Was bedeutet das Dreieck-Verkehrszeichen?
Gemäß der nationalen technischen Verordnung über Verkehrszeichen (QCVN 41:2019/BGTVT), die vom Verkehrsministerium mit dem Rundschreiben 54/2019/TT-BGTVT herausgegeben wurde, werden dreieckige Verkehrszeichen häufig für Gruppen von Gefahren- und Warnzeichen verwendet.
Demnach handelt es sich bei der Gruppe der Gefahren- und Warnzeichen um eine Gruppe von Zeichen, die Verkehrsteilnehmer frühzeitig auf Gefahren im Straßenverkehr hinweisen, damit sie diesen rechtzeitig vorbeugen können.
Gefahren- und Warnschilder bestehen hauptsächlich aus gleichseitigen Dreiecken mit rotem Rand und gelbem Hintergrund sowie schwarzen Zeichnungen, die das zu signalisierende Ereignis beschreiben.
Die Gültigkeit der Gefahren- und Warnzeichen gilt auf den Fahrspuren der Fahrtrichtung.
Größe, Form und Farbe von Gefahrenzeichen
- Gefahren- oder Warnschilder sind hauptsächlich gleichseitige Dreiecke mit drei abgerundeten Ecken; Eine Seite ist waagerecht, der entsprechende Scheitelpunkt zeigt nach oben, außer beim Zeichen W.208 „Kreuzung mit Vorfahrtsstraße“, hier zeigt der entsprechende Scheitelpunkt nach unten.
- Die spezifischen Abmessungen der Zeichnungen und Farben sind in Anhang C und den Artikeln 16 und 17 von QCVN 41:2019/BGTVT ausführlich angegeben.
Die Wirkung von Gefahren- und Warnschildern
Gefahren- und Warnschilder dienen dazu, Verkehrsteilnehmer über die Art der Gefahr oder die im Straßenverkehr zu treffenden Vorsichtsmaßnahmen zu informieren.
Bei Gefahren- und Warnschildern müssen Verkehrsteilnehmer ihre Geschwindigkeit auf das erforderliche Maß reduzieren, aufmerksam sein und auf mögliche Situationen vorbereitet sein, um Unfälle zu vermeiden.
Die Bedeutung der Verwendung von Gefahren- und Warnzeichen
Gefahren- und Warnzeichen haben den Code W mit folgenden Namen:
- Zeichen W.201 (a,b): Gefährliche Kurve;
- Zeichen W.201 (c,d): Gefährliche Kurve mit Gefahr des Umkippens des Fahrzeugs;
- Zeichen W.202 (a,b): Viele aufeinanderfolgende gefährliche Kurven;
- Zeichen W.203 (a,b,c): Verengte Straße;
- Kennzeichen W.204: Zweibahnstraße;
- Zeichen W.205 (a,b,c,d,e): Kreuzung;
- Zeichen W.206: Kreuzung, die um den Kreisverkehr herumführt;
- Zeichen W.207 (a, b, c, d, e, f, g, h, i, k, l): Kreuzung mit Nebenstraße (Abzweigstraße);
- Zeichen W.208: Kreuzung mit Vorfahrtsstraße (Hauptstraße);
- Zeichen W.209: Kreuzung mit Ampel;
- Zeichen W.210: Bahnübergang mit Schranke;
– Zeichen W.211a: Bahnübergang ohne Schranke;
- Zeichen W.211b: Kreuzung mit Straßenbahn;
- Zeichen W.212: Schmale Brücke;
- Zeichen W.213: Behelfsbrücke;
– Kennzeichen W.214: Drehbrücke – Hubbrücke;
- Zeichen W.215a: Böschung, tiefer Abgrund voraus;
- Zeichen W.215 (b,c): Böschung, tiefe Schlucht auf der rechten Straßenseite; Böschung, tiefe Schlucht auf der linken Straßenseite;
- Zeichen W.216a: Unterirdische Straße;
- Zeichen W.216b: Unterirdische Straße mit Sturzflutgefahr;
- Zeichen W.217: Fährterminal;
– Kennzeichen W.218: Unterführung;
- Zeichen W.219: Gefährliche Bergabfahrt;
- Zeichen W.220: Gefährlich bergauf;
– Kennzeichen W.221a: Konkave Straße;
– Zeichen W.221b: Straße mit Bremsschwellen;
- Kennzeichen W.222a: Glatte Fahrbahn;
- Zeichen W.222b: Gefährlicher Straßenrand;
- Zeichen W.223 (a,b): Gefährliche Klippe;
– Zeichen W.224: Fußgängerüberweg;
– Kennzeichen W.225: Kinder;
- Zeichen W.226: Kreuzung für Radfahrer;
– Kennzeichen W.227: Baustelle;
- Kennzeichen W.228 (a,b): Steinschlag;
- Kennzeichen W.228c: Aufgeworfene Steine und Schotter;
- Kennzeichen W.228d: Schwacher Straßenbelag;
– Zeichen W.229: Start- und Landebahn für Flugzeuge;
- Kennzeichen W.230: Viehbestand;
- Zeichen W.231: Wildtiere überqueren die Straße;
- Tafel W.232: Seitenwind;
– Kennzeichen W.233: Sonstige Gefahr;
- Zeichen W.234: Kreuzung mit Zweibahnstraße;
- Kennzeichen W.235: Schnellstraße;
– Zeichen W.236: Ende der Schnellstraße;
– Kennzeichen W.237: Regenbogen;
- Zeichen W.238: Autobahn voraus;
– Zeichen W.239a: Elektrisches Kabel oben; Tafel W.239b: Tatsächliche Durchfahrtshöhe;
- Kennzeichen W.240: Tunnel;
- Zeichen W.241: Stau;
- Zeichen W.242 (a,b): Wo die Eisenbahnlinie die Straße senkrecht kreuzt;
- Zeichen W.243 (a,b,c): Wo die Eisenbahnlinie die Straße in einem nicht senkrechten Winkel kreuzt;
- Zeichen W.244: Straßenabschnitt mit häufigen Unfällen;
- Zeichen W.245 (a,b): Langsam fahren (a), Langsam fahren mit englischen Anweisungen (b);
- Zeichen W.246 (a,b,c): Achten Sie auf Hindernisse;
- Kennzeichen W.247: Achten Sie auf parkende Fahrzeuge.
