Wie gestaltet sich das Gehalt eines Grundschullehrers?

Báo Quốc TếBáo Quốc Tế14/08/2023

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Das Ministerium für Bildung und Ausbildung hat gerade das Rundschreiben Nr. 09 herausgegeben, das Vorschriften, Standards für Berufsbezeichnungen sowie die Anstellungs- und Gehaltseinstufung für Lehrer an öffentlichen Grundschulen regelt.
Cách xếp lương giáo viên tiểu học sau khi hợp nhất các quy định
So werden die Gehälter der Grundschullehrer nach der Zusammenlegung der Vorschriften geregelt. (Foto: Vu Minh Hien)

Dies ist ein konsolidiertes Dokument des Rundschreibens Nr. 02 vom 2. Februar 2021 und des Rundschreibens Nr. 08 vom 14. April 2023 des Ministers für Bildung und Ausbildung.

Die Berufsbezeichnungen der Grundschullehrer laut Rundschreiben 09 lauten: Grundschullehrer/in Stufe III – Kodex V.07.03.29; Grundschullehrerin der Besoldungsgruppe II - Kennziffer V.07.03.28; Grundschullehrerin Klasse I - Code V.07.03.27.

Fälle der Ernennung zum Berufstitel Grundschullehrer

Laut dem Ministerium für Bildung und Ausbildung werden Beamte, die gemäß dem gemeinsamen Rundschreiben Nr. 21/2015/TTLT-BGDĐT-BNV zu Grundschullehrern ernannt wurden, nun wie folgt zu Grundschullehrern gemäß dem Rundschreiben 09 ernannt:

Ernennung zum Berufstitel Grundschullehrer/in der 3. Klasse (Code V.07.03.29) für Grundschullehrer/innen der 4. Klasse (Code V.07.03.09), die den Ausbildungsstandard für Grundschullehrer/innen der 3. Klasse (Code V.07.03.29) erfüllen.

Ernennung zum Berufstitel Grundschullehrer/in der 3. Klasse (Code V.07.03.29) für Grundschullehrer/innen der 3. Klasse (Code V.07.03.08), die den Ausbildungsstandard für Grundschullehrer/innen der 3. Klasse (Code V.07.03.29) erfüllen.

Ernennung zum Berufstitel Grundschullehrer/in Stufe II (Code V.07.03.28) für Grundschullehrer/in Stufe II (Code V.07.03.07) mit einer Gesamtdauer der Ausübung des Berufstitels Grundschullehrer/in Stufe III (Code V.07.03.08) und Stufe II (Code V.07.03.07) bzw. einer gleichwertigen Tätigkeit von 9 oder mehr Jahren (ohne Probezeit).

Ebenfalls gemäß Rundschreiben 09 werden Grundschullehrer der Besoldungsgruppe II (Code V.07.03.28) in den Berufstitel Grundschullehrer der Besoldungsgruppe I (Code V.07.03.27) ernannt, wenn sie die Prüfung erfolgreich bestehen oder für eine Beförderung vom Berufstitel Grundschullehrer von der Besoldungsgruppe II in die Besoldungsgruppe I in Betracht gezogen werden.

So werden die Gehälter von Grundschullehrern eingestuft

Für Beamte, die mit der in diesem Rundschreiben festgelegten Berufsbezeichnung als Grundschullehrer ernannt werden, gilt die entsprechende Gehaltstabelle, die zusammen mit dem Dekret Nr. 204/2004/ND-CP vom 14. Dezember 2004 der Regierung über das Gehaltssystem für Kader, Beamte, Angestellte des öffentlichen Dienstes und Streitkräfte herausgegeben wird.

Im Einzelnen wie folgt: Für Grundschullehrer der Stufe III, Code V.07.03.29, gilt der Gehaltskoeffizient für Beamte der Gehaltsgruppe A1, von Gehaltskoeffizient 2,34 bis Gehaltskoeffizient 4,98.

Für Grundschullehrer der Besoldungsgruppe II, Code V.07.03.28, gilt der Gehaltskoeffizient für Beamte der Dienstaltersstufe A2, Gruppe A2.2, von Gehaltskoeffizient 4,00 bis Gehaltskoeffizient 6,38.

Für Grundschullehrer der Besoldungsgruppe I, Code V.07.03.27, gilt der Gehaltskoeffizient für Beamte der Gehaltsgruppe A2, Gruppe A2.1, von Gehaltskoeffizient 4,40 bis Gehaltskoeffizient 6,78.

Das Ministerium für Bildung und Ausbildung legt die Gehaltsklassifizierung bei der Ernennung zu Berufstiteln gemäß den Richtlinien in Klausel 1, Abschnitt II des Rundschreibens Nr. 02/2007/TT-BNV vom 25. Mai 2007 des Innenministeriums fest, das die Gehaltsklassifizierung bei Beförderungen, Versetzungen und Stellenwechseln von Beamten und öffentlichen Angestellten im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen regelt. Bei der Umsetzung der neuen Gehaltspolitik erfolgt die Einstufung in das neue Gehalt entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.

