Berufliche Tätigkeiten bei der Zollbehörde von Cao Bang. Foto: Thai Binh |
Dementsprechend erlässt die Zollbehörde Vorschriften zu Verwaltungsrichtlinien und Zollverfahren für Waren, die in Zolllager verbracht oder aus diesen herausgenommen werden.
Absatz 2, Artikel 85 des Regierungserlasses Nr. 08/2015/ND-CP vom 21. Januar 2015, in dem Maßnahmen zur Umsetzung des Zollgesetzes zu Zollverfahren, Inspektion, Überwachung und Kontrolle detailliert beschrieben und festgelegt werden, legt fest, dass zu den in Zolllager verbrachten Waren aus dem Ausland Folgendes gehört: „a) Waren ausländischer Eigentümer, die keinen Kaufvertrag mit Unternehmen in Vietnam unterzeichnet haben; b) Waren vietnamesischer Unternehmen, die aus dem Ausland importiert wurden und darauf warten, auf den Inlandsmarkt gebracht oder in ein Drittland exportiert zu werden; c) Waren aus dem Ausland, die in Zolllager verbracht wurden und darauf warten, in ein Drittland exportiert zu werden.“
Artikel 88 des Regierungserlasses 08/2015/ND-CP vom 21. Januar 2015 besagt: „Für Waren aus Zolllagern, die ins Ausland oder auf den Inlandsmarkt oder in Nichtzollzonen verbracht werden, muss der Eigentümer oder eine von ihm ermächtigte Person Informationen über die das Zolllager verlassenden Waren bei der für das Zolllager zuständigen Zollbehörde melden. Bei der Einfuhr in den vietnamesischen Markt gelten die gleichen Zollverfahren wie für aus dem Ausland importierte Waren entsprechend der jeweiligen Einfuhrart. Als Zeitpunkt der tatsächlichen Einfuhr der Waren gilt der Zeitpunkt, an dem die Zollbehörde die Entnahme der Waren aus dem Zolllager bestätigt.“
Zollverfahren für aus dem Ausland in Zollager verbrachte Waren und für Waren aus Zollagern, die auf den Inlandsmarkt verbracht werden: Umsetzung gemäß den Bestimmungen in Absatz 1, Absatz 4, Artikel 91 des Rundschreibens Nr. 38/2015/TT-BTC vom 25. März 2015, geändert und ergänzt durch das Rundschreiben Nr. 39/2018/TT-BTC vom 20. April 2018 des Finanzministers zur Regelung von Zollverfahren; Zollkontrolle und -überwachung; Exportsteuer, Importsteuer und Steuermanagement für exportierte und importierte Waren.
Bezüglich der Warenvorschau, der Warenprobenentnahme und der in Zolllagern erbrachten Dienstleistungen gilt: Artikel 18 des Zollgesetzes, Artikel 17 des Rundschreibens Nr. 38/2015/TT-BTC vom 25. März 2015, geändert und ergänzt durch das Rundschreiben Nr. 39/2018/TT-BTC vom 20. April 2018 des Finanzministers, legt fest, dass der Zollanmelder das Recht hat, vor Abgabe einer Zollanmeldung eine Warenvorschau durchzuführen, um die Richtigkeit der Zollanmeldung sicherzustellen.
Gemäß den Bestimmungen in Artikel 83 und Artikel 87 des Regierungserlasses Nr. 08/2015/ND-CP vom 21. Januar 2015 muss der Eigentümer der Waren die Waren direkt an das Zolllager senden oder den Eigentümer des Zolllagers oder den Zollabfertigungsagenten ermächtigen, Dienstleistungen wie die Entnahme von Warenproben für Verwaltungs- oder Zollabfertigungsarbeiten, das Verstärken, Aufteilen von Paketen und das Verpacken durchzuführen; Konsolidierung von Waren, Klassifizierung von Warenklassen, Instandhaltung von Waren für in Zolllagern gelagerte Waren. Bei der Umsetzung muss der Eigentümer der Waren oder der Eigentümer des Zolllagers dies vor der Umsetzung schriftlich der Zollunterabteilung mitteilen, die das Zolllager verwaltet, damit diese die Überwachung und Kontrolle durchführen kann.
Was die Regelungen zu Verwaltungsrichtlinien und Zollverfahren für die vorübergehende Einfuhr und Wiederausfuhr betrifft, so sind Verwaltungsrichtlinien für Formulare zur vorübergehenden Einfuhr und Wiederausfuhr in den Artikeln 39, 40 und 41 des Gesetzes zur Außenhandelsverwaltung festgelegt und werden im Detail in den Artikeln 12 bis 16 des Regierungserlasses 69/2015/ND-CP vom 15. Mai 2018 geregelt, in dem eine Reihe von Artikeln des Gesetzes zur Außenhandelsverwaltung aufgeführt werden.
Zollverfahren für die vorübergehende Einfuhr und Wiederausfuhr sind in Artikel 47 und Artikel 55 des Dekrets Nr. 08/2015/ND-CP festgelegt, geändert und ergänzt durch das Dekret Nr. 59/2018/ND-CP, Dekret Nr. 08/2015/ND-CP vom 21. Januar 2015 der Regierung.
Quelle: https://haiquanonline.com.vn/nhung-luu-y-ve-thu-tuc-hai-quan-doi-voi-hang-hoa-sua-chua-bao-duong-193862.html
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