Das Gesundheitsministerium hat gerade das Rundschreiben Nr. 10/2024/TT-BYT zur Liste der Infektionskrankheiten, Themen und zum Umfang der obligatorischen Verwendung von Impfstoffen und medizinischen biologischen Produkten (im Folgenden als Rundschreiben 10/2024 bezeichnet), einschließlich Covid-19, herausgegeben. Das Rundschreiben tritt am 1. August 2024 in Kraft.
Gemäß Rundschreiben 10/2024 umfasst die Liste der Infektionskrankheiten, der impfpflichtigen Personen und der Impfpläne im Rahmen des erweiterten Immunisierungsprogramms 11 Krankheiten: Hepatitis B, Tuberkulose, Diphtherie, Keuchhusten, Tetanus, Kinderlähmung, durch Haemophilus influenzae Typ B verursachte Krankheiten (die Hauptursache für Erkrankungen bei Kindern unter 5 Jahren, darunter: Lungenentzündung, Meningitis usw.), Masern, Japanische Enzephalitis B, Röteln und durch das Rota-Virus verursachte Durchfallerkrankungen.
Gemäß den neuesten Bestimmungen ist Covid-19 eine von zehn Infektionskrankheiten, für die eine Impfung, die Verwendung von Impfstoffen und die Verwendung biologischer Medizinprodukte obligatorisch ist.
Werden Pflichtimpfstoffe nicht termingerecht oder nicht vollständig verimpft, müssen diese laut Rundschreiben schnellstmöglich nachgeimpft werden, müssen aber nach den Vorgaben des Gesundheitsministeriums und der Hersteller für den Probanden geeignet sein.
Für die Impfstoffe zur Vorbeugung der oben genannten elf Infektionskrankheiten gibt es einen spezifischen Impfplan für Kinder von der Geburt bis zum Alter von 7 Jahren.
Die Tetanusimpfung ist auch für schwangere Frauen angezeigt (wobei diejenigen, die nicht geimpft sind, nicht mit 3 Basisdosen Tetanus-haltiger Impfstoffe geimpft wurden oder deren Impfgeschichte unbekannt ist, vor, während der Schwangerschaft und in der nächsten Schwangerschaft mit 5 Dosen geimpft werden müssen), gemäß den Anweisungen des medizinischen Personals.
Die auf dieser Liste aufgeführten Impfstoffe werden im Rahmen des erweiterten Impfprogramms landesweit für Kinder und Schwangere eingesetzt. Das erweiterte Immunisierungsprogramm wird vom Staat organisiert und bietet kostenlose Impfungen mit Pflichtimpfungen zur Vorbeugung von Infektionskrankheiten für Kinder und schwangere Frauen.
10 Infektionskrankheiten, die eine Impfung erfordern
Insbesondere legt das Gesundheitsministerium im Rundschreiben 10/2024 eine Liste von zehn Infektionskrankheiten fest und schreibt die Verwendung von Impfstoffen und medizinischen Bioprodukten für Personen vor, die in Seuchengebieten leben oder in Seuchengebiete reisen und einem Risiko ausgesetzt sind, sich mit der Krankheit anzustecken.
Neben dem Covid-19-Impfstoff stehen neun weitere Krankheiten auf dieser Liste: Diphtherie, Polio, Keuchhusten, Röteln, Masern, Cholera, Japanische Enzephalitis B, Tollwut und Grippe.
Das Gesundheitsministerium erklärte, dass die Bestimmung der Personen, die Impfstoffe und biologische Medizinprodukte verwenden müssen, für Menschen mit dem Risiko, sich in Seuchengebieten mit Infektionskrankheiten anzustecken, oder für Menschen, die in Seuchengebiete reisen, auf der vom Gesundheitsministerium erstellten Liste, die dem Volkskomitee der Provinz oder Stadt zur Entscheidung vorgelegt wird, oder unter der Leitung des Gesundheitsministeriums auf Grundlage der Seuchenlage, der Bedingungen für die Versorgung mit Impfstoffen, biologischen Medizinprodukten und der lokalen Ressourcen obligatorisch sei.
Nach Angaben des Gesundheitsministeriums ist die epidemische Lage rund um Covid-19 weltweit unvorhersehbar und schwer vorherzusagen, da weiterhin neue Untervarianten registriert werden.
Im November 2023 veröffentlichte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Vietnam aktualisierte Empfehlungen zu Prioritätsgruppen für die Covid-19-Impfung.
Basierend auf den Empfehlungen der strategischen Beratungsgruppe von Immunisierungsexperten der WHO und des Impfbeirats des Gesundheitsministeriums gibt das Gesundheitsministerium Leitlinien zur Impfung und Auffrischungsimpfung des Covid-19-Impfstoffs für die folgenden fünf Gruppen heraus: Gesundheitspersonal, Personen über 50 Jahre, Personen mit Vorerkrankungen, Personen über 18 Jahre, die noch keine Impfung erhalten haben, und schwangere Frauen.
Bezüglich der Covid-19-Impfdosis weist das Gesundheitsministerium darauf hin: Wenn Sie noch keine Dosis erhalten haben, holen Sie sich umgehend eine Dosis. Wenn Sie geimpft sind, erhalten Sie mindestens 6 Monate nach der letzten Dosis eine weitere Dosis mit einem vom Gesundheitsministerium zugelassenen Impfstoff.
Schwangere Frauen injizieren während jeder Schwangerschaft 1 Dosis und in jedem Stadium der Schwangerschaft, vorzugsweise in der mittleren Phase der Schwangerschaft.
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Quelle: https://thanhnien.vn/tu-18-covid-19-thuoc-10-benh-truyen-nhiem-bat-buoc-su-dung-vac-xin-185240615162244551.htm
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