Übergangsbestimmungen

Das Ministerium für Bildung und Ausbildung legt in der Konsolidierten Fassung die Übergangsbestimmungen wie folgt fest:

Erstens gilt: Erfüllt ein Grundschullehrer die in diesem Rundschreiben festgelegten Bedingungen für die Ernennung zum Grundschullehrer nicht, behält er weiterhin den Rang, den Code und den Gehaltskoeffizienten der Berufsbezeichnung Grundschullehrer, die derzeit gemäß dem gemeinsamen Rundschreiben Nr. 21/2015/TTLT-BGDĐT-BNV festgelegt sind. Bei Erfüllung der vorgeschriebenen Voraussetzungen erfolgt die Ernennung zum entsprechenden Grundschullehrer/zur Grundschullehrerin in den entsprechenden Berufstitel, ohne dass eine Prüfung abgelegt werden muss und eine Beförderung in den Berufstitel nicht in Betracht gezogen wird.

Zweitens gilt für Grundschullehrer, die das in Artikel 72 des Bildungsgesetzes von 2019 vorgeschriebene Standardausbildungsniveau nicht erreicht haben, aber nicht der Anhebung des Standardausbildungsniveaus gemäß Dekret Nr. 71 der Regierung vom 30. Juni 2020 zur Festlegung des Fahrplans zur Anhebung des Standardausbildungsniveaus von Vorschul-, Grundschul- und Sekundarschullehrern unterliegen, dass sie bis zu ihrer Pensionierung weiterhin den Rang, die Codenummer und den Gehaltskoeffizienten der aktuell zugewiesenen Grundschullehrerstelle behalten können.

Bezüglich der geltenden Fristen legt das Ministerium für Bildung und Ausbildung fest, dass die Zeit, in der ein Lehrer den Berufstitel eines Grundschullehrers der zweiten Klasse (Code V.07.03.07) oder den Rang eines höheren Grundschullehrers (Code 15a.203) innehat, der Zeit gleichwertig ist, in der er den Berufstitel eines Grundschullehrers der zweiten Klasse (Code V.07.03.28) innehat.

Die Zeit, in der ein Lehrer den Berufstitel eines Grundschullehrers der vierten Klasse (Code V.07.03.09) oder den Rang eines Grundschullehrers (Code 15.114) oder den Berufstitel eines Grundschullehrers der dritten Klasse (Code V.07.03.08) oder den Rang eines Hauptgrundschullehrers (Code 15a.204) innehat, wird ab dem Zeitpunkt, an dem der Lehrer das Standardausbildungsniveau für Grundschullehrer gemäß dem Bildungsgesetz 2019 erreicht, der Zeit gleichgestellt, in der er den Berufstitel eines Grundschullehrers der dritten Klasse (Code V.07.03.29) innehat.

Legt ein Lehrer die Prüfung ab oder wird er für eine Beförderung zum Berufstitel Grundschullehrer/in der Stufe II (Code V.07.03.28) in Betracht gezogen, und besitzt er mindestens einen Master-Abschluss, erfüllt die Ausbildungsstandards für Grundschullehrer/in der Stufe II und hat zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses für die Prüfung oder Beförderung mindestens sechs (sechs) Jahre lang (Probezeit ausgenommen) den Berufstitel Grundschullehrer/in der Stufe III (Code V.07.03.29) oder eine gleichwertige Berufsbezeichnung innegehabt. Dann wird davon ausgegangen, dass er die in Punkt i, Klausel 4, Artikel 4 dieses Rundschreibens festgelegten Anforderungen für die Dauer des Dienstgrads erfüllt.

Andere Fälle

In einigen Fällen wird von derzeit unterrichtenden Lehrern festgestellt, dass sie die Standardausbildungsstandards für Grundschullehrer erfüllen, darunter:

Für die Unterrichtsfächer Informationstechnik und Technik sind Lehrkräfte erforderlich, die mindestens über einen Bachelorabschluss im Lehramtsstudium Informationstechnik oder Technik oder Wirtschaftsingenieurwesen oder Agrartechnik oder über einen Bachelorabschluss oder höher in einer den Fächern Informationstechnik, Technik, Agrartechnik, Wirtschaftsingenieurwesen entsprechenden Hauptfachrichtung verfügen. Im Falle eines Bachelor-Abschlusses oder höher in einem relevanten Hauptfach muss ein Zertifikat über die pädagogische Ausbildung für Grundschullehrer gemäß dem vom Minister für Bildung und Ausbildung herausgegebenen Programm vorliegen.

Lehrer, die mit dem Unterrichten von Kunst (Musik, Bildende Kunst) betraut sind, müssen über einen Bachelor-Abschluss oder höher in der Lehramtsausbildung in Kunst oder Musik oder Bildende Kunst bzw. über einen Bachelor-Abschluss oder höher in einem Hauptfach verfügen, das für die Fächer Kunst, Musik, Bildende Kunst relevant ist.

Im Falle eines Bachelor-Abschlusses oder höher in einem relevanten Hauptfach muss ein Zertifikat über die pädagogische Ausbildung für Grundschullehrer gemäß dem vom Minister für Bildung und Ausbildung herausgegebenen Programm vorliegen.


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