Das Finanzministerium bittet um Kommentare zum Entscheidungsentwurf des Premierministers, in dem die Funktionen, Aufgaben, Befugnisse und Organisationsstruktur der Generaldirektion für Steuern beim Finanzministerium festgelegt werden.
Einer der Höhepunkte besteht darin, dass das Finanzministerium das Modell der Steuerinspektion – Prüfungsabteilung in die Generaldirektion der Steuerinspektion umwandeln möchte.
Nach Angaben des Finanzministeriums waren die Verstöße gegen den illegalen Kauf und die Verwendung von Rechnungen sowie die illegale Verwendung von Rechnungen in den letzten Jahren äußerst komplex und schwerwiegend. Darüber hinaus werden die Verstöße im Bereich der Mehrwertsteuerrückerstattung immer raffinierter, und es werden enorme Steuerbeträge aus dem Staatshaushalt abgezweigt. Typischerweise sind dies Fälle von Kauf- und Verkaufsrechnungen in den Provinzen Phu Tho und Quang Ninh oder die Abzweigung von Mehrwertsteuerrückerstattungen des Thu Duc House...
Neben der zunehmenden Vereinfachung der Steuerverwaltungsverfahren, die für die Steuerzahler eine bequemere Handhabung mit sich bringen, haben die Steuerpflichtigen Schlupflöcher in den Richtlinien und Verwaltungsprozessen ausgenutzt, um in kürzester Zeit äußerst raffinierte Verstöße zu begehen.
„Dementsprechend besteht die Anforderung, dass die Steuerbehörden ihre Kontroll- und Prüfungstätigkeiten verstärken müssen, insbesondere in der derzeit weit verbreiteten elektronischen Umgebung und den weit verbreiteten Informationssystemen“, argumentierte das Finanzministerium.
Um die Initiative zur Organisation der Steuerprüfung und -kontrolle zu verstärken, hat der Premierminister in der Entscheidung Nr. 15/2021/QD-TTg die Umstrukturierung der Steuerprüfungs- und -kontrollbehörde in das Modell der Steuerprüfungs- und -kontrollbehörde genehmigt. Durch die oben beschriebene Modelländerung wurden für den Steuersektor zunächst günstige Voraussetzungen für eine effektive Durchführung steuerlicher Kontroll- und Prüfungsaufgaben geschaffen.
Das Finanzministerium ist jedoch der Ansicht, dass bei dem Modell, bei dem die Abteilung die Beratungsfunktion für die Hauptabteilung (die mit der Durchführung der spezialisierten Inspektionsfunktion betraute Agentur) wahrnimmt, einige Befugnisse im Zusammenhang mit Inspektions- und Prüfungsarbeiten noch immer eingeschränkt sind, beispielsweise: Der Direktor der Abteilung ist nicht befugt, bei der Feststellung von Anzeichen von Verstößen eine Inspektions- und Prüfungsentscheidung zu erlassen, und ist nicht befugt, eine Entscheidung zur Ahndung von Verwaltungsverstößen im Steuerbereich zu erlassen.
Am 14. November 2022 wurde das Inspektionsgesetz Nr. 11/2022/QH15 von der Nationalversammlung verabschiedet. Das Gesetz besteht aus 8 Kapiteln mit 118 Artikeln, die die Organisation und den Ablauf der Inspektion regeln und ab dem 1. Juli 2023 in Kraft treten. Dazu gehören auch Vorschriften, die die Einrichtung einer Generalinspektion der Abteilung ermöglichen.
Die Generalinspektion hat einen Chefinspektor, der die Inspektionsarbeiten im Rahmen der Leitung der Generalabteilung leitet, anleitet und kontrolliert. Die Leiter der Generalinspektion üben ihre Aufgaben und Befugnisse gemäß den Bestimmungen des Inspektionsgesetzes und anderer relevanter Rechtsvorschriften aus. Bei Anzeichen von Gesetzesverstößen eine Inspektion beschließen und Verwaltungssanktionen verhängen oder den zuständigen Behörden empfehlen, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Behandlung von Verwaltungsverstößen Verwaltungssanktionen zu verhängen.
Laut Finanzministerium wird die Generaldirektion der Steuerinspektion mit dem oben genannten unabhängigen Modell und den oben genannten Funktionen über die Voraussetzungen verfügen, spezialisierte Inspektionsaufgaben im Steuerbereich durchzuführen und so die Effektivität und Effizienz der Staatsverwaltung zu verbessern, wobei die gesetzlichen Grundlagen vollständig erfüllt werden und sie der praktischen Situation der Steuerverwaltungsbehörde angemessen ist.
Die Zahl der Beamten, die im Steuersystem mit Steuerprüfungs- und Kontrollaufgaben betraut sind, beträgt fast 10.000 Beamte und Angestellte (ohne die Inspektionsabteilungen der Steuerbehörden). Was die Organisationsstruktur betrifft, plant das Finanzministerium, die Generaldirektion der Steueraufsicht in sieben Abteilungen zu unterteilen: (1) Allgemeine Abteilung; (2) Inspektionsabteilung - Verrechnungspreisprüfung; (3) Steuerinspektions- und Prüfungsabteilung Nr. 01; (4) Steuerinspektions- und Prüfungsabteilung Nr. 02; (5) Abteilung für die Nachinspektionsbearbeitung; (6) Inspektionsabteilung - Bearbeitung von Beschwerden und Verhinderung von Korruption und Negativität; (7) Abteilung für Beschwerdeabwicklung sowie Inspektion und Aufsicht. |
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