ANTD.VN – Wertpapierfirmen müssen ihre Aktivitäten unverzüglich einstellen, die es Kunden und Anlegern ermöglichen, Zinsunterstützung für Beträge zu erhalten, die noch nicht durch Wertpapiertransaktionen generiert wurden; muss alle anfallenden Transaktionen vor dem 30. Juni 2024 abwickeln.
Die State Securities Commission hat soeben ein offizielles Schreiben an die Wertpapierfirmen gesandt, in dem sie diese auffordert, ihre Geschäftstätigkeit zu korrigieren, um eine strikte Einhaltung der Wertpapiergesetze, der Gesetze zu Kreditinstituten und damit zusammenhängender Gesetze im Wertpapierhandel und bei der Bereitstellung von Wertpapierdienstleistungen zu gewährleisten.
Viele Wertpapierfirmen zahlen ihren Kunden Zinsen auf ungenutztes Geld auf ihren Konten. |
Insbesondere verlangt die staatliche Wertpapierkommission von Wertpapierfirmen, dass sie beim Wertpapierhandel und bei der Bereitstellung von Wertpapierdienstleistungen die Wertpapiergesetze, die Gesetze zu Kreditinstituten und damit zusammenhängende Gesetze strikt einhalten. Keine Aktivitäten durchzuführen, die Kunden und Anlegern den Eindruck vermitteln, dass Wertpapierfirmen die Funktion haben, Einlagen entgegenzunehmen, wie es bei Kreditinstituten der Fall ist;
Gleichzeitig ist es nicht gestattet, mit Geschäftsbanken Kreditverträge abzuschließen oder abzuschließen, deren Inhalt zu Missverständnissen hinsichtlich des auf den Namen des Wertpapierunternehmens lautenden Sonderkontos des Anlegers bei der Geschäftsbank führen kann.
Wertpapierfirmen müssen in allen Situationen die Fähigkeit zur Auszahlung und Rückzahlung der Wertpapierhandelseinlagen der Anleger sicherstellen.
Wertpapierfirmen, die Tätigkeiten ausüben, die es Kunden und Anlegern ermöglichen, Zinsunterstützung auf Beträge zu erhalten, die noch nicht durch Wertpapiertransaktionen generiert wurden, müssen die Verhandlung und Unterzeichnung neuer Vereinbarungen unverzüglich einstellen und alle Transaktionen, die mit Kunden und Anlegern im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit entstanden sind, bis spätestens 30. Juni 2024 abwickeln.
Wertpapierfirmen müssen der State Securities Commission (Department of Securities Business Management) vor dem 30. Dezember 2023 den Abwicklungsplan melden.
Darüber hinaus müssen Wertpapierfirmen der staatlichen Wertpapierkommission regelmäßig einmal im Monat (am letzten Tag des Monats) die Ergebnisse der Abwicklung melden, bis die vollständige Abwicklung abgeschlossen ist.
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