung der Umsetzung dieses Dekrets gemäß den Anweisungen der Regierung verantwortlich. 2. Für die Umsetzung dieses Dekrets sind die Minister, die Leiter der Behörden auf Ministerebene, die Leiter der Regierungsbehörden sowie die Vorsitzenden der Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte verantwortlich./
Empfänger: - Zentrales Parteisekretariat; - Premierminister, stellvertretende Premierminister; - Ministerien, Behörden auf Ministerebene und Regierungsbehörden; - Volksräte und Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte; - Zentralbüro und Parteikomitees; - Büro des Generalsekretärs; - Büro des Präsidenten; - Rat der Nationalitäten und Ausschüsse der Nationalversammlung; - Büro der Nationalversammlung; - Oberster Volksgerichtshof; - Oberste Volksstaatsanwaltschaft; - staatliche Rechnungsprüfung; - Nationale Finanzaufsichtskommission; - Bank für Sozialpolitik; - Vietnamesische Entwicklungsbank; - Zentralkomitee der Vietnamesischen Vaterländischen Front; - Zentrale Agenturen von Organisationen; - Regierungsbüro: BTCN, PCNs, Assistent des Premierministers, Generaldirektor des Regierungsportals, Abteilungen, Büros, angeschlossene Einheiten, Amtsblatt; - Speichern: VT, QHQT (3b).KN

TM. REGIERUNG DES PREMIERMINISTERS

Nguyen Tan Du

Kommentar (0)

No data
No data

Gleiche Kategorie

Was müssen Sie vorbereiten, wenn Sie im Sommer nach Sapa reisen?
Die wilde Schönheit und geheimnisvolle Geschichte des Kaps Vi Rong in Binh Dinh
Wenn Gemeinschaftstourismus zu einem neuen Lebensrhythmus an der Lagune von Tam Giang wird
Ninh Binh Sehenswürdigkeiten, die Sie nicht verpassen sollten

Gleicher Autor

Erbe

Figur

Geschäft

No videos available

Nachricht

Politisches System

Lokal

Produkt