Mit dem Gesetz über Kreditinstitute 2017 wurden Vorschriften geändert und ergänzt, um den Besitz von Großaktionären an vielen Kreditinstituten zu begrenzen und den Missbrauch der Positionen von Managern, Führungskräften und Großaktionären bei der Kreditvergabe von Kreditinstituten einzuschränken.
Geben Sie Fälle an, in denen es Managern und Führungskräften von Kreditinstituten nicht gestattet ist, gleichzeitig Positionen bei anderen Kreditinstituten und Unternehmen innezuhaben. Bestimmungen zu Fällen, in denen eine Verbindung zu einer Person besteht.
Darüber hinaus hat die Staatsbank entsprechende Rundschreiben herausgegeben, insbesondere das Rundschreiben 22/2019/TT-NHNN, das speziell die Höchstgrenzen für den Kauf und das Halten von Aktien von Geschäftsbanken regelt, um zur Begrenzung der gegenseitigen Beteiligung von Kreditinstituten beizutragen und den Rechtsrahmen für die Kreditvergabe zu verbessern.
Insbesondere wurde am 18. Januar 2024 das Gesetz über Kreditinstitute von der Nationalversammlung verabschiedet, das die Reduzierung der Eigentumsquote von Aktionären, Anteilseignern und verbundenen Personen von Aktionären regelt, und zwar:
Reduzierung der maximalen Beteiligungsquote eines institutionellen Aktionärs von 15 % auf 10 %; Reduzierung der maximalen Beteiligungsquote eines Aktionärs und seiner verbundenen Personen von 20 % auf 15 %; Ergänzende Vorschriften über die Offenlegungspflicht von Informationen durch Aktionäre, die 1 % oder mehr des Stammkapitals besitzen; Hinzufügen einer Reihe von Personengruppen, die mit Kreditinstituten in Verbindung stehen, um eine eindeutige Identifizierung der verbundenen Personen zu gewährleisten … um dazu beizutragen, gegenseitige Beteiligungen und Eigentumsverhältnisse, die die Geschäftstätigkeit von Kreditinstituten kontrollieren, einzuschränken und zu verhindern.
Dementsprechend wurden der Besitz von Aktien, die die vorgeschriebene Grenze überschreiten, und die gegenseitige Beteiligung im Kreditinstitutssystem schrittweise geregelt und die Situation großer Aktionäre/Aktionärsgruppen, die Banken manipulieren und beherrschen, eingeschränkt.
Laut dem Bericht der Staatsbank, der der Nationalversammlung in der 7. Sitzung der 15. Nationalversammlung zugesandt wurde, ist der Aktienbesitz, der die Grenze überschreitet, und die gegenseitige Beteiligung von Kreditinstituten, Kreditinstituten und Unternehmen gemäß den Berichten der Kreditinstitute nach der Bearbeitung im Vergleich zu früheren Zeiträumen erheblich zurückgegangen.
Allerdings ist der Umgang mit der Frage der Überschreitung der vorgeschriebenen Eigentumsgrenzen und der Kreuzbeteiligungen weiterhin schwierig, wenn Großaktionäre und mit Großaktionären verbundene Personen ihre Eigentumsanteile absichtlich verheimlichen oder andere Personen/Organisationen bitten, ihre Eigentumsanteile zu registrieren, um gesetzliche Bestimmungen zu umgehen. Dies führt dazu, dass das Kreditinstitut von diesen Aktionären kontrolliert wird und möglicherweise das Risiko besteht, dass es intransparent und undurchsichtig agiert.
Bei der Aufdeckung, Verhinderung und Bewältigung von Kreuzbeteiligungen sowie manipulativem und dominantem Eigentum in Kreditinstituten ist die Staatsbank auf eine Reihe von Schwierigkeiten und Hindernissen gestoßen.
Bei der gegenseitigen Eigentümerschaft sind zahlreiche Einheiten unter der Leitung von Ministerien/Sektoren beteiligt. Da es sich bei den Verwaltungseinheiten der Staatsbank jedoch lediglich um Kreditinstitute handelt, verfügt die Staatsbank weder über die Informationen noch über die Instrumente, um die Eigentumsverhältnisse zwischen Unternehmen anderer Sektoren zu kontrollieren.
