Die Abgeordnete der Nationalversammlung, Pham Thi Xuan (Delegation der Nationalversammlung von Thanh Hoa), steuerte Kommentare zu zahlreichen Inhalten bei und vertrat unterschiedliche Ansichten zum Entwurf des Notargesetzes (geändert).

Việt NamViệt Nam25/10/2024

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Am Nachmittag des 25. Oktober fand im Gebäude der Nationalversammlung in Fortsetzung der 8. Sitzung unter dem Vorsitz des Vorsitzenden der Nationalversammlung, Tran Thanh Man, eine Plenardiskussion über eine Reihe von Inhalten mit unterschiedlichen Meinungen zum Entwurf des Notargesetzes (in der geänderten Fassung) statt.

Die Delegierte der Nationalversammlung, Pham Thi Xuan (Delegation der Nationalversammlung von Thanh Hoa), steuerte Kommentare zu einer Reihe kontroverser Inhalte des Gesetzesentwurfs zur notariellen Beglaubigung (geändert) bei.

Pham Thi Xuan, Delegierte der Nationalversammlung und Beamtin des Parteikomitees des Distrikts Quan Hoa (Delegation der Nationalversammlung von Thanh Hoa), nahm an der Kommentierung teil und stimmte dem Gesetzesentwurf grundsätzlich zu. Sie genehmigte den Inhalt des Berichts zur Erläuterung, Annahme und Überarbeitung des Gesetzesentwurfs zur notariellen Beglaubigung (in der geänderten Fassung).

Um den Gesetzesentwurf weiter zu verbessern, steuerte die Delegierte Pham Thi Xuan einige Kommentare bei, und zwar zum Begriff des Notars (Absatz 2, Artikel 2) und zu den Aufgaben des Notars (Artikel 3). Der Gesetzentwurf übernimmt dementsprechend das geltende Notargesetz zur Regelung der gesellschaftlichen Funktionen der Notare. Delegierte Pham Thi Xuan konnte jedoch durch Recherchen feststellen, dass diese soziale Funktion auch eines der einzigartigen Merkmale von Notaren ist: Sie bieten vom Staat autorisierte öffentliche Dienste an, um die Rechtssicherheit von Transaktionen zu gewährleisten. Daher wird empfohlen, diese Funktion an die Erläuterung des Notarbegriffs anzufügen, und zwar in der Richtung, den gesamten Inhalt des Artikels 3 zu übernehmen, ihn in den Satz 2 des Artikels 2 aufzunehmen und ihn wie folgt neu zu fassen: „2. Ein Notar ist eine Person, die die in diesem Gesetz vorgeschriebenen Qualifikationen erfüllt und vom Justizminister dazu ernannt wird, notarielle Beglaubigungen vorzunehmen und bestimmte im Beglaubigungsgesetz vorgeschriebene Beglaubigungen vorzunehmen.

Notare erbringen vom Staat autorisierte öffentliche Dienstleistungen, um die Rechtssicherheit der an Transaktionen beteiligten Parteien zu gewährleisten. Streitverhütung; zum Schutz der legitimen Rechte und Interessen von Einzelpersonen und Organisationen beitragen; wirtschaftliche und soziale Stabilität und Entwicklung“.

In Absatz 4, Artikel 4 wird einer der Grundsätze der Notarpraxis wie folgt festgelegt: „4. Übernehmen Sie gegenüber dem Gesetz und der Person, die die Beglaubigung anfordert, die Verantwortung für die von Ihnen erstellten notariellen Beglaubigungen.“ Laut Delegierter Pham Thi Xuan handelt es sich hierbei nicht um einen Grundsatz der Notarpraxis, sondern um eine Verpflichtung des Notars bei der Ausübung seines Notarberufs. Und beim Vergleich mit den Pflichten des Notars stellte der Delegierte fest, dass Punkt k, Absatz 2, Artikel 16 fast dasselbe vorschreibt wie Absatz 4, Artikel 4, nämlich „k) Er ist vor dem Gesetz und gegenüber der Person, die die notarielle Beglaubigung beantragt, für die von ihm/ihr erstellten notariellen Dokumente verantwortlich.“

Laut dem Delegierten sollte eine Bestimmung nicht in zwei verschiedenen Klauseln desselben Dokuments erscheinen, da dies zu einer Überschneidung im Rechtsdokument selbst führen würde. Daher wird vorgeschlagen, die Bestimmung in Absatz 4 Artikel 4 zu streichen und in Absatz 2 Punkt k Artikel 16 zu belassen.

In Artikel 16 Punkt l, Satz 2, der die Verantwortung der Notare für die Tätigkeit des Notariats regelt, sieht der Entwurf derzeit zwei Möglichkeiten vor:

Variante 1: Der Notar ist rechtlich verantwortlich für die Tätigkeit des Notariats, dessen Gesellschafter oder Eigentümer er als privatrechtliches Unternehmen ist.

Variante 2: Der Notar ist für die Tätigkeit des Notariats, dessen Mitglied er ist, rechtlich verantwortlich.

Laut Delegierter Pham Thi Xuan ist es in diesem Fall nicht notwendig, zwei Optionen in Betracht zu ziehen, da der Notar hier vor dem Gesetz nur für die Tätigkeit des Notariats verantwortlich ist, dessen Mitglied er ist. Im Falle eines privaten Geschäftsinhabers muss dieser selbstverständlich für den Betrieb des Büros/Geschäfts verantwortlich sein, das ihm gehört, und dieser Inhalt fällt in den Regelungsbereich des Unternehmensgesetzes. Das Gesetz regelt außerdem umfassend die Verantwortlichkeiten, Pflichten und Befugnisse privater Geschäftsinhaber. Daher besteht in diesem Gesetz keine Notwendigkeit, dem Fall eine Verantwortung zuzuweisen, in dem der Notar Eigentümer eines privaten Unternehmens ist.

Im Vergleich mit den allgemeinen Pflichten der Notare in Absatz 2 Artikel 16 stellte der Delegierte fest, dass die Punkte k und l kombiniert werden können, um die Vorschriften präzise, ​​klar und wirklich auf die Verantwortlichkeiten der Notare bezogen zu gestalten. Daher wird folgende Überarbeitung vorgeschlagen:

„k) Er ist gegenüber dem Gesetz und gegenüber der Person, die die notarielle Beglaubigung beantragt, für die von ihm/ihr angefertigten notariellen Dokumente sowie für die Tätigkeiten des Notariats, dessen Mitglied er/sie ist, verantwortlich.“

Quoc Huong


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Quelle: https://baothanhhoa.vn/dbqh-pham-thi-xuan-doan-dbqh-thanh-hoa-tham-gia-gop-y-ve-mot-so-noi-dung-con-y-kien-khac-nhau-cua-du-thao-luat-cong-chung-sua-doi-228621.htm

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