Frage:
Ich habe mich in diesem Bezirk zur ärztlichen Untersuchung und Behandlung angemeldet, ziehe aber in einen anderen Bezirk derselben Stadt. Bin ich krankenversichert? - Herr Tran The Quynh (Hanoi).
Die vietnamesische Sozialversicherung antwortete:
Gemäß den Bestimmungen in Artikel 22 des Gesetzes über die Krankenversicherung zahlt die Krankenkasse Folgendes, wenn Sie sich zunächst in diesem Bezirk krankenversichern, dann aber eine Gesundheitseinrichtung in einem anderen Bezirk derselben Stadt aufsuchen und alle Krankenversicherungsformalitäten erledigen (Krankenversicherungskarte und Lichtbildausweis vorlegen):
Wenn Sie sich zum ersten Mal in einem Bezirkskrankenhaus/einer allgemeinen Klinik/einer kommunalen Gesundheitsstation zur Krankenversicherung anmelden:
- Die Kosten für ärztliche Untersuchungen und Behandlungen in Bezirkskrankenhäusern/Allgemeinkliniken/Gemeindegesundheitsstationen werden von der Krankenkasse zu 100 % der Kosten für ärztliche Untersuchungen und Behandlungen im Rahmen der Zahlung der Krankenkasse und der auf der Krankenversicherungskarte angegebenen Leistungsstufe übernommen.
- Die ärztliche Untersuchung und Behandlung in Landeskrankenhäusern wird im Rahmen der Leistungshöhe der Krankenkasse und der auf der Krankenversicherungskarte ausgewiesenen Leistungsstufe zu 100 % der Kosten einer stationären Behandlung durch die Krankenkasse übernommen; Bei ambulanter ärztlicher Untersuchung und Behandlung zahlen die Krankenkassen nicht.
- Für die ärztliche Untersuchung und Behandlung in einem Zentrumskrankenhaus übernimmt der Krankenkassenträger 40 % der stationären Behandlungskosten im Rahmen des Leistungsumfangs des Krankenkassenträgers und der auf der Krankenversichertenkarte ausgewiesenen Leistungsstufe; Bei ambulanter ärztlicher Untersuchung und Behandlung zahlen die Krankenkassen nicht.
Wenn Sie sich zum ersten Mal in einem Provinz-/Zentralkrankenhaus versichern:
- Ärztliche Untersuchung und Behandlung in einem Zentrumskrankenhaus: Der Krankenversicherungsträger übernimmt 40 % der Kosten einer stationären Behandlung im Rahmen des Krankenversicherungsumfangs und der auf der Krankenversicherungskarte ausgewiesenen Leistungsstufe; Bei ambulanter ärztlicher Untersuchung und Behandlung zahlen die Krankenkassen nicht.
- Ärztliche Untersuchung und Behandlung in Landeskrankenhäusern: Die Krankenkasse übernimmt 100 % der Kosten einer stationären Behandlung im Rahmen des Krankenversicherungsumfangs und der auf der Krankenversicherungskarte angegebenen Leistungsstufe; Bei ambulanter ärztlicher Untersuchung und Behandlung zahlen die Krankenkassen nicht.
- Ärztliche Untersuchung und Behandlung in Kreiskrankenhäusern: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für ärztliche Untersuchung und Behandlung zu 100 % im Rahmen des Leistungsumfangs der Krankenkasse und der auf der Krankenversicherungskarte angegebenen Leistungsstufe.
- Gehen Sie zur medizinischen Untersuchung und Behandlung in eine allgemeine Klinik oder ein kommunales Gesundheitsamt: Die Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen.
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Quelle: https://kinhtedothi.vn/kham-benh-khac-noi-dang-ky-ban-dau-trong-cung-tinh-tp-muc-huong-bhyt-the-nao.html
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