Einer der bemerkenswerten Punkte im Dekret Nr. 102/2024 der Regierung, in dem die Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Bodengesetzes detailliert beschrieben wird, sind die Bestimmungen zur Landzuteilung und Landpacht für kleine Grundstücke. schmal, durchsetzt und vom Staat verwaltet .
Das Problem der Interstitial-Land-Problematik stellt eines der größten Hindernisse für viele Immobilieninvestitionsprojekte dar. Diese Situation tritt ein, wenn das Projektgelände einen Teil der vom Staat verwalteten Landfläche umfasst, beispielsweise öffentliches Land oder landwirtschaftliche Flächen für öffentliche Zwecke, die zwischen den zugeteilten Grundstücken liegen.
Absatz 2, Artikel 47 des Dekrets Nr. 102 klärt die Grundsätze der Landzuteilung und -verpachtung für kleine, schmale und verstreute Grundstücke.
Dementsprechend werden kleine, schmale und verstreute Grundstücke in staatlicher Verwaltung vorrangig für öffentliche Zwecke genutzt. Falls das Grundstück nicht für öffentliche Zwecke genutzt werden kann, wird es gegen Grundnutzungsgebühren zugeteilt und an angrenzende Grundstücksnutzer verpachtet.
Falls ein Grundstück zwei oder mehr benachbarte Landnutzer hat, die ein kleines, schmales und verstreutes Grundstück nutzen müssen, richten sich die Planung und die tatsächlichen Landnutzungsbedingungen der benachbarten Landnutzer nach der zuständigen Behörde für Landzuteilung und Landpacht. Entscheidung.
Die Landzuteilung und -verpachtung für kleine, schmale Grundstücke, die an benachbarte Landnutzer angrenzen, erfolgt, nachdem die Volkskomitees auf allen Ebenen eine Überprüfung organisiert, öffentliche Bekanntmachungen gemacht und die öffentliche Meinung eingeholt haben. Wo es Land gibt
Die Landzuteilung und Verpachtung kleiner, schmaler und verstreuter Grundstücke richtet sich nach der Landzuteilung und dem Pachtantrag der angrenzenden Nutzer und muss öffentlich, transparent und demokratisch erfolgen.
Nach der Zuteilung oder Pacht von Land durch den Staat müssen die Nutzer angrenzender Grundstücke Flurbereinigungsverfahren gemäß den Vorschriften durchführen.
Sicherstellung der Rechte an angrenzenden Grundstücken gemäß den Bestimmungen des Bodenrechts und des Zivilrechts; Keine Landstreitigkeiten oder Beschwerden.
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Quelle: https://dantri.com.vn/bat-dong-san/lam-ro-nguyen-tac-giao-thua-dat-nho-hep-xen-ket-20240922084938294.htm
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