Die Informationen sind im Rundschreiben 81/2024 des Ministeriums für öffentliche Sicherheit zu nationalen technischen Vorschriften für Fahrzeugkennzeichen aufgeführt, das ab dem 1. Januar 2025 gültig ist. Diese Norm legt den Aufbau, die Spezifikationen, die technischen Anforderungen, die Prüfung, die Probenlagerung, die Konservierung und die Herstellung von Nummernschildern fest.
Dem Rundschreiben zufolge bestehen Nummernschilder aus einer Aluminiumlegierung und sind mit reflektierender Folie, Tinte oder Farbe versehen. Das Schild ist mit einem deutlich erkennbaren Sicherheitssymbol mit geprägten Buchstaben, Zahlen und Symbolen in einer Höhe von ca. 1,7 mm versehen.
Nummernschilder müssen die richtige Größe und Qualität aufweisen, mit scharfen Buchstaben und Zahlen und ohne Schmierer, damit die Informationen leicht erkennbar sind. Auf dem Nummernschild sind alle Buchstaben und Zahlen symmetrisch angeordnet.
Bei Autokennzeichen erhält der Nutzer zwei Schilder, alle vier Ecken sind abgerundet. Ein kurzes Schild misst 330 x 165 mm und ein langes Schild misst 520 x 110 mm.
Im Vergleich zur Gegenwart bleiben Form und Größe der Kurz- und Langschilder unverändert.
Bei Langkennzeichen ist das Polizei-Sicherheitszeichen oberhalb des Strichs eingeprägt, die Oberkante des Polizeizeichens liegt auf einer Linie mit der Oberkante der Buchstaben- und Zahlenreihe. Bei Kurzschildern ist das Polizeiabzeichen in der Mitte der beiden Buchstaben- und Zahlenreihen oben und unten, 5 mm vom linken Rand entfernt, eingeprägt.
Für Motorräder erhalten die Nutzer ein Kennzeichen in der gängigen Größe von 190 x 140 mm mit vier abgerundeten Ecken. Das Polizei-Sicherheitssymbol ist über der oberen horizontalen Linie des Nummernschilds eingeprägt, 5 mm vom oberen Rand des Nummernschilds entfernt.
Laut dem neuen Rundschreiben hat das Schild drei Hintergrundfarben: Weiß, Gelb und Blau. Auch der Reflexionskoeffizient der Reflektorfolie muss den Anforderungen entsprechen. Die Tag- und Nachtfarben der Reflektorfolie müssen den Vorschriften entsprechen. Nach dem Aufpralltest zeigte das reflektierende Material keine Risse oder Ablösungen vom Substrat weiter als 5 mm vom Mittelpunkt des Aufprallbereichs.
Darüber hinaus gelten weitere technische Anforderungen wie Hitzebeständigkeit, Biegefestigkeit, Wasserbeständigkeit, Reinigungsbeständigkeit, Salznebelbeständigkeit, Korrosionsbeständigkeit und Haltbarkeit gemäß ISO 7591:1982.
Nummernschilder müssen in zentralen Einrichtungen der Sicherheitsindustrie hergestellt werden
Das Rundschreiben widmet einen Abschnitt den Vorschriften zur Nummernschildverwaltung und besagt, dass Nummernschilder in Industrieanlagen mit Kernsicherheitsstatus hergestellt werden müssen. Die Herstellung und Bereitstellung von Kennzeichenschildern muss den Anforderungen der Kfz-Zulassungsbehörde entsprechen.
Kennzeichenherstellungsanlagen erstellen eine Datenbank zur Kennzeichenherstellung und geben Informationen zum Kennzeichenherstellungsprozess ein, um das Produktions- und Versorgungsmanagement zu unterstützen. Alle drei Monate muss die Produktionsstätte der Verkehrspolizeibehörde des Ministeriums für öffentliche Sicherheit Produktionsergebnisse, Kennzeichenversorgung und Produktionsdatenverwaltung melden.
Alle 3 Monate muss die Produktionsstätte stichprobenartig 3 Nummernschildrohlinge entnehmen und die Proben zur Überprüfung in der Anlage aufbewahren, wenn dies von der Verwaltungseinheit verlangt wird. Die Kennzeichenaufbewahrungsfrist beträgt 5 Jahre ab dem Datum der Probenentnahme. Das Original-Kennzeichenmuster wird in der Produktionsstätte gelagert und langfristig konserviert, um für die Kennzeichenbewertung verwendet zu werden.
Alle zwei Jahre werden die Produktionsstätten für die Herstellung und Lieferung von Nummernschildern überprüft und bewertet. Die Verkehrspolizeibehörde des Ministeriums für öffentliche Sicherheit leitet die Abteilung für Sicherheitsindustrie des Ministeriums für öffentliche Sicherheit und koordiniert mit ihr die regelmäßige Inspektion und Bewertung der Nummernschild-Produktionsanlagen gemäß den Vorschriften.
Das Rundschreiben 81/2024 wurde auf Vorschlag des Direktors der Verkehrspolizeibehörde erlassen, basiert auf dem Gesetz über Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr, tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und ersetzt den Beschluss 6368 des Ministeriums für öffentliche Sicherheit vom 18. September 2023.
VN (laut VnExpress)[Anzeige_2]
Quelle: https://baohaiduong.vn/mau-bien-so-o-to-xe-may-ap-dung-tu-2025-400227.html
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