Das vietnamesische Recht enthält spezifische Regelungen zu Personen, die an der freiwilligen Sozialversicherung teilnehmen können, zu Beitragshöhen und spezifischen Rentenhöhen je nach Beitragszeitraum.
Frau Nguyen Hoa (Hanoi) hat 31 Jahre und 10 Monate lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt, jetzt hat sie ihren Job gekündigt, um auf das Rentenalter zu warten. Soll sie sich also weiterhin freiwillig sozialversichern? Falls Sie noch teilnehmen: wie viele Jahre noch und auf welchem Niveau?
Zu diesem Thema antwortet die vietnamesische Sozialversicherung wie folgt:
Gemäß den Bestimmungen in Klausel 4, Artikel 2; Absatz 1, Absatz 3, Artikel 5; Absatz 1, Artikel 56 des Sozialversicherungsgesetzes 2014; Absatz 1, Artikel 10; Gemäß Klausel 1, Artikel 12 des Regierungserlasses Nr. 134/2015/ND-CP vom 29. Dezember 2015, in dem eine Reihe von Artikeln des Sozialversicherungsgesetzes zur freiwilligen Sozialversicherung aufgeführt sind, unterliegen Arbeitnehmer, die vietnamesische Staatsbürger sind und mindestens 15 Jahre alt sind und nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen, der freiwilligen Sozialversicherung.
Die Leistungen der Sozialversicherung werden auf Grundlage der Beitragshöhe und der Sozialversicherungsbeitragsdauer berechnet und unter den Sozialversicherungsteilnehmern aufgeteilt. Arbeitnehmer, die sowohl pflichtversichert als auch freiwillig sozialversichert sind, haben Anspruch auf Alters- und Hinterbliebenenleistungen auf Grundlage der Dauer ihrer Sozialversicherungsbeiträge.
Die monatliche Rente von Arbeitnehmern, die die in Artikel 54 des Sozialversicherungsgesetzes festgelegten Bedingungen erfüllen, wird auf 45 % des durchschnittlichen Monatsgehalts für Sozialversicherungsbeiträge berechnet, was 15 Jahren Sozialversicherungsbeiträgen entspricht. Für jedes weitere Jahr werden für Männer zusätzlich 2 % und für Frauen 3 % berechnet. Maximalwert von 75 %.
Das Rentensystem für diejenigen, die zuvor Pflichtsozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, wird gemäß den Bestimmungen in Artikel 5 des Regierungserlasses Nr. 134/2015/ND-CP umgesetzt, mit Ausnahme der Altersvoraussetzung für den Gehaltsbezug gemäß den Bestimmungen in Artikel 4 des Regierungserlasses Nr. 135/2020/ND-CP vom 18. November 2020 zur Regelung des Renteneintrittsalters.
Wenn Sie auf Grundlage der oben genannten Regelungen freiwillig sozialversichert sein möchten, um in den Genuss einer höheren Rentenleistung zu kommen, wenden Sie sich bitte für konkrete Anweisungen an den Sozialversicherungsträger oder Inkassobeauftragten Ihres Wohnortes.
(Laut vtc.vn)
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