Gemäß dem Beschluss zum Rahmenplan für das Schuljahr 2023–2024, der am 11. August vom stellvertretenden Vorsitzenden des Volkskomitees von Hanoi unterzeichnet wurde, werden die Schüler in der Hauptstadt am 28. August wieder zur Schule gehen. Für die erste Klasse beginnt der Unterricht eine Woche früher, nämlich am 21. August.
Die Schüler in der ganzen Stadt werden sich auf den 5. September als Eröffnungstermin für das neue Schuljahr einigen.
In Hanoi werden die Erstklässler am 21. August wieder zur Schule gehen, eine Woche früher als die anderen Klassen.
Die Schulen beenden das 1. Semester vor dem 15. Januar 2024 und das 2. Semester vor dem 25. Mai 2024. Für Schüler der 5. und 9. Klasse wird die Anerkennung des Abschlusses der Grund- und Sekundarschulprogramme vor dem 30. Juni 2024 berücksichtigt. Die Aufnahme in die Grundschule (1., 6. und 10. Klasse) muss bis zum 31. Juli 2024 abgeschlossen sein.
Hanoi hat in diesem Dokument auch die Feiertage und Tet nicht festgelegt, sondern erklärt, dass man sich am Arbeitsgesetz und den jährlichen Leitfäden orientieren werde. Der Zeitplan für die Abiturprüfungen wird gemäß gesonderter Anweisungen des Ministeriums für Bildung und Ausbildung umgesetzt.
Spezifische Bestimmungen des Volkskomitees von Hanoi zu Beginn und Ende jedes Semesters
Im Schuljahr 2023–2024 wird es in Hanoi etwa 2,3 Millionen Vorschul- und Grundschüler geben. Die Zahl der Schüler, die in die 1. Klasse eintreten, ist im Vergleich zum Vorjahr um fast 12.000 und in die 6. Klasse um fast 39.000 gestiegen.
Gemäß der zuvor vom Ministerium für Bildung und Ausbildung herausgegebenen Entscheidung über den Rahmenplan für das Schuljahr 2023–2024 besteht das Prinzip der Erstellung des örtlichen Zeitplans für das Schuljahr darin, die Anzahl der tatsächlichen Unterrichtswochen sicherzustellen.
Konkret beträgt der tatsächliche Studienumfang für die Vorschule und die allgemeine Bildung 35 Wochen (Semester 1 hat 18 Wochen, Semester 2 hat 17 Wochen); muss den Merkmalen und praktischen Bedingungen des Ortes entsprechen; Die Urlaubsregelung richtet sich nach den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches und den Jahresrichtlinien.
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