Am 1. Januar 2025 ist das Rundschreiben 73/2024 des Ministeriums für öffentliche Sicherheit zur Regelung der Patrouillen, Kontrolle und Behandlung von Verstößen gegen Gesetze zur Straßenverkehrsordnung und -sicherheit durch die Verkehrspolizei (CSGT) offiziell in Kraft getreten. Darin wird die Art der Dokumente festgelegt, die die CSGT beim Anhalten von Fahrzeugen prüfen darf.
Insbesondere hat die Verkehrspolizei das Recht, Führerscheine zu kontrollieren; Nachweis einer Ausbildung im Straßenverkehrsrecht, Führerschein oder Bescheinigung zum Führen von Spezialkrafträdern; Fahrzeugschein oder beglaubigte Kopie des Fahrzeugscheins mit Original-Bestätigungsunterlagen des Kreditinstituts oder der ausländischen Bankfiliale; Prüfbescheinigung, Prüfstempel für technische Sicherheit und Umweltschutz (für prüfungspflichtige Fahrzeugtypen); Bescheinigung über die obligatorische Haftpflichtversicherung des Kraftfahrzeughalters und weitere relevante Dokumente gemäß den Vorschriften.
Wenn die Informationen der Dokumente im elektronischen Identifizierungskonto der nationalen Identifizierungsanwendung in der vom Ministerium für öffentliche Sicherheit verwalteten und betriebenen Datenbank integriert und aktualisiert wurden, können anhand der Informationen im elektronischen Identifizierungskonto der nationalen Identifizierungsanwendung und -datenbank Überprüfungen und Kontrollen durchgeführt werden. Das Überprüfen der Informationen zu Dokumenten im elektronischen Identifizierungskonto in der nationalen Identifizierungsanwendung und -datenbank ist ebenso wertvoll wie das direkte Überprüfen der Dokumente.
Obwohl es sich dabei nicht um ein direkt mit dem Fahrzeug verbundenes Dokument handelt und es nicht vorgeschrieben ist, trägt das Mitführen eines Personalausweises beim Führen eines Fahrzeugs dazu bei, den Fahrer eindeutig zu identifizieren, insbesondere bei Verkehrsverstößen.
Gemäß Klausel 2, Artikel 8 des Rundschreibens 73/2024/TT-BCA lauten die Vorschriften zur Kontrolle des Zustands der am Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeuge durch CCSGT wie folgt: Die Kontrolle erfolgt in der Reihenfolge von vorne nach hinten, von links nach rechts, von außen nach innen und von oben nach unten.
Zu den Prüfinhalten gehören: Form, Außenmaße, Lackfarbe, Nummernschild; Technischer Sicherheits- und Umweltschutzzustand von Straßenkraftfahrzeugen und Spezialkrafträdern; Fahrtüberwachungsgerät, Fahrerbildaufzeichnungsgerät gemäß Vorschrift.
Verkehrsteilnehmer sollten sich regelmäßig über aktuelle Informationen bei den Behörden informieren und darauf achten, dass notwendige Dokumente stets gültig und bei Bedarf leicht zugänglich sind.
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Quelle: https://baohaiduong.vn/nhung-loai-giay-to-canh-sat-giao-thong-co-quyen-kiem-tra-khi-dung-xe-tu-nam-2025-402958.html
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