Gemäß Absatz 3, Artikel 30 des Straßenverkehrsgesetzes von 2008 dürfen Fahrer von zweirädrigen Motorrädern, dreirädrigen Motorrädern und Motorrädern die folgenden Handlungen nicht durchführen:
- Fahren Sie in einer Reihe.
- Fahren Sie auf der Straße, die für Fußgänger und andere Fahrzeuge reserviert ist.
- Verwendung von Regenschirmen, Mobiltelefonen und Audiogeräten, ausgenommen Hörgeräte.
- Verwenden Sie das Fahrzeug zum Ziehen, Schieben anderer Fahrzeuge, anderer Gegenstände, Tragen, Heben und Transportieren sperriger Gegenstände.
- Lassen Sie beide Hände los oder fahren Sie bei einem Zweirad auf einem Rad, bei einem Dreirad auf zwei Rädern.
- Andere Handlungen, die die Verkehrsordnung und -sicherheit stören.
Die derzeitigen Gesetze sehen keine Strafen für die Verwendung von Kopfhörern oder Audiogeräten durch Autofahrer vor. (Foto: BLVN)
Darüber hinaus müssen Fahrradfahrer gemäß Artikel 31 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes 2008 die Bestimmungen des Artikels 30 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes 2008 einhalten. Wer auf einem Fahrrad sitzt und am Straßenverkehr teilnimmt, muss die Bestimmungen des § 30 Abs. 4 StVO 2008 beachten.
So ist es Fahrern von Zweirädern, Dreirädern, Motorrädern oder Fahrrädern nicht gestattet, während der Teilnahme am Straßenverkehr Kopfhörer zu verwenden (ausgenommen Hörgeräte).
Nach den geltenden Vorschriften drohen Fahrern keine Strafen, wenn sie Kopfhörer oder Audiogeräte verwenden. Das bedeutet, dass die Verwendung von Kopfhörern während der Fahrt keine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Für Autos sieht das Dekret 100/2019/ND-CP, geändert und ergänzt durch das Dekret 123/2021/ND-CP, nur die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt auf der Straße unter Strafe.
[Anzeige_2]
Quelle: https://vtcnews.vn/lai-xe-co-duoc-deo-tai-nghe-ar910531.html
Kommentar (0)