Der Bürgerservice „Geburtenanzeige – Daueraufenthaltsanmeldung – Krankenversicherungskarten-Ausgabe für Kinder unter 6 Jahren“ wird ab Juli bundesweit eingeführt.
Eltern/Erziehungsberechtigte/Verwandte von Kindern unter 6 Jahren müssen lediglich die elektronische Erklärung zur Geburtsregistrierung, zur Registrierung des ständigen Wohnsitzes und zur Ausstellung der Krankenversicherungskarte für Kinder unter 6 Jahren gemäß dem Formular auf dem Nationalen öffentlichen Dienstportal vollständig und genau ausfüllen.
Nach Erhalt der elektronischen Unterlagen aus der Behördensoftware nimmt der Sozialversicherungsträger diese vorschriftsgemäß entgegen und bearbeitet sie.
Bei einem gültigen Antrag beträgt die Ausstellungszeit der Krankenversicherungskarte für Kinder unter 6 Jahren höchstens 2 Werktage (gerechnet ab Erhalt der elektronischen Kopie der Geburtsurkunde und der Informationen sowie der elektronischen Daten aus der Software des öffentlichen Dienstes).
Darüber hinaus können Bürgerinnen und Bürger im ganzen Land ab dem 15. Juni über den öffentlichen Dienst „Sterbeanzeige – Löschung der Daueraufenthaltsmeldung – Sterbegeld“ den Tod einer verstorbenen Person melden und beim Sozialversicherungsträger die Auszahlung des Sterbegeldes bzw. die Einstellung des monatlichen Sterbegeldes beantragen.
Gemäß den Vorschriften wird die Durchführung dieses vernetzten Verwaltungsverfahrens auf dem Nationalen Öffentlichen Dienstportal in den folgenden sechs Fällen bei der Sozialversicherungsanstalt für Verstorbene durchgeführt:
1. Personen, die monatliche Renten- und Sozialversicherungsleistungen erhalten;
2. Personen, die ihren Sozialversicherungsbeitragszeitraum zurückstellen, aber 12 Monate oder länger Pflichtsozialversicherungsbeiträge gezahlt haben;
3. Freiwillige Sozialversicherungsteilnehmer haben 60 Monate oder länger freiwillige Sozialversicherungsbeiträge gezahlt;
4. Teilnehmer der freiwilligen Sozialversicherung haben eine Pflichtversicherungszeit von mindestens 12 Monaten oder eine Gesamtpflicht- und freiwillige Sozialversicherungszeit von mindestens 60 Monaten;
5. Personen, die darauf warten, die Altersanforderungen für den Bezug einer Rente und monatlicher Leistungen zu erreichen;
6. Personen ab 80 Jahren, die eine monatliche Rentenleistung erhalten.
Durch die elektronische Vernetzung können Reisezeit und -kosten reduziert werden. Sie müssen es nur einmal tun, erhalten aber drei Verwaltungsverfahren.
Verband Deutscher Fernseh- und Fernsehveranstalter (VTV)
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