Das Ministerium für Industrie und Handel hat gerade das Rundschreiben Nr. 37/2023/TT-BCT herausgegeben, das die Einfuhrzollkontingente für Salz und Geflügeleier im Jahr 2024 regelt, gültig vom 6. Februar 2024 bis zum 31. Dezember 2024.
Die Salzbauern von Quang Phu sind bestrebt, die Salzproduktivität zu steigern. Foto: Duc Tho/VNA
Dementsprechend gilt das Einfuhrzollkontingent für Geflügeleier (Handelseier ohne Embryonen) im Jahr 2024, einschließlich Hühnereier mit den Warencodes 0407.21.00 und 0407.90.10; Enteneier, Warencodes 0407.29.90 und 04.07.09.20; Weitere Typen mit den Codes 0407.29.90 und 0407.90.90 gibt es insgesamt 68.670 Dutzend.
Gleichzeitig beträgt das Kontingent für Salz mit der Sachnummer 2501 (darunter Speisesalz und Brennsalz sowie reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung oder mit Rieselhilfen oder Fließmitteln; Meerwasser) 88.000 Tonnen.
Rundschreiben 37 legt außerdem die Methode zur Zuteilung der Einfuhrzollkontingente für Salz und Geflügeleier im Jahr 2024 fest. Dementsprechend werden die Einfuhrzollkontingente für Salz und Geflügeleier im Jahr 2024 entsprechend der im Dekret Nr. 69/2018/ND-CP vom 15. Mai 2018 der Regierung zur Erläuterung einer Reihe von Artikeln des Gesetzes zur Außenhandelsverwaltung und im Rundschreiben Nr. 12/2018/TT-BCT vom 15. Juni 2018 des Ministers für Industrie und Handel zur Erläuterung einer Reihe von Artikeln des Gesetzes über den Außenhandel und in Dekret 69 festgelegten Zuteilungsmethode umgesetzt.
Was die Zuteilungsthemen betrifft, werden Einfuhrzollkontingente für Salz und Geflügeleier an Händler zugeteilt, die diese direkt als Rohstoffe für die Herstellung von Arzneimitteln, medizinischen Produkten und Rohstoffen für die Herstellung von Chemikalien verwenden, und an Händler, die einen Importbedarf haben.
Zum Zeitpunkt der Zuteilung wird das Ministerium für Industrie und Handel mit dem Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Gespräche führen, um den Zeitpunkt der Zuteilung der Einfuhrzollkontingente für Salz und Geflügeleier im Jahr 2024 festzulegen.
Zuvor hatte das Ministerium für Industrie und Handel im Rundschreiben 13/2023/TT-BCT zur Regelung der Einfuhrzollkontingente für Salz und Geflügeleier im Jahr 2023 das Einfuhrzollkontingent für Salz (Code 2501) im Jahr 2023 auf 84.000 Tonnen festgelegt; Es gibt 67.117 Dutzend Hühnereier, Enteneier, Gänseeier und andere Eierarten. Einfuhrzollkontingente für Salz werden Händlern zugeteilt, die es direkt als Rohstoff für die Herstellung von Arzneimitteln, medizinischen Produkten und als Grundstoff für die Herstellung von Chemikalien verwenden. Einfuhrzollkontingente für Geflügeleier werden Händlern mit Importbedarf zugeteilt. Das Rundschreiben tritt vom 25. Juli 2023 bis zum 3. Dezember 2023 in Kraft.
Bei einem Einfuhrzollkontingent handelt es sich um eine Maßnahme der zuständigen staatlichen Stellen, um für Menge, Volumen und Wert importierter Waren günstigere Steuersätze als für Waren außerhalb des Kontingents zu gelten./.
Mai Linh
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