Der Preis für Bildungs- und Ausbildungsdienstleistungen (auch Studiengebühren genannt) von Universitäten wird auf Grundlage des Rundschreibens Nr. 14 des Ministeriums für Bildung und Ausbildung festgelegt und berücksichtigt zahlreiche Faktoren wie Personalkosten, Materialien, Verwaltung und Wertverlust der Vermögenswerte.
In diesem Rundschreiben werden die Grundsätze für die Berechnung der Preise für Bildungs- und Ausbildungsdienstleistungen an öffentlichen Bildungseinrichtungen des nationalen Bildungssystems, darunter Kindergärten, allgemeinbildende Schulen, Universitäten, Weiterbildungseinrichtungen und Pädagogische Hochschulen, klar festgelegt.
Dementsprechend umfasst der Preis für Bildungs- und Ausbildungsdienstleistungen (auch Studiengebühren genannt) alle tatsächlichen und angemessenen Kosten, die anfallen, um die Ausbildung und das Training der Lernenden abzuschließen und die von den zuständigen Behörden herausgegebenen Kriterien und Standards zu erfüllen, einschließlich Gehaltskosten, Materialkosten, Verwaltungskosten, Abschreibung oder Verschleiß von Anlagevermögen, sonstige Kosten und Ansammlungen (sofern vorhanden) oder Gewinne (sofern vorhanden).
Neue Studierende immatrikulieren sich an einer Universität und entrichten Studiengebühren.
Die Preise für Aus- und Weiterbildungsleistungen unterscheiden sich nach Niveau, Qualifikation, Fachrichtung, Branche, Branchengruppe, Weiterbildungsangebot und Aus- und Weiterbildungsform.
Die Preise für Bildungs- und Ausbildungsdienstleistungen werden jährlich angepasst, wenn sich die Faktoren ändern, die die Preise für Bildungs- und Ausbildungsdienstleistungen beeinflussen.
Gemäß dem Rundschreiben wird der Preis für Bildungs- und Ausbildungsdienstleistungen (Unterricht) nach folgender Formel bestimmt:
Dabei umfassen Gehaltskosten: die an Lehrer, Dozenten, Manager und Mitarbeiter zu zahlenden Beträge, die direkt an der Bereitstellung von Bildungs- und Ausbildungsdienstleistungen beteiligt sind, einschließlich Gehälter, Löhne und gehaltsbezogener Zulagen, Sozialversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Gewerkschaftsbeiträge und andere gemäß den geltenden Gesetzen zu zahlende Kosten.
Sachkosten: Kosten für Lehr-, Lern-, Übungs-, Praktikums- und wissenschaftliche Forschungstätigkeiten; Zu den Serviceleistungen zählen: Kosten für Büromaterial, Werkzeuge, Ausrüstung, Strom und Wasser … sowie weitere Kosten, die auf Grundlage des Materialverbrauchs und der Materialstückpreise ermittelt werden.
Verwaltungskosten: Kosten für die Betreuung von Abteilungen und Büros der Verwaltungsabteilung in der Bildungseinrichtung, einschließlich der Einschreibegebühren; Kosten für den Erwerb und die Nutzung technischer Unterlagen, Patente...
Abschreibung oder Verschleiß von Anlagevermögen: Die Abschreibung oder der Verschleiß von Gebäuden, Maschinen, Ausrüstung und anderem Anlagevermögen, das bei der Bereitstellung von Bildungs- und Ausbildungsdienstleistungen eingesetzt wird, wird gemäß den Bestimmungen des Finanzministeriums und dem von den zuständigen Behörden vorgeschriebenen Fahrplan zur Eingliederung der Abschreibung oder des Verschleißes von Anlagevermögen in den Preis von Bildungs- und Ausbildungsdienstleistungen berechnet.
Sonstige Kosten: Einschließlich sonstiger Steuern wie vorgeschrieben, Grundrente und sonstiger Gebühren und Abgaben.
Formel zur Berechnung der Schulungsdienstleistungspreise gemäß den Bestimmungen im Rundschreiben Nr. 14 von 2019
Im Vergleich zu den Bestimmungen im vorherigen Rundschreiben (2019) enthält die Formel zur Bestimmung des Preises für Bildungs- und Ausbildungsdienstleistungen in der neuen Verordnung einen zusätzlichen Akkumulations- bzw. Gewinnteil.
[Anzeige_2]
Quelle: https://thanhnien.vn/hoc-phi-cua-truong-dh-duoc-xay-dung-tren-cac-yeu-to-nao-185241109125427255.htm
Kommentar (0)