Nach der Änderung des Rundschreibens 06 schlägt HoREA weiterhin vor, Banken den Kauf von Anleihen zur Umstrukturierung ihrer Schulden zu gestatten.

Báo An ninh Thủ đôBáo An ninh Thủ đô25/08/2023

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ANTD.VN – HoREA schlägt weiterhin vor, die Kreditverknappungsvorschriften im Rundschreiben 06 vollständig abzuschaffen und den Banken gleichzeitig den Kauf von Anleihen zum Zwecke der Umschuldung zu gestatten.

Die Ho Chi Minh City Real Estate Association (HoREA) hat soeben ihre Freude darüber ausgedrückt, dass die Staatsbank soeben das Rundschreiben 10/2023/TT-NHNN herausgegeben hat, mit dem die Umsetzung einiger Bestimmungen des Rundschreibens 06/2023/TT-NHNN zur Verbesserung des Kreditzugangs für Unternehmen ausgesetzt wird.

Der Verband fordert die Staatsbank jedoch weiterhin auf, über die Änderung und Ergänzung einer Reihe weiterer Vorschriften nachzudenken.

Nach der Änderung des Rundschreibens 06 schlägt HoREA weiterhin vor, Banken den Kauf von Anleihen zur Umstrukturierung ihrer Schulden zu gestatten. Foto 1

HoREA schlägt in Rundschreiben 06 die vollständige Aufhebung der Kreditverknappungsvorschriften vor

Insbesondere schlägt der Verband erstens hinsichtlich des Verhältnisses von kurzfristigem Kapital zu mittel- und langfristigen Krediten vor, Punkt d, Klausel 5, Artikel 16 des Rundschreibens 22/2019/TT-NHNN (geändert und ergänzt in Artikel 1 des Rundschreibens 08/2020/TT-NHNN) in Richtung einer Verlängerung um 12 Monate zu ändern und zu ergänzen.

Laut HoREA müssen Kreditinstitute in etwas mehr als einem Monat (am 1. Oktober 2023) die maximale Quote des für mittel- und langfristige Kredite verwendeten kurzfristigen Kapitals von 30 % einhalten. Der Verband schlug vor, die Anwendung dieses Satzes auf den 1. Oktober 2024 zu verschieben.

Zweitens schlug der Verband vor, dass die Staatsbank die „Streichung“ von Punkt a, Klausel 8, Artikel 4 des Rundschreibens 16/2021/TT-NHNN in Erwägung ziehen sollte, um Kreditinstituten den Kauf von Unternehmensanleihen zum Zwecke der Umstrukturierung ihrer eigenen Schulden zu gestatten.

Diese Änderung soll laut HoREA die Konsistenz und Vereinbarkeit mit Klausel 2, Artikel 1 des Dekrets Nr. 65/2022/ND-CP (zur Änderung von Klausel 2, Artikel 5 des Dekrets 153/2020/ND-CP) sicherstellen und ermöglicht „2. Der Zweck der Ausgabe von Anleihen besteht in der Umsetzung von Investitionsprogrammen und -projekten, der Umstrukturierung der eigenen Schulden des Unternehmens oder der Ausgabe von Anleihen gemäß den Bestimmungen spezieller Gesetze.“

Drittens: Obwohl Rundschreiben 10 die Umsetzung einiger Vorschriften zum Kreditverbot vorübergehend aussetzt, empfiehlt der Verband der Staatsbank, diese Vorschriften abzuschaffen.

Der Verband empfiehlt der Staatsbank, die von Unternehmen, Verbänden und Experten vorgeschlagenen „unangemessenen“ Bestimmungen im Rundschreiben Nr. 06/2023/TT-NHNN weiterhin zu prüfen und deren Änderung und Ergänzung in Betracht zu ziehen. Denn das Rundschreiben 10/2023/TT-NHNN vom 23. August 2023 der Staatsbank hat lediglich „die Umsetzung von Klausel 8, Klausel 9 und Klausel 10, Artikel 8 des Rundschreibens Nr. 39/2016/TT-NHNN (ergänzt durch Klausel 2, Artikel 1 des Rundschreibens Nr. 06/2023/TT-NHNN) vom 1. September 2023 bis zum Inkrafttreten des neuen Rechtsdokuments, das diese Fragen regelt, ausgesetzt“, derzeit jedoch kein „Rechtsdokument“ zur Änderung, Ergänzung oder Aufhebung dieser Bestimmungen existiert.


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