(Dan Tri) – Das Finanzministerium bittet um Kommentare zum Entwurf eines Regierungserlasses zur Regelung der Senkung der Grundrente im Jahr 2025.
Der Verordnungsentwurf sieht voraussichtlich eine Reduzierung der Grundpacht auf Landnutzer gemäß Artikel 4 des Bodengesetzes vor, die Land auf der Grundlage eines Pachtbeschlusses oder Pachtvertrags bzw. einer Bescheinigung über Landnutzungsrechte und Eigentum an dem Land befestigten Immobilien einer zuständigen staatlichen Agentur direkt vom Staat pachten. Diese Bescheinigung tritt im Jahr 2025 in Kraft und erfolgt in Form einer jährlichen Grundpachtzahlung.
Diese Bestimmung gilt sowohl für Fälle, in denen Landnutzer keinen Anspruch auf Befreiung oder Ermäßigung der Grundpacht haben oder der Zeitraum der Befreiung oder Ermäßigung abgelaufen ist, als auch für Fälle, in denen Landnutzer derzeit gemäß den Bestimmungen des Bodengesetzes (Bodengesetz und Dokumente mit Einzelheiten zum Bodengesetz) und anderen relevanten Gesetzen Anspruch auf eine Ermäßigung der Grundpacht haben.
Im Entwurf heißt es eindeutig, dass sich die im Jahr 2025 zu zahlende Grundrente für die Landnutzer gemäß den oben genannten Regelungen um 30 % reduziert.
Die Pachtminderung wird auf der Grundlage der für das Jahr 2025 zu zahlenden Pacht berechnet, die nach den Bestimmungen des Pachtgesetzes berechnet wird. Ausstehende Pachtzahlungen für Grundstücke aus den Jahren vor 2025 sowie etwaige Verzugsgebühren werden nicht gekürzt.
Das Finanzministerium hat eine Senkung der Grundrente um 30 % im Jahr 2025 vorgeschlagen (Foto: Tien Tuan).
Erhält der Landnutzer eine Minderung der Grundrente gemäß den Vorschriften und/oder Abzüge für Entschädigungen und Räumung gemäß den Vorschriften des Gesetzes über die Grundrente, wird die Minderung der Grundrente gemäß den oben genannten Vorschriften auf der Grundlage des Betrags der (gegebenenfalls) zu zahlenden Grundrente berechnet, nachdem die Minderung und/oder der Abzug gemäß den gesetzlichen Vorschriften vorgenommen wurden.
Das Finanzministerium teilte mit, dass die Regierung in ihrer Resolution Nr. 233/2024 mit dem Ziel eines Wachstums von 8 % im Jahr 2025 das Finanzministerium aufgefordert habe, weiterhin Maßnahmen zur Befreiung, Reduzierung und Ausweitung von Steuern, Gebühren, Abgaben und Pachtzinsen zu erforschen und den zuständigen Behörden entsprechende Vorschläge zu unterbreiten, die ab Anfang 2025 gelten sollen und die Menschen und Unternehmen bei der Entwicklung von Produktion und Wirtschaft unterstützen.
Basierend auf dem Vorschlag, die Grundrente im Jahr 2025 zu senken, hat das Finanzministerium einen Verordnungsentwurf zur Regelung der Senkung der Grundrente im Jahr 2025 vorgelegt.
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Quelle: https://dantri.com.vn/bat-dong-san/bo-tai-chinh-de-xuat-giam-tien-thue-dat-nam-2025-20250228081357815.htm
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