Brüssel gibt seine Absicht, russische Vermögenswerte in der EU zu beschlagnahmen, nicht auf. (Quelle: Shutterstock) |
Die Nachrichtenagentur RIA Novosti zitierte Herrn Logvinov mit den Worten: „Was die eingefrorenen Vermögenswerte der russischen Zentralbank betrifft, hat die Europäische Kommission (EK) aufgrund begründeter Bedenken einer Reihe von Mitgliedstaaten und der Europäischen Zentralbank (EZB) noch keinen Vorschlag zur Verwendung dieser Vermögenswerte für den Wiederaufbau der Ukraine vorgelegt.
Brüssel gibt seine Absicht nicht auf, den Großteil der in der EU eingefrorenen russischen Staatsvermögenswerte irgendwann in der Zukunft zu beschlagnahmen.
In einer damit zusammenhängenden Entwicklung zitierte die Wirtschaftszeitung Kommersant am 25. September eine Quelle aus der Anwaltskanzlei Delcredere mit der Aussage, eine Gruppe russischer Investoren habe versucht, in der EU eingefrorene Gelder zurückzuerhalten.
Laut Kommersant hat das belgische Finanzministerium die Freigabe der bei Euroclear, der größten Verwahrstelle der EU, eingefrorenen Vermögenswerte genehmigt. Die belgische Entscheidung stellt einen Präzedenzfall für die Vergabe solcher Lizenzen auf der Grundlage von Sammelklagen dar.
Die Klage wurde Anfang Januar dieses Jahres von einer großen russischen Verwaltungsgesellschaft im Namen einer Gruppe von mehr als 250 Investoren, darunter Einzelpersonen und Institutionen, eingereicht. Der Name des Unternehmens wurde nicht bekannt gegeben.
Der freigegebene Betrag betrage mehr als 33 Millionen Dollar und umfasse ausländische Anleihen und Aktien, Hinterlegungsscheine, strukturierte Anleihen und Bargeld, sagte Andrey Timchyuk von der Anwaltskanzlei Delcredere.
„Einige der Kunden verfügen über EU-Aufenthaltsgenehmigungen und Konten bei europäischen Finanzinstituten. Das belgische Finanzministerium hat die Genehmigung erteilt, alle Vermögenswerte auf ein Maklerkonto in Zypern zu übertragen. Die weitere Verfügung über die Vermögenswerte hängt von den Wünschen der Verwaltungsgesellschaft und ihrer Kunden ab“, sagte er.
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