Die Überprüfung der Beleuchtung des Fahrzeugs ist einer der wichtigsten Punkte bei der Hauptuntersuchung eines Kraftfahrzeugs. Wenn die am Auto installierten Lichter nicht die richtige Farbe haben, besteht das Auto die Fahrzeuginspektion nicht.
Bei der Hotline der Zeitung Giao Thong ging eine Leserfrage zum Problem eines defekten Frontlichts an einem Privatwagen ein. Ist es möglich, eine blau-weiße Ersatzleuchte einzubauen?
Autobesitzer sollten beim Wechsel der Scheinwerfer an ihrem Auto unbedingt die Vorschriften zur Lichtfarbe beachten, um Verkehrssicherheitsrisiken und das Nichtbestehen der Hauptuntersuchung zu vermeiden (Symbolfoto).
Zu diesem Thema erklärte ein Vertreter eines Fahrzeugprüfzentrums in Hanoi, dass im Rundschreiben 30/2024 zur Regelung der Kraftfahrzeugprüfung eindeutig festgelegt sei, dass die Überprüfung der Scheinwerfer eines Fahrzeugs einer der Punkte im Rahmen der Kraftfahrzeugprüfung sei.
Gleichzeitig gelten für jeden Lichttyp eigene Vorschriften zur Lichtfarbe gemäß den nationalen technischen Standards für technische Sicherheitsqualität und Umweltschutz für Kraftfahrzeuge, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Konkret gilt für Frontlichter (Fernlicht, Abblendlicht), dass die Lichtfarbe beidseitig weiß oder gelb sein muss.
Signalleuchten wie: Blinker, Bremslichter, Rückfahrscheinwerfer, Kennzeichenbeleuchtung, Lichtfarbe muss weiß oder gelb sein.
Blinker und Warnblinkanlage, die Farbe der Frontlichter ist gelb, die Rücklichter sind gelb oder rot.
Bei Bremslichtern muss die Lichtfarbe rot sein, die Lichtfarbe von Rückfahrscheinwerfern und Kennzeichenbeleuchtung muss weiß sein.
Nebelscheinwerfer müssen, sofern zusätzlich verbaut, zur Sicherstellung der technischen Voraussetzungen über die Lichtfarbe Weiß oder Gelb verfügen.
Sollten Ersatzleuchten eingebaut werden und die Lichtfarbe nicht den oben genannten Vorschriften entsprechen, besteht das Fahrzeug die Lichtprüfung nicht und die Fahrzeugzulassung wird nicht erteilt.
So sind im Fall des Lesers der Zeitung Giao Thong die Frontlichter blau-weiß und nicht weiß oder gelb zugleich, was nicht den Vorschriften entspricht und dem Auto weder eine Zulassungsbescheinigung noch einen Prüfstempel erteilt. Der Fahrzeughalter muss das Fahrzeug reparieren lassen, sonstige Leuchten vorschriftsmäßig einbauen lassen und das Fahrzeug zur Nachuntersuchung zu einer beliebigen Prüfstelle bringen.
Der Prüfer wird außerdem auf Schadensfehler, Defekte an Fahrzeuglichtern des falschen Typs oder falsche Lichtfarben in der Warnsoftware des Vietnam Registers aufmerksam machen, um andere Prüfeinheiten zu benachrichtigen, wenn dieses Fahrzeug geprüft wird.
Ein Vertreter des Inspektionszentrums sprach näher über das blