Frage:
Ich habe mich in diesem Bezirk zur ärztlichen Untersuchung und Behandlung angemeldet, gehe aber in einen anderen Bezirk derselben Stadt. Bin ich krankenversichert? - Herr Tran The Quynh (Hanoi).
Die vietnamesische Sozialversicherung antwortete:
Wenn Sie sich zunächst in diesem Bezirk krankenversichern, dann aber eine Gesundheitseinrichtung in einem anderen Bezirk derselben Stadt aufsuchen und alle Formalitäten für die Krankenversicherung erledigen (Krankenversicherungskarte und Lichtbildausweis vorlegen), zahlt die Krankenkasse gemäß den Bestimmungen des Artikels 22 des Gesetzes über die Krankenversicherung wie folgt:
Wenn Sie sich für die Erstversicherung in einem Bezirkskrankenhaus/einer allgemeinen Klinik/einer kommunalen Gesundheitsstation anmelden:
- Ärztliche Untersuchungen und Behandlungen in Kreiskrankenhäusern/Allgemeinkliniken/Gemeindegesundheitsstationen werden von der Krankenkasse zu 100 % der Kosten für ärztliche Untersuchungen und Behandlungen im Rahmen der Zahlung der Krankenkasse und der auf der Krankenversicherungskarte angegebenen Leistungsstufe übernommen.
- Ärztliche Untersuchungen und Behandlungen in Landeskrankenhäusern werden im Rahmen der Leistungshöhe der Krankenkasse und der auf der Krankenversicherungskarte ausgewiesenen Leistungsstufe zu 100 % der Kosten einer stationären Behandlung von der Krankenkasse übernommen; Bei ambulanter ärztlicher Untersuchung und Behandlung übernimmt die Krankenkasse keine Kosten.
- Bei ärztlicher Untersuchung und Behandlung in einem Zentrumskrankenhaus übernimmt die Krankenkasse 40 % der stationären Behandlungskosten im Rahmen der Leistungshöhe der Krankenkasse und der auf der Krankenversicherungskarte ausgewiesenen Leistungsstufe; Bei ambulanter ärztlicher Untersuchung und Behandlung übernimmt die Krankenkasse keine Kosten.
Falls Sie sich für die Erstversicherung in einem Landes-/Zentralkrankenhaus anmelden:
- Ärztliche Untersuchung und Behandlung in einem Zentrumskrankenhaus: Die Krankenkasse übernimmt 40 % der Kosten einer stationären Behandlung im Rahmen des Krankenkassenumfangs und der auf der Krankenversicherungskarte angegebenen Leistungsstufe; Bei ambulanter ärztlicher Untersuchung und Behandlung übernimmt die Krankenkasse keine Kosten.
- Ärztliche Untersuchung und Behandlung in Landeskrankenhäusern: Die Krankenkasse übernimmt 100 % der Kosten für eine stationäre Behandlung im Rahmen der Krankenkassenzuständigkeit und der auf der Krankenversicherungskarte angegebenen Leistungsstufe; Bei ambulanter ärztlicher Untersuchung und Behandlung übernimmt die Krankenkasse keine Kosten.
- Ärztliche Untersuchung und Behandlung in Kreiskrankenhäusern: Die Krankenkasse übernimmt 100 % der Kosten für ärztliche Untersuchung und Behandlung im Rahmen der Leistungen der Krankenkasse und der auf der Krankenversicherungskarte angegebenen Leistungsstufe.
- Gehen Sie zur medizinischen Untersuchung und Behandlung in eine allgemeine Klinik oder eine kommunale Gesundheitsstation: Die Kosten für medizinische Untersuchung und Behandlung werden nicht von der Krankenkasse übernommen.
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Quelle: https://kinhtedothi.vn/kham-benh-khac-noi-dang-ky-ban-dau-trong-cung-tinh-tp-muc-huong-bhyt-the-nao.html
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