Gleichzeitig ist die Kontrolle von Kreuzbeteiligungen zwischen Unternehmen, die nicht zum Kerngeschäft gehören, und der Bank sehr schwierig, wenn Großaktionäre und ihnen nahestehende Personen die Anzahl ihrer Aktien absichtlich verschleiern oder andere Personen/Organisationen bitten, in ihrem Namen die Registrierung vorzunehmen, um so gesetzliche Bestimmungen zu Kreuzbeteiligungen/über das vorgeschriebene Maß hinausgehenden Beteiligungen oder Bestimmungen zu Kreditlimits für verbundene Kundengruppen und Aktienbesitzverhältnissen von Aktionären und ihnen nahestehenden Personen zu umgehen.
Dadurch besteht das potenzielle Risiko, dass es den Geschäftstätigkeiten des Kreditinstituts an Transparenz und Offenheit mangelt. Gleichzeitig kann dies nur durch Ermittlungen und Überprüfungen der Ermittlungsbehörden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen festgestellt und identifiziert werden.
Die Ermittlung der Beziehungen zwischen Unternehmen ist noch immer eingeschränkt, da es sehr schwierig ist, Informationen zur Bestimmung der Eigentumsverhältnisse von Unternehmen zu erhalten, insbesondere von Unternehmen, die keine Aktiengesellschaften sind. Die Staatsbank kann bei der Informationssuche und der Feststellung der Genauigkeit und Zuverlässigkeit von Informationsquellen nicht proaktiv vorgehen. insbesondere im Kontext der sich heute rasant entwickelnden Aktienmärkte und Technologien.
Die Staatsbank wird auch in Zukunft die Sicherheit der Geschäftstätigkeit der Kreditinstitute überwachen und durch Kontrollen des Kapitals, der Eigentumsverhältnisse der Kreditinstitute, der Kreditvergabe, der Investitionen, der Kapitaleinlageaktivitäten usw. im Falle der Feststellung von Risiken oder Verstößen die Kreditinstitute anweisen, bestehende Probleme zu beheben, um Risiken vorzubeugen.
In Fällen, in denen Anzeichen einer Straftat festgestellt werden, wird die Staatsbank zur Risikovorbeugung eine Übergabe des Falles an die Polizei zur Untersuchung und Klärung etwaiger Gesetzesverstöße in Erwägung ziehen.
Gleichzeitig müssen Ministerien, Abteilungen und Unternehmensführungseinheiten darauf achten, dass die Unternehmen Investitionen tätigen und Kapital einbringen, um Aktien von Kreditinstituten unter Einhaltung der Vorschriften zu erwerben, geliehenes Kapital, insbesondere Kredite von Kreditinstituten, zweckdienlich und effektiv zu verwenden, Sicherheit zu gewährleisten und Schulden bei den Kreditinstituten fristgerecht zurückzuzahlen.
Darüber hinaus konzentrieren sich die Inspektionsteams der Bankeninspektions- und -aufsichtsbehörde bei der Umsetzung des Inspektionsplans 2023 der Staatsbank auf die inhaltliche Überprüfung der Aktienbeteiligungsquote. Kauf und Übertragung von Bankanteilen; Kreditvergabe an Großkunden/Kundengruppen (Darlehen, Garantien, Akkreditive, Investitionen in Unternehmensanleihen).
Die Staatsbank von Vietnam teilte mit, dass sie in ihrem Inspektionsplan für 2024 auch weiterhin die Überprüfung von Übertragungs- und Eigentumsaktivitäten im Zusammenhang mit Anteilen und Wertpapieren vorsehen werde, die zur Übernahme und Kontrolle von Kreditinstituten führen könnten.
Nguyen Ngoc Tuan
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Quelle: https://vietnamnet.vn/ngan-ngua-so-huu-cheo-va-thao-tung-chi-phoi-trong-cac-tctd-2287005.html
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