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Offizieller: Keine Disziplinarmaßnahmen gegen Parteimitglieder, die dritte oder mehrere Kinder haben

(Baohatinh.vn) – Gemäß den neuesten Anweisungen der Zentralen Inspektionskommission werden Parteimitglieder, die ein drittes oder mehr Kind haben, ab dem 20. März 2025 keinen Disziplinarmaßnahmen mehr unterworfen.

Báo Hà TĩnhBáo Hà Tĩnh26/03/2025

Am 20. März 2025 erließ die Zentrale Inspektionskommission die Anweisung Nr. 15-HD/UBKTTW zur Änderung und Ergänzung zahlreicher Inhalte der Anweisung Nr. 05-HD/UBKTTW vom 22. November 2022 zur Umsetzung der Verordnung Nr. 69-QD/TW des Politbüros zur Disziplinierung von Parteiorganisationen und Parteimitgliedern, die gegen das Gesetz verstoßen.

Dies ist ein Schritt zur Konkretisierung der Anweisungen des Politbüros im offiziellen Bericht Nr. 13421-CV/VPTW vom 17. Februar 2025, nachdem darin die siebenjährige Umsetzung der Resolution Nr. 21-NQ/TW vom 25. Oktober 2017 zur Bevölkerungsarbeit in der neuen Situation zusammengefasst wurde. Das Politbüro hat sich auf die Änderung von Parteivorschriften und Gesetzen zur Bevölkerungspolitik geeinigt. Dazu gehört auch, dass Parteimitglieder, die ein drittes oder mehr Kind haben, nicht disziplinarisch belangt werden. Außerdem wird bestätigt, dass es keine rückwirkenden Maßnahmen gegen bereits behandelte Fälle geben wird.

Gemäß Anweisung 15-HD/UBKTTW wurden in der Anweisung Nr. 05-HD/UBKTTW aus dem Jahr 2022 die Punkte 8.1 und 8.2, Abschnitt III, zu Anweisungen zur Umsetzung einer Reihe von Artikeln der Verordnung über Disziplinarmaßnahmen gegen Parteiorganisationen und Parteimitglieder, die gegen die Verordnung verstoßen, gestrichen. Dabei handelt es sich um Bestimmungen zur Überprüfung und Ahndung von Verstößen gegen die Bevölkerungspolitik, darunter auch die Geburt eines dritten Kindes.

Gleichzeitig wird in der neuen Richtlinie Punkt 8.3 wie folgt ergänzt: „Das in Absatz 2, Artikel 1 der Verordnung Nr. 08/2008/PL-UBTVQH12 vom 27. Dezember 2008 zur Änderung von Artikel 10 der Bevölkerungsverordnung von 2003 „Geburt eines oder zweier Kinder“ genannte Verhalten gilt nicht als Umgang mit dem in Absatz 2, Artikel 1 der Verordnung Nr. 08/2008/PL-UBTVQH12 vom 27. Dezember 2008 zur Änderung von Artikel 10 der Bevölkerungsverordnung von 2003 genannten Verhalten „Geburt eines oder zweier Kinder, außer in von der Regierung vorgeschriebenen Sonderfällen“.

Mit dieser Änderung stellt die Geburt eines dritten Kindes ab dem 20. März 2025 keinen Verstoß mehr dar, der der Parteidisziplin unterliegt.

Mit der Aufhebung der Disziplinarregelung für Parteimitglieder, die ein drittes Kind bekommen, soll eine flexible Anpassung an Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur und an die Anforderungen einer nachhaltigen Entwicklung in der neuen Situation erreicht werden. Im vorläufigen Bericht über die Umsetzung der Resolution 21-NQ/TW wurde festgestellt, dass sich die Bevölkerungsstruktur unseres Landes rasch in die Phase der Überalterung bewegt und dass in vielen Gebieten, insbesondere in Provinzen und Städten mit entwickelten sozioökonomischen Bedingungen, weiterhin niedrige Geburtenraten bestehen.

Vollständiger Text der Anweisung Nr. 15-HD/UBKTTW

Quelle: https://baohatinh.vn/chinh-thuc-khong-ky-luat-dang-vien-sinh-con-thu-ba-tro-len-post284876.html


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