Autobesitzer erhalten 2 Nummernschilder, darunter ein kurzes Nummernschild mit den Maßen 330 x 165 mm und ein langes Nummernschild mit den Maßen 520 x 110 mm.
Das Ministerium für öffentliche Sicherheit hat das Rundschreiben Nr. 81/2024 zur Regelung der nationalen technischen Vorschriften für Fahrzeugkennzeichen mit Wirkung vom 1. Januar 2025 herausgegeben. Diese Norm legt den Aufbau, die Spezifikationen, die technischen Anforderungen, die Prüfung, die Probenlagerung, die Konservierung und die Herstellung von Nummernschildern fest.
Dementsprechend werden Nummernschilder aus einer Aluminiumlegierung hergestellt und mit reflektierender Folie, Tinte oder Farbe versehen. Auf dem Schild ist ein deutliches Polizei-Sicherheitssymbol mit geprägten Buchstaben, Zahlen und Symbolen abgebildet.
Ab dem 1. Januar 2025 gelten die Vorschriften für Kfz-Kennzeichen.
Nummernschilder müssen die richtige Größe und Qualität aufweisen, mit scharfen Buchstaben und Zahlen und ohne Schmierer, damit die Informationen leicht erkennbar sind. Auf dem Nummernschild sind alle Buchstaben und Zahlen symmetrisch angeordnet.
Für Autokennzeichen heißt es in dem Rundschreiben, dass den Fahrzeughaltern zwei Schilder ausgegeben werden, und zwar ein Kurzschild mit den Maßen 330 x 165 mm und ein Langschild mit den Maßen 520 x 110 mm. Bei Langkennzeichen ist das Polizei-Sicherheitszeichen oberhalb des Strichs eingeprägt, die Oberkante des Polizeizeichens liegt auf einer Linie mit der Oberkante der Buchstaben- und Zahlenreihe.
Bei Kurzschildern ist das Polizeiabzeichen zwischen den beiden Buchstaben- und Zahlenreihen oben und unten, 5 mm vom linken Rand entfernt, eingeprägt.
Für Motorräder und Motorroller erhalten Fahrzeughalter ein Kennzeichen mit den Maßen 190 x 140 mm und 4 abgerundeten Ecken. Das Polizei-Sicherheitssymbol ist über der oberen horizontalen Linie des Nummernschilds eingeprägt, 5 mm vom oberen Rand des Nummernschilds entfernt.
Außerdem werden Nummernschilder ab 2025 laut dem neuen Rundschreiben Folgendes enthalten: Weißer Hintergrund, Außenrand, schwarze Buchstaben, Zahlen und Zeichen; gelber Hintergrund, schwarzer Rand, Buchstaben, Zahlen und Zeichen; blauer Hintergrund, weißer Rand, Buchstaben, Zahlen und Zeichen; Weißer Hintergrund, rote Buchstaben, schwarzer Rand, Zahlen und Zeichen.
Darüber hinaus müssen die Kennzeichenhersteller eine Datenbank zur Kennzeichenherstellung aufbauen und Informationen zum Kennzeichenherstellungsprozess eingeben, um das Produktions- und Versorgungsmanagement zu unterstützen.
Alle drei Monate müssen die Kennzeichenhersteller der Verkehrspolizeibehörde Produktionsergebnisse, Kennzeichenversorgung und Produktionsdatenverwaltung melden. Gleichzeitig sind stichprobenartig 3 Kennzeichenrohlinge zu entnehmen und die Proben in der Anlage aufzubewahren, damit sie auf Anfrage der Verwaltungseinheit überprüft werden können.
Die Verkehrspolizeibehörde hat die Aufgabe, sich mit der Abteilung für Sicherheitsindustrie des Ministeriums für öffentliche Sicherheit abzustimmen, um die Produktionsstätten für Nummernschilder gemäß den Vorschriften regelmäßig zu inspizieren und zu bewerten.
In Bezug auf Fahrzeugkennzeichen enthält das Rundschreiben Nr. 79/2024/TT-BCA (gültig ab 1. Januar 2025) auch eine Reihe von Vorschriften zur Erteilung und zum Widerruf von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen, Nummernschildern von Kraftfahrzeugen und Spezialmotorrädern.
Insbesondere sollen ab 2025 versteigerte Kennzeichen mit einem eigenen Identifikationsstempel versehen werden. Dieser Stempel ist rund, hat einen Durchmesser von 30 mm, ist mit lichtbeständiger Tinte gedruckt und verfügt über Sicherheits- und Fälschungsschutztechnologien; Die Briefmarke hat einen rot-gelben Hintergrund mit blauen Buchstaben und Zahlen.
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Quelle: https://www.baogiaothong.vn/hinh-dang-cua-bien-so-o-to-xe-may-se-ap-dung-tu-1-1-2025-192241212104730426.htm
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