Was bedeutet das Dreieck-Verkehrszeichen?
Gemäß der Nationalen Technischen Verordnung für Verkehrszeichen (QCVN 41:2019/BGTVT), die vom Verkehrsministerium mit Rundschreiben 54/2019/TT-BGTVT herausgegeben wurde, werden dreieckige Verkehrszeichen häufig für Gruppen von Gefahren- und Warnzeichen verwendet.
Demnach handelt es sich bei der Gruppe der Gefahren- und Warnzeichen um eine Gruppe von Zeichen, die Verkehrsteilnehmer frühzeitig auf Gefahren im Straßenverkehr aufmerksam machen, um diesen rechtzeitig vorbeugen zu können.
Gefahren- und Warnzeichen bestehen hauptsächlich aus gleichseitigen Dreiecken mit rotem Rand und gelbem Hintergrund sowie schwarzen Zeichnungen, die das zu signalisierende Ereignis beschreiben.
Die Gültigkeit der Gefahren- und Warnzeichen gilt auf den Fahrbahnen der jeweiligen Fahrtrichtung.
Größe, Form und Farbe von Gefahrenzeichen
- Gefahren- oder Warnzeichen sind überwiegend gleichseitige Dreiecke mit drei abgerundeten Ecken; Eine Seite ist waagerecht, der entsprechende Scheitelpunkt zeigt nach oben, außer beim Zeichen W.208 „Kreuzung mit Vorfahrtsstraße“, hier zeigt der entsprechende Scheitelpunkt nach unten.
- Die spezifischen Abmessungen der Zeichnungen und Farben sind in Anhang C und in den Artikeln 16 und 17 von QCVN 41:2019/BGTVT ausführlich festgelegt.
Die Wirkung von Gefahren- und Warnschildern
Gefahren- und Warnschilder dienen dazu, Verkehrsteilnehmer über die Art der Gefahren oder die zu treffenden Vorsichtsmaßnahmen im Straßenverkehr zu informieren.
Bei Gefahren- und Warnsignalen müssen Verkehrsteilnehmer ihre Geschwindigkeit auf das notwendige Maß reduzieren, aufmerksam sein und auf mögliche Situationen vorbereitet sein, um Unfälle zu vermeiden.
Die Bedeutung der Verwendung von Gefahren- und Warnzeichen
Gefahren- und Warnzeichen haben den Code W mit folgenden Namen:
- Zeichen W.201 (a,b): Gefährliche Kurve;
- Zeichen W.201 (c,d): Gefährliche Kurve mit Gefahr des Umkippens des Fahrzeugs;
- Zeichen W.202 (a,b): Viele aufeinanderfolgende gefährliche Kurven;
- Zeichen W.203 (a,b,c): Verengte Straße;
- Kennzeichen W.204: Zweibahnige Straße;
- Zeichen W.205 (a,b,c,d,e): Kreuzung;
- Zeichen W.206: Kreuzung, die um den Kreisverkehr herumführt;
- Zeichen W.207 (a, b, c, d, e, f, g, h, i, k, l): Kreuzung mit einer nicht vorfahrtsberechtigten Straße (Zweigstraße);
- Zeichen W.208: Kreuzung mit Vorfahrtsstraße (Hauptstraße);
- Zeichen W.209: Kreuzung mit Ampel;
– Zeichen W.210: Bahnübergang mit Schranke;
– Zeichen W.211a: Bahnübergang ohne Schranke;
– Zeichen W.211b: Kreuzung mit Straßenbahn;
- Zeichen W.212: Schmale Brücke;
- Zeichen W.213: Behelfsbrücke;
– Kennzeichen W.214: Drehbrücke – Hubbrücke;
- Zeichen W.215a: Böschung, voraus tiefer Abgrund;
- Zeichen W.215 (b,c): Bahndamm, tiefe Schlucht auf der rechten Straßenseite; Böschung, tiefe Schlucht auf der linken Straßenseite;
- Zeichen W.216a: Unterirdische Straße;
- Zeichen W.216b: Unterirdische Straße mit Sturzflutgefahr;
– Zeichen W.217: Fährterminal;
– Kennzeichen W.218: Unterführung;
- Zeichen W.219: Gefährliche Bergabfahrt;
- Zeichen W.220: Gefährlich bergauf;
– Kennzeichen W.221a: Konkave Straße;
– Zeichen W.221b: Straße mit Bremsschwellen;
- Kennzeichen W.222a: Glatte Fahrbahn;
- Zeichen W.222b: Gefährlicher Straßenrand;
- Zeichen W.223 (a,b): Gefährliche Klippe;
- Zeichen W.224: Fußgängerüberweg;
– Kennzeichen W.225: Kinder;
– Zeichen W.226: Kreuzung für Radfahrer;
– Kennzeichen W.227: Baustelle;
- Kennzeichen W.228 (a,b): Steinschlag;
– Kennzeichen W.228c: Aufgeschleuderte Steine und Kies;
- Kennzeichen W.228d: Schwacher Straßenbelag;
- Zeichen W.229: Start- und Landebahn für Flugzeuge;
- Kennzeichen W.230: Nutztiere;
- Zeichen W.231: Wildtiere überqueren die Straße;
- Tafel W.232: Seitenwind;
– Kennzeichen W.233: Sonstige Gefahr;
- Zeichen W.234: Kreuzung mit zweispuriger Straße;
- Kennzeichen W.235: Schnellstraße;
– Zeichen W.236: Ende einer Schnellstraße;
– Kennzeichen W.237: Regenbogen;
- Zeichen W.238: Autobahn voraus;
– Zeichen W.239a: Elektrisches Kabel oben; Tafel W.239b: Tatsächliche Durchfahrtshöhe;
– Kennzeichen W.240: Tunnel;
- Zeichen W.241: Verkehrsstau;
- Zeichen W.242 (a,b): Wo die Eisenbahnlinie die Straße senkrecht kreuzt;
- Zeichen W.243 (a,b,c): Wo die Eisenbahnlinie die Straße in einem nicht senkrechten Winkel kreuzt;
- Zeichen W.244: Straßenabschnitt mit häufigen Unfällen;
- Zeichen W.245 (a,b): Langsam fahren (a), Langsam fahren mit englischen Anweisungen (b);
- Zeichen W.246 (a,b,c): Achten Sie auf Hindernisse;
- Kennzeichen W.247: Achten Sie auf parkende Fahrzeuge.
