Die Zentrale Inspektionskommission hat gerade die Anweisung Nr. 15-HD/UBKTTW herausgegeben, mit der eine Reihe von Inhalten der Anweisung Nr. 05-HD/UBKTTW vom 22. November 2022 zur Umsetzung der Verordnung Nr. 69-QD/TW des Politbüros zur Disziplinierung von Parteiorganisationen und Parteimitgliedern, die gegen das Gesetz verstoßen, geändert und ergänzt werden.
Gemäß Anweisung 15-HD/UBKTTW wurden die Punkte 8.1 und 8.2, Abschnitt III in der Anweisung Nr. 05-HD/UBKTTW aus dem Jahr 2022 mit Anweisungen zur Umsetzung einer Reihe von Artikeln der Verordnung über Disziplinarmaßnahmen gegen Parteiorganisationen und Parteimitglieder, die gegen die Verordnung verstoßen, offiziell entfernt. Dabei handelt es sich um Bestimmungen zur Überprüfung und Ahndung von Verstößen gegen die Bevölkerungspolitik, darunter auch die Geburt eines dritten Kindes.
Gleichzeitig wird in der neuen Richtlinie Punkt 8.3 wie folgt ergänzt: „Das in Absatz 2, Artikel 1 der Verordnung Nr. 08/2008/PL-UBTVQH12 vom 27. Dezember 2008 zur Änderung von Artikel 10 der Bevölkerungsverordnung von 2003 „Geburt eines oder zweier Kinder“ genannte Verhalten gilt nicht als Umgang mit dem in Absatz 2, Artikel 1 der Verordnung Nr. 08/2008/PL-UBTVQH12 vom 27. Dezember 2008 zur Änderung von Artikel 10 der Bevölkerungsverordnung von 2003 genannten Verhalten „Geburt eines oder zweier Kinder, außer in von der Regierung vorgeschriebenen Sonderfällen“.
Somit gilt die Geburt eines dritten Kindes ab dem 20. März 2025 nicht mehr als Verstoß gegen die Parteidisziplin. Daher unterliegen Parteimitglieder, die ein drittes Kind haben, keinen Disziplinarmaßnahmen mehr.
Zuvor hatte das Politbüro in der Sitzung am 14. Februar den Vorschlag der Zentralen Inspektionskommission zur Überprüfung der Parteivorschriften im Umgang mit Verstößen gegen die Bevölkerungspolitik sowie den Bericht des Parteivorstands des Gesundheitsministeriums über die siebenjährige Umsetzung der Resolution 21 des 12. Zentralkomitees erörtert.
Das Politbüro stimmte grundsätzlich mit dem Inhalt, den Empfehlungen und Vorschlägen des Berichts über die siebenjährige Umsetzung der Resolution 21 und den Ergebnissen der Überprüfung der Parteivorschriften zum Umgang mit Verstößen gegen die Bevölkerungspolitik überein.
Das Politbüro beauftragte die Zentrale Inspektionskommission mit der Beratung und Änderung der Vorschriften des Zentralen Exekutivkomitees, des Politbüros und des Sekretariats im Umgang mit Verstößen gegen die Bevölkerungspolitik sowie mit der proaktiven Änderung der Anweisung Nr. 05/2022 der Zentralen Inspektionskommission in der Richtung, dass im Falle der Geburt eines dritten oder weiteren Kindes keine Disziplinarmaßnahmen ergriffen werden, und zwar im Einklang mit den geänderten gesetzlichen Bestimmungen (keine rückwirkende Behandlung von Fällen, in denen bereits Disziplinarmaßnahmen ergriffen wurden).
Laut VTV.VN
Quelle: https://baohoabinh.com.vn/274/199564/Chinh-thuc-Dang-vien-sinh-c111n-thu-3-khong-bi-ky-luat.htm
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