Darf man auf der rechten Seite parken und anhalten?
- A
Erlaubt
- B
Nicht autorisiert
Gemäß der Nationalen Technischen Verordnung für Verkehrszeichen QCVN 41:2019 verbietet das Schild „Halte- und Parkverbot“ (Symbol P.130) Kraftfahrzeugen das Anhalten und Parken auf der Straßenseite, auf der das Schild aufgestellt ist, mit Ausnahme der vorgeschriebenen Vorrangfahrzeuge. Für Busse, die auf vorgeschriebenen Routen verkehren, sind entsprechende Haltestellen gekennzeichnet.
Das Unterzeichen Nummer S.503a ist unterhalb des Schildes „Halte- und Parkverbot“ angebracht, um anzuzeigen, dass die Richtung des Schildes nach rechts ist.
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