Anordnung der Gefahren- und Warnzeichen je nach Fahrtrichtung und deren Wirksamkeit
- Gefahren- und Warnschilder werden in ausreichender Entfernung vom Verkehr und der eigentlichen Unfallstelle aufgestellt, um eine einfache Erkennung zu gewährleisten und die Sicht nicht zu beeinträchtigen.
- Der Abstand vom Schild zum gekennzeichneten Standort sollte über den gesamten Straßenabschnitt bei gleicher durchschnittlicher Fahrzeuggeschwindigkeit gleich bleiben. In besonderen Fällen ist eine größere oder geringere Entfernung des Zeichens und die Anbringung einer zusätzlichen Zeichennummer S.502 „Entfernung zum Signalisierungsobjekt“ erforderlich.
- Zeichen W.208 „Kreuzung mit Vorfahrtsstraße“: in dicht besiedelten Gebieten unmittelbar vor der Kreuzung mit der Vorfahrtsstraße aufgestellt. Außerhalb dicht besiedelter Gebiete gibt es je nach Entfernung von der Kreuzung mit der Vorfahrtsstraße ein Zusatzzeichen S.502.
- Jeder Schildertyp weist auf eine Gefahr hin, die an einem Ort oder Straßenabschnitt auftreten kann. Tritt die Gefahr auf einem Straßenabschnitt auf, so ist zur Angabe der Länge des gefährlichen Straßenabschnitts unterhalb der Zeichen W.202 (a,b), W.219, W.220, W.221a, W.225, W.228, W.231, W.232 das Zusatzzeichen S.501 „Wirkungsbereich des Zeichens“ aufzustellen. Wenn die Länge dieselbe große Gefahrenstelle aufweist, ist ein Hinweisschild mit der Zusatzschildnummer S.501 aufzustellen, auf dem die Länge der verbleibenden Gefahrenstelle vermerkt ist.
- Beschränken Sie die Verwendung von Gefahrenschildern und großflächigen Warnungen, wenn die Objekte keine tatsächliche Gefahr für die Verkehrsteilnehmer darstellen.
- Innerhalb der Abschnitte mit Geschwindigkeitsbegrenzung:
+ Falls an der gefährlichen Kurve bereits ein Schild vorhanden ist, das die Höchstgeschwindigkeit auf höchstens 40 km/h begrenzt, ist es nicht erforderlich, ein Schild aufzustellen, das vor der gefährlichen Kurve warnt (Schilder W.201 (a,b) und W.202 (a,b);
+ Bei schlechten, rutschigen oder unebenen Straßen ist es nicht erforderlich, ein Schild aufzustellen, das vor unebenen oder rutschigen Straßen warnt (Zeichen W.221 (a,b) und Zeichen W.222a), wenn ein Schild aufgestellt ist, das die Höchstgeschwindigkeit auf unter 50 km/h begrenzt.
+ Straßen in dicht besiedelten Gebieten, mit langsamer Fahrzeuggeschwindigkeit sowie durchgehende Kreuzungen an Drei- und Vierwegekreuzungen erfordern nicht unbedingt das Zeichen W.205 (a, b, c, d, e) „Kreuzung“.
- An Stellen, an denen eine Straße vorrangig andere Straßen kreuzt, aber gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung nicht als Kreuzung gilt, müssen die Zeichen W.207 und W.208 nicht aufgestellt werden. Falls erforderlich, können jedoch diese Schilder oder netzartigen Farbmarkierungen verwendet werden.
[Anzeige_2]
Quelle
Kommentar (0)