Darf man auf der rechten Seite parken und anhalten?
- A
Erlaubt
- B
Nicht autorisiert
Gemäß der Nationalen Technischen Verordnung für Verkehrszeichen QCVN 41:2019 verbietet das Schild „Halte- und Parkverbot“ (Symbol P.130) Kraftfahrzeugen das Anhalten und Parken auf der Straßenseite, auf der das Schild angebracht ist, mit Ausnahme der vorgeschriebenen Vorfahrtsfahrzeuge. Für Busse, die auf vorgeschriebenen Linien verkehren, sind entsprechende Haltepunkte gekennzeichnet.
Unterhalb des Schildes „Halte- und Parkverbot“ ist das Unterzeichen Nummer S.503a angebracht, um die Richtung des Schildes nach rechts anzuzeigen.
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