Anordnung der Gefahren- und Warnschilder nach Fahrtrichtung und Wirksamkeit der Schilder
- Gefahren- und Warnschilder werden in ausreichendem Abstand zum Verkehr und zur eigentlichen Unfallstelle aufgestellt, um eine einfache Beobachtung zu gewährleisten und die Sicht nicht zu beeinträchtigen.
- Der Abstand vom Schild zum gekennzeichneten Standort sollte über den gesamten Straßenabschnitt bei gleicher durchschnittlicher Fahrzeuggeschwindigkeit gleichbleibend sein. In besonderen Fällen ist eine größere oder geringere Entfernung des Zeichens erforderlich und es ist eine zusätzliche Zeichennummer S.502 „Entfernung zum signalisierenden Objekt“ erforderlich.
- Zeichen W.208 „Kreuzung mit Vorfahrtsstraße“: in dicht besiedelten Gebieten unmittelbar vor der Kreuzung mit der Vorfahrtsstraße aufgestellt. Außerhalb dicht besiedelter Gebiete gibt es je nach Entfernung von der Kreuzung mit der Vorfahrtsstraße ein zusätzliches Zeichen S.502.
- Jeder Schildertyp weist auf eine Gefahr hin, die an einem Ort oder Straßenabschnitt auftreten kann. Tritt die Gefahr auf einem Straßenabschnitt auf, so ist das Zusatzzeichen S.501 „Wirkungsbereich des Zeichens“ zur Angabe der Länge des gefährlichen Straßenabschnitts unterhalb der Zeichen W.202 (a,b), W.219, W.220, W.221a, W.225, W.228, W.231, W.232 aufzustellen. Wenn die Länge den gleichen großen Gefahrenfaktor aufweist, stellen Sie ein Erinnerungsschild mit der Zusatzschildnummer S.501 auf, auf dem die Länge des verbleibenden Gefahrenfaktors vermerkt ist.
- Beschränken Sie die Verwendung von Gefahrenschildern und großflächigen Warnungen, wenn von den Objekten keine tatsächliche Gefahr für die Verkehrsteilnehmer ausgeht.
- Innerhalb der Geschwindigkeitsbegrenzungsabschnitte:
+ Falls an der gefährlichen Kurve bereits ein Schild vorhanden ist, das die Höchstgeschwindigkeit auf höchstens 40 km/h begrenzt, ist es nicht erforderlich, ein Schild aufzustellen, das vor der gefährlichen Kurve warnt (Schilder W.201 (a,b) und W.202 (a,b);
+ Bei schlechten, glatten und unebenen Straßen ist es nicht erforderlich, ein Schild aufzustellen, das vor unebenen und glatten Straßen warnt (Zeichen W.221 (a,b) und Zeichen W.222a), wenn ein Schild aufgestellt ist, das die Höchstgeschwindigkeit auf unter 50 km/h begrenzt.
+ Straßen in dicht besiedelten Gebieten, bei langsamer Fahrzeuggeschwindigkeit sowie durchgehende Kreuzungen an Drei- und Vierwegekreuzungen erfordern nicht unbedingt das Zeichen W.205 (a, b, c, d, e) „Kreuzung“.
- An Stellen, an denen Straßen vorrangig andere Straßen kreuzen, die jedoch gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung nicht als Kreuzungen gelten, ist das Aufstellen der Zeichen W.207 und W.208 nicht erforderlich. Diese Schilder oder netzartigen Farbmarkierungen können jedoch verwendet werden, wenn dies als notwendig erachtet wird.
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