Vertreter einer Gruppe von Tierfutterunternehmen haben gerade ein Dokument verschickt, in dem sie die Regierung und die Ministerien um Hilfe bitten, weil Sojaschrot plötzlich einen neuen Warencode erhalten hat, wodurch die bevorzugte Einfuhrsteuerpolitik ungültig geworden ist.
Vor kurzem haben Vertreter der Tierfutterindustrie und der Dong Nai Animal Husbandry Association ein Dokument an die Regierungsbehörde, das Finanzministerium und das Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung geschickt, in dem es um Probleme im Zusammenhang mit den Warencodes für Sojabohnenmehl geht, das als Tierfutter verwendet wird.
In dem Dokument heißt es, dass gemäß Dekret 144/2024/ND-CP vom 1. November 2024 der bevorzugte Einfuhrsteuersatz für Sojaölmehl mit dem Warencode 23040090 von 2 % auf 1 % gesenkt wurde.
Seit dem offiziellen Inkrafttreten des Dekrets 144 (16. Dezember 2024) können Unternehmen jedoch nicht mehr von der Förderregelung zur bevorzugten Einfuhrsteuerermäßigung für Sojabohnenmehl, das als Tierfutter verwendet wird, profitieren.
Konkret werden die Zollämter von Ho-Chi-Minh-Stadt und Ba Ria – Vung Tau ab Anfang Dezember 2024 für diesen Artikel den Warencode 23040029 mit einem bevorzugten Einfuhrsteuersatz von 2 % anwenden.
Unterdessen müssen Unternehmen ab Dezember 2024, einschließlich des Zeitraums nach Inkrafttreten des Rundschreibens 31/2022/TT-BTC, importiertes Sojabohnenmehl für Tierfutter immer unter der Warennummer 23040090 (mit einem bevorzugten Einfuhrsteuersatz von 1 %) im VNACC/VCIS-System der Hauptzollbehörde und im speziellen Inspektionsregistrierungssystem der Pflanzenschutzbehörde deklarieren.
Dies verlängert nicht nur die Zeit für die Zollabfertigung, sondern verursacht für die Unternehmen auch zusätzliche Kosten.
Nach Angaben von Unternehmen ist der Preis für Sojaöl allein im letzten halben Monat auf dem Weltmarkt und auf dem Inlandsmarkt aufgrund von Schwankungen bei Angebot und Nachfrage plötzlich um mehr als 12 Prozent gestiegen. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Produktionskosten, während die Verkaufspreise aufgrund der schwachen Kaufkraft auf dem Inlandsmarkt nicht entsprechend steigen können, was zu einer instabilen und stagnierenden Tierfutterproduktion führt.
Derzeit gibt es für diesen Artikel unterschiedliche Einfuhrsteuersätze zwischen Exportländern, die Freihandelsabkommen mit Vietnam haben (Indien, ASEAN usw.) und dort einen Steuersatz von 0 % haben, und anderen Ländern. Daher sind die Unternehmen in unserem Land hinsichtlich der Herkunft ihrer Waren eingeschränkt und haben Schwierigkeiten, auf Länder mit einer größeren Stabilität bei der Produktion und Qualität von Sojaschrot zuzugreifen (USA, Argentinien, Brasilien usw.).
Darüber hinaus kann die Anwendung eines bevorzugten Einfuhrsteuersatzes von 1 % für Sojaschrot zur Verwendung als Tierfutter dazu beitragen, das Importvolumen zu erhöhen und die Handelsbilanz mit den USA zu harmonisieren.
Um die oben genannten Probleme und Schwierigkeiten zu lösen, schlugen Unternehmen und Verbände vor, den bevorzugten Einfuhrsteuersatz für Sojamehl zur Verwendung als Tierfutter mit der Warennummer 23040029 anzupassen und von 2 % auf 1 % zu senken, was dem Steuersatz der Warennummer 23040090 entspricht.
Gleichzeitig wird vorgeschlagen, dass Unternehmen gemäß Dekret 144 ab dem 16. Dezember 2024 rückwirkend die Einfuhrsteuer auf importierte Sojaschrotlieferungen, die als Tierfutter verwendet werden, erstatten können.
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Quelle: https://vietnamnet.vn/uu-dai-thue-bi-vo-hieu-doanh-nghiep-chan-nuoi-cau-cuu-chinh-phu-2360234.html
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