Youme Law Firm LLC antwortete:
Gemäß Klausel 3, Artikel 1 des Dekrets 72/2024/ND-CP müssen Geschäftshaushalte und Geschäftsleute, die die Mehrwertsteuer nach der Prozentsatzmethode auf Einnahmen berechnen, die gemäß Dekret 72 für eine Mehrwertsteuerermäßigung in Frage kommen, steuerermäßigte Rechnungen wie folgt ausstellen:
- Tragen Sie in der Spalte „Gesamtbetrag“ den Gesamtbetrag der Waren und Dienstleistungen vor Abzug des Rabatts ein.
- Tragen Sie in die Zeile „Gesamtbetrag der Lieferungen und Leistungen“ den Betrag ein, um den sich der prozentuale Umsatzanteil um 20 % verringert hat.
Hinweis: „Reduziert… (Betrag) um 20 % des Satzes % für die Berechnung der Mehrwertsteuer gemäß Beschluss Nr. 142/2024/QH15“.
In Absatz 1, Absatz 2, Artikel 2 des Dekrets 209/2013/ND-CP ist festgelegt, dass zu den Mehrwertsteuerzahlern folgende Personen zählen:
- Organisationen und Einzelpersonen, die mehrwertsteuerpflichtige Waren und Dienstleistungen produzieren und handeln, sowie Organisationen und Einzelpersonen, die mehrwertsteuerpflichtige Waren importieren.
- Organisationen und Einzelpersonen, die in Vietnam produzieren und geschäftlich tätig sind, kaufen Dienstleistungen (einschließlich des Kaufs von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Waren) von ausländischen Organisationen, die keine ständige Niederlassung in Vietnam haben;
Für im Ausland lebende Personen ohne Wohnsitz in Vietnam ist die Organisation oder Einzelperson, die die Dienstleistung erwirbt, der Steuerzahler, außer in Fällen, in denen keine Mehrwertsteuererklärung und -zahlung gemäß Punkt b, Klausel 3, Artikel 2 des Dekrets 209/2013/ND-CP erforderlich ist.
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Quelle: https://laodong.vn/kinh-doanh/cach-xuat-hoa-don-giam-thue-cho-ho-kinh-doanh-1381516.ldo
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