Dementsprechend wird das Ministerium für Bildung und Ausbildung eine Regelung für die Angelegenheiten der Studierenden erarbeiten, in der der Kreis der für die Gewährung von Stipendien zur Lernförderung in Betracht kommenden und bewilligten Stipendien auch Lernende in anderen Ausbildungsformen wie dualem Studium und Fernstudium umfassen soll, nicht nur Vollzeitstudierende.
Grund für die Änderung ist, dass die Ergebnisse der Prüfung und Kontrolle durch den Finanz- und Haushaltsausschuss zeigen, dass weiterhin Mängel bestehen. Konkret heißt es in Artikel 8 Punkt b, Absatz 4 des Dekrets 84/2020/ND-CP: „Für Berufsbildungseinrichtungen und Hochschulen werden Lernförderungsstipendien in Höhe von mindestens 8 % der Studiengebühreneinnahmen öffentlicher Schulen bereitgestellt.“
Allerdings werden für die Studienfächer ausschließlich Vollzeitstudierende berücksichtigt und Stipendien zur Studienförderung vergeben. Daher ist es nicht sachgerecht, Stipendien auf alle Studiengebühren, auch auf außerordentliche Studierende, zu verteilen, sondern nur ordentliche Studierende in Betracht zu ziehen und Stipendien zu vergeben.
Der stellvertretende Minister für Bildung und Ausbildung vergab Stipendien zur „Unterstützung der Jahrgangsbesten“ (Foto: T. Phong).
Neben der Änderung und Ergänzung der Stipendienempfänger schlug das Ministerium für Bildung und Ausbildung außerdem vor, dass öffentliche Schulen mindestens 5 % ihrer Studiengebühreneinnahmen dem Stipendienfonds zur Förderung des Lernens zuweisen, was einer Reduzierung um 3 % gegenüber dem derzeitigen Niveau entspricht. Für Privatschulen beträgt der Satz weiterhin 2 %.
Dabei orientiert sich die Höhe des Abzugs an den Studiengebühren der Studierenden aller Ausbildungssysteme, nicht nur der Vollzeitstudierenden.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung hat in diesem Entwurf insbesondere eine Änderung und Ergänzung vorgeschlagen, wonach Lehrkräfte an Weiterbildungseinrichtungen ebenso Anspruch auf Sommerferien haben wie allgemeinbildende Lehrkräfte. Der Grund für die Hinzufügung der oben genannten Regelung liegt darin, dass die Richtlinien für Lehrkräfte an Weiterbildungseinrichtungen, die Bildungsprogramme zur Erteilung von Diplomen des nationalen Bildungssystems unterrichten, ähnlich umgesetzt werden wie die Richtlinien für allgemeinbildende Lehrkräfte, das aktuelle Dekret 84/2020/ND-CP jedoch noch keine Sommerferien für diese Gruppe vorsieht.
Eine für Studenten durchaus praktische Ergänzung im Entwurf: Zusätzlich zu den beiden öffentlichen Verkehrsmitteln Bahn und Bus fügt das Ministerium für Bildung und Ausbildung drei weitere öffentliche Verkehrsmittel hinzu, bei denen Studenten Ermäßigungen erhalten, und zwar Hochbahn, U-Bahn, Fähre, denn in vielen Großstädten besteht der öffentliche Nahverkehr derzeit nicht nur aus Bussen, sondern auch aus vielen anderen Verkehrsmitteln wie Hochbahnen, U-Bahnen usw.
Vollständiger Text des Entwurfs HIER
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Quelle: https://dantri.com.vn/giao-duc/du-kien-cap-hoc-bong-cho-sinh-vien-tai-chuc-nhu-chinh-quy-20241016094112661.htm
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