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Hanoi befreit die vom Sturm Nr. 3 betroffenen Menschen von Steuern

Việt NamViệt Nam14/09/2024

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Hanoi befreit die vom Sturm Yagi betroffenen Menschen von der Steuer.
Hanoi befreit die vom Sturm Nr. 3 betroffenen Menschen von Steuern

Insbesondere Steuerzahler, die aufgrund von Naturkatastrophen, Bränden, Unfällen oder schweren Krankheiten in Schwierigkeiten geraten und dadurch ihre Fähigkeit zur Zahlung von Steuern beeinträchtigen, können eine Ermäßigung ihrer Einkommensteuer in Anspruch nehmen, die der Höhe des Schadens entspricht, jedoch den zu zahlenden Steuerbetrag nicht übersteigt.

Auch Hersteller von Waren, die der Sonderverbrauchssteuer unterliegen und aufgrund von Naturkatastrophen oder unerwarteten Unfällen in Schwierigkeiten geraten, erhalten Steuerermäßigungen. Die Höhe der Steuerminderung wird auf Grundlage der tatsächlichen Verluste ermittelt, darf jedoch 30 % der im Verlustjahr zu zahlenden Steuer nicht überschreiten.

Die Vorsteuer auf Waren und Dienstleistungen, die für die Produktion und den Handel mit mehrwertsteuerpflichtigen Waren und Dienstleistungen verwendet werden, ist vollständig abzugsfähig, einschließlich der nicht kompensierten Mehrwertsteuer auf verloren gegangene mehrwertsteuerpflichtige Waren.

Wenn ein Unternehmen im Hinblick auf die Körperschaftsteuer Ausgaben im Zusammenhang mit Verlusten aufgrund von Naturkatastrophen, Epidemien, Bränden und anderen Ereignissen höherer Gewalt hat, die nicht kompensiert werden, werden diese Ausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens zu den abzugsfähigen Ausgaben gezählt.

Steuerpflichtige, die natürliche Ressourcen versteuern und bei denen Naturkatastrophen, Brände oder unerwartete Unfälle auftreten, die zu Schäden an deklarierten und versteuerten Ressourcen führen, können von der Steuer befreit werden oder eine Reduzierung der Steuerschuld um den Betrag der verlorenen Ressourcen in Betracht ziehen. Falls Steuern gezahlt wurden, wird die gezahlte Steuer erstattet oder von der im Folgezeitraum zu zahlenden Ressourcensteuer abgezogen.

Steuerzahler, die in Fällen höherer Gewalt Verluste erleiden, werden von Geldbußen wegen Verwaltungsverstößen gegen die Steuerverwaltung befreit. Der Gesamtbetrag der Bußgeldbefreiung darf den Wert des beschädigten Eigentums oder der beschädigten Waren nach Abzug des versicherten oder entschädigten Wertes (sofern vorhanden) nicht überschreiten.

Befreiung von Säumniszuschlägen für Steuerzahler, die durch höhere Gewalt Verluste erleiden.

Steuerpflichtige, die aufgrund von Naturkatastrophen ihre Steuererklärung nicht fristgerecht einreichen können, erhalten vom Leiter der für sie zuständigen Steuerbehörde eine Fristverlängerung für die Abgabe ihrer Steuererklärung.

Eine Stundung der Steuerzahlung kommt auf Antrag des Steuerzahlers bei Sachschäden in Betracht, die aufgrund höherer Gewalt die Produktion und das Geschäft unmittelbar beeinträchtigen. Die Fristverlängerung für die Steuerzahlung darf 2 Jahre ab dem Fälligkeitsdatum der Steuerzahlung nicht überschreiten.

TH (laut VTC News)

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Quelle: https://baohaiduong.vn/ha-noi-mien-giam-thue-cho-nguoi-bi-anh-huong-cua-bao-so-3-393058.html

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