Dementsprechend sind folgende Personen im Jahr 2024 von einer Reduzierung der Grundpacht betroffen: Landnutzer gemäß Artikel 4 des Landgesetzes von 2024, denen der Staat auf der Grundlage einer Pachtentscheidung oder eines Pachtvertrags oder einer Bescheinigung über Landnutzungsrechte und Eigentumsrechte an mit dem Land verbundenen Vermögenswerten einer zuständigen staatlichen Behörde, die im Jahr 2024 in Kraft tritt, Land direkt in Form einer jährlichen Grundpachtzahlung verpachtet.

Falls der Landnutzer im Jahr 2024 die rechtlichen Verfahren bezüglich des Grundstücks noch nicht abgeschlossen hat, die rechtlichen Verfahren bezüglich des Grundstücks jedoch zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Minderung der Grundpacht gemäß den Bestimmungen dieses Dekrets abgeschlossen sind (mit einem Pachtbescheid oder Pachtvertrag oder einer Bescheinigung über Landnutzungsrechte, Eigentum an mit dem Grundstück verbundenen Vermögenswerten in Form einer jährlichen Grundpachtzahlung), hat er/sie Anspruch auf eine Minderung der Grundpacht gemäß den Bestimmungen dieses Dekrets.
Diese Bestimmung gilt sowohl für Fälle, in denen Landnutzer keinen Anspruch auf Befreiung oder Ermäßigung der Grundpacht haben oder die Befreiungs- oder Ermäßigungsfrist abgelaufen ist, als auch für Fälle, in denen Landnutzer derzeit gemäß den Bestimmungen des Bodengesetzes und anderer relevanter Gesetze Anspruch auf eine Ermäßigung der Grundpacht haben.
Zuständige Behörde für die Entscheidung über Anträge auf Herabsetzung der Grundrente; andere relevante Agenturen, Organisationen und Einzelpersonen.
Das Dekret sieht für Landnutzer der oben genannten Kategorien eine Reduzierung der im Jahr 2024 zu zahlenden Grundpacht um 30 % vor.
Die oben vorgeschriebene Pachtminderung wird auf die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für das Jahr 2024 zu zahlende Pacht berechnet. Ausstehende Pachtzahlungen für das Land aus den Jahren vor 2024 sowie etwaige Verzugsgebühren werden nicht gekürzt. Erhält der Landnutzer eine Minderung der Grundrente gemäß den Vorschriften und/oder Abzüge für Entschädigungen und Räumung gemäß den Vorschriften des Gesetzes über die Grundrente, wird die oben festgelegte Minderung der Grundrente auf der Grundlage des Betrags der (gegebenenfalls) zu zahlenden Grundrente berechnet, nachdem die Minderung und/oder der Abzug gemäß den gesetzlichen Vorschriften vorgenommen wurden.
In der Verordnung heißt es eindeutig, dass Landnutzer gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Grundstücke und des Gesetzes zur Steuerverwaltung vom 11. April 2025 bis zum 31. Juli 2025 einen Antrag auf Reduzierung der Grundrente bei der Steuerbehörde oder anderen Stellen einreichen müssen. Die in dieser Verordnung vorgeschriebene Reduzierung der Grundrente gilt nicht für Fälle, in denen Landnutzer nach dem 31. Juli 2025 einen Antrag auf Reduzierung der Grundrente einreichen.
Dieses Dekret tritt am 11. April 2025 in Kraft.
Quelle: https://baogialai.com.vn/chinh-phu-quyet-dinh-giam-30-tien-thue-dat-nam-2024-post318677.html
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