Anzeige der vorübergehenden Abwesenheit 2024: Wann muss sie angezeigt werden?
Bei der Erklärung der vorübergehenden Abwesenheit handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der Wohnsitzanmeldung der Bürger.
Wenn auf Bürger folgende Fälle zutreffen, müssen sie selbst dafür sorgen, dass sie ihre vorübergehende Abwesenheit gemäß den Vorschriften erklären:
(i) Verlassen der Verwaltungseinheit auf Gemeindeebene, in der sich der Verdächtige oder Angeklagte aufhält, für einen Tag oder länger, wenn der Verdächtige oder Angeklagte auf Kaution frei ist; Eine Person, die zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, über deren Vollstreckung jedoch noch keine Entscheidung ergangen ist, oder eine Person, bei der die Vollstreckung zwar ergangen ist, die jedoch auf Kaution freigelassen wurde oder deren Strafe aufgeschoben oder vorübergehend ausgesetzt wurde; eine Person, die zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde; Personen, die eine Bewährungsstrafe oder eine Besserungsstrafe ohne Freiheitsentzug verbüßen; bedingt entlassene Häftlinge auf Bewährung;
(ii) Verlassen der Verwaltungseinheit auf Gemeindeebene, in der die Person wohnt, für einen Tag oder länger im Falle von Personen, die auf Gemeinde-, Bezirks- oder Stadtebene Bildungsmaßnahmen absolvieren; Personen, die Maßnahmen der Schulpflicht, der obligatorischen Drogenrehabilitation oder der Besserungsanstalt befolgen müssen, deren Vollstreckung jedoch aufgeschoben oder vorübergehend ausgesetzt wird; Person, die im Rahmen des Prüfungs- und Entscheidungsprozesses zur Anwendung von Maßnahmen der Schulpflicht, der obligatorischen Drogenentzugsbehandlung oder der Besserungsanstalt untersteht;
(iii) Verlassen der Verwaltungseinheit auf Bezirksebene, in der sie wohnen, für mindestens drei aufeinanderfolgende Monate im Falle von Personen im wehrpflichtigen Alter oder Personen, die gemäß der Entscheidung einer zuständigen staatlichen Behörde andere Verpflichtungen gegenüber dem Staat erfüllen müssen;
(iv) Verlassen der Verwaltungseinheit auf Gemeindeebene mit ständigem Wohnsitz für mindestens 12 aufeinanderfolgende Monate für Personen, auf die die in (i), (ii) und (iii) genannten Fälle nicht zutreffen, mit Ausnahme derjenigen, die am neuen Wohnort einen vorübergehenden Wohnsitz angemeldet haben oder das Land verlassen haben.
(Artikel 31 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes 2020)
Wo melden Bürger ihre vorübergehende Abwesenheit?
Je nach Fall müssen sich die Bürger an die zuständige Behörde wenden, um das Verfahren zur Erklärung ihrer vorübergehenden Abwesenheit durchzuführen.
Insbesondere wenn die oben genannten Fälle (i) und (ii) vorliegen, müssen sich Bürger vor Verlassen ihres Wohnorts zum Einwohnermeldeamt ihres Wohnorts begeben, um ihre vorübergehende Abwesenheit zu erklären. Bei der Meldung einer vorübergehenden Abwesenheit ist ein Antrag auf vorübergehende Abwesenheit und eine schriftliche Zustimmung der für die Aufsicht, Führung und Ausbildung der betreffenden Person zuständigen Behörde vorzulegen.
Die Meldebehörde ist dann für die Führung und Kontrolle der Angaben zuständig. Innerhalb eines Arbeitstages ab dem Datum des Eingangs des Antrags auf Erklärung der vorübergehenden Abwesenheit stellt die Meldebehörde dem Bürger ein Formular zur Erklärung der vorübergehenden Abwesenheit aus. In komplizierten Fällen kann die Bearbeitungszeit länger sein, jedoch nicht mehr als 2 Werktage.
Wenn Sie unter die Fälle (iii) und (iv) fallen, können Sie Ihre vorübergehende Abwesenheit mit den in Absatz 1, Artikel 16 des Rundschreibens 55/2021/TT-BCA vorgeschriebenen Formularen erklären, und zwar wie folgt:
+ Direkt beim Einwohnermeldeamt oder bei der vom Einwohnermeldeamt angegebenen Annahmestelle für die Erklärung zur vorübergehenden Abwesenheit;
+ von der Meldebehörde bekannt gegebene oder ausgehängte Telefonnummer oder E-Mail-Adresse;
+ Elektronische Informationsseite der Meldebehörde oder über das Nationale Öffentliche Dienstleistungsportal, das Öffentliche Dienstleistungsportal des Ministeriums für Öffentliche Sicherheit, das Öffentliche Dienstleistungsportal des Wohnsitzmanagements;
+ Anwendung auf elektronischen Geräten.
Zu diesem Zeitpunkt ist die Meldebehörde dafür verantwortlich, den Standort, die Telefonnummer, die E-Mail-Adresse und die Website-Adresse der Meldebehörde, das nationale öffentliche Serviceportal, das öffentliche Serviceportal des Ministeriums für öffentliche Sicherheit, das öffentliche Serviceportal der Meldebehörde sowie den Anwendungsnamen auf dem elektronischen Gerät, das die Erklärungen zur vorübergehenden Abwesenheit empfängt, bekannt zu geben oder öffentlich zu veröffentlichen.
Handelt es sich bei der Person um eine minderjährige Person und fällt unter Fall (iv), ist die Person, die die Erklärung abgibt, der Vater, die Mutter oder der Vormund.
Bei der Abgabe einer Erklärung müssen die Bürger folgende Angaben genau machen:
- Vollständiger Name;
- Persönliche Identifikationsnummer oder Personalausweisnummer, Passnummer der Person, die ihre vorübergehende Abwesenheit erklärt;
- Grund für die vorübergehende Abwesenheit;
- Vorübergehende Abwesenheit;
- Zieladresse.
(Absätze 2, 3, 4, Artikel 31 des Aufenthaltsgesetzes 2020)
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