Nach der aktuellen Regelung werden Klassenleitungs- und Stellenleitungslehrer mit einem maximalen Unterrichtsumfang von 8 Unterrichtsstunden/Woche bewertet.
Die oben genannten Inhalte sind im kürzlich vom Ministerium für Bildung und Ausbildung herausgegebenen Rundschreiben 05/2025 festgelegt, das die Arbeitsbedingungen für Lehrer der allgemeinen Bildung und der Hochschulvorbereitung regelt. Dieses Rundschreiben tritt am 2. April in Kraft und ersetzt das Rundschreiben 28/2009.
Demnach beträgt die Arbeitszeit im Schuljahr von Schulleiterinnen und Schulleitern, Konrektorinnen und Konrektoren sowie Lehrkräften allgemeinbildender Schulen 42 Wochen, davon entfallen 37 Wochen auf die Vermittlung allgemeinbildender Lehrinhalte.
Die Unterrichtsnorm für Grundschullehrer beträgt 23 Unterrichtsstunden, für Sekundarschullehrer 19 Unterrichtsstunden und für Gymnasiallehrer 17 Unterrichtsstunden. Für Lehrer an ethnischen Internaten gilt eine Unterrichtsdauer von 2 Stunden, nämlich 21, 17 und 15 Stunden.
Die Unterrichtsstunden der Lehrkräfte werden auf maximal 8 Unterrichtsstunden pro Woche reduziert. (Abbildung: CH)
Das Rundschreiben legt außerdem die Regelungen zur Reduzierung der Unterrichtsstunden fest, darunter:
- Klassenlehrer an weiterführenden Schulen haben 4 Unterrichtsstunden pro Woche reduziert.
- Die Lehrzeit für die Berufsgruppenleitung bzw. die Lehrzeit für die Fachgruppenleitung wird um 3 Stunden/Woche verkürzt; Stellvertretende Fachgruppenleiter/innen bzw. stellvertretende Fachgruppenleiter/innen erhalten 1 Unterrichtsstunde/Woche ermäßigt...
- Für Lehrer, die gleichzeitig Parteisekretäre oder Parteizellensekretäre (sofern keine Parteizelle eingerichtet ist) an Schulen mit 28 oder mehr Klassen in den Regionen 2 und 3 und 19 oder mehr Klassen in der Region 1 sind, wird der Unterricht um 4 Stunden pro Woche reduziert. An anderen Schulen wird der Unterricht auf 3 Stunden/Woche reduziert.
- Teilzeitstellen werden um 3 Stunden/Woche reduziert, wie zum Beispiel: Schulleiter/in der Universitätsvorbereitungsschule, Teilzeitlehrer/in für Informationstechnologie (verantwortlich für alle Computerräume), Sachbearbeiter/in, Bibliothekar/in (verantwortlich für den Bibliotheksraum), unterstützende Arbeit in der Ausbildung von Menschen mit Behinderungen, Lehrer/innen, die Kinder unter 12 Monaten betreuen.
- Wenn die Schule nicht über die nötige Ausstattung und das nötige Laborpersonal verfügt, wird der Unterricht für Lehrer, die auch für die Fachklassen (mit Ausnahme des Computerraums) zuständig sind, um 3 Stunden pro Fach pro Woche reduziert, und für Lehrer, die für die Räume für die Unterrichtstechnik zuständig sind, wird der Unterricht um 3 Stunden pro Woche reduziert.
- Teilzeitstellen werden um 2 Stunden/Woche reduziert, wie z.B.: Lehrer und Schulratsvorsitzender, Schulratssekretär, Leiter der Schulvolksprüfungskommission, während der Probezeit...
- Für Lehrkräfte, die gleichzeitig eine Gewerkschaftstätigkeit ausüben und als Schulgewerkschaftssekretär oder stellvertretender Sekretär fungieren, gilt eine Unterrichtsstundenkürzung nach gesonderten Regelungen.
- Bei Lehrkräften, die gleichzeitig eine studienbegleitende Tätigkeit und eine Tätigkeit in der Studienberatung ausüben, entscheidet die Schulleitung, ob die Grundsätze mit dem ihnen gleichzeitig übertragenen Arbeitsaufwand vereinbar sind.
Somit beträgt die Gesamtzahl der Ermäßigungen für alle Lehrkräfte, die auch mit der Unterrichtstätigkeit betraut sind, nicht mehr als 8 Stunden/Woche.
Auch in vielen anderen Bereichen sieht das Rundschreiben eine Reduzierung der Normen vor. Jeder Lehrer hat nicht mehr als 2 Stellen inne.
Umwandlung anderer beruflicher Tätigkeiten in Lehrzeiten
Ein weiterer Punkt ist, dass Rundschreiben 05 die Umwandlung von 1 Unterrichtsstunde (oder Online-Unterrichtsstunde) in 1 Regelstunde für berufliche Tätigkeiten vorschreibt, wie z. B.: Online-Unterricht gemäß Lehrplan der Schule (nicht nach Klassen organisiert), wenn die Anzahl der am Unterricht teilnehmenden Schüler geringer ist als die durchschnittliche Gesamtzahl der Schüler der beiden Klassen; Unterrichten von Schülern zur Vorbereitung auf Aufnahmeprüfungen und Abschlussprüfungen.
Lehrkräfte dürfen 1 Unterrichtsstunde (oder Online-Unterricht) in 1,5 Standardstunden für die folgenden beruflichen Tätigkeiten umwandeln: Berichterstattung bei Schulungen, berufliche Weiterbildung für Lehrkräfte, die vom Schulleiter oder der zuständigen Behörde organisiert wird (einschließlich Kernlehrkräfte); Lehren Sie Illustrationen wie geplant bei beruflichen Aktivitäten.
Auch andere Tätigkeiten werden auf die obige Ebene übertragen, wie etwa: Berichterstattung über außerschulische Aktivitäten, Vermittlung von erfahrungsorientierten Tätigkeiten oder erfahrungsbezogener Aktivitäten, Berufsberatung; Online-Unterricht gemäß Lehrplan der Schule für 2 oder mehr Klassen.
Für Lehrkräfte, die Nachhilfeunterricht für Studierende geben oder Zusatzunterricht für Studierende erteilen, deren Studienleistungen im letzten Semester nicht dem Niveau gemäß dem Lehrplan der Schule entsprechen, kann 1 Unterrichtsstunde auf maximal 1,5 Regelstunden umgerechnet werden.
Lehrer, die an der Ausbildung hervorragender Schüler teilnehmen, Schüler für die Teilnahme am Phu Dong Sports Festival vorbereiten, Schüler für die Teilnahme am National Defense and Security Education Sports Festival vorbereiten, Schüler zur Teilnahme an Wissenschafts- und Technologiewettbewerben anleiten, Schüler zur Teilnahme an Schülerwettbewerben mit Startup-Ideen anleiten, gemäß dem Lehrplan der Schule. 1 Unterrichtsstunde (oder online) kann in maximal 2 Standardstunden umgewandelt werden.
Für Lehrer, die als Juroren bei geplanten Lehrerwettbewerben oder -festivals auf Schulniveau (Wettbewerbe oder Festivals gemäß den Bestimmungen des Ministeriums für Bildung und Ausbildung) eingesetzt werden, wird eine Unterrichtsstunde der direkten Beurteilung als eine Standardstunde angerechnet.
Die konkrete Umrechnung der Unterrichtsstunden erfolgt durch die Schulleitung auf Grundlage der Skala.
Minh Khoi
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Quelle: https://vtcnews.vn/giao-vien-duoc-giam-toi-da-8-tiet-tuan-ar930271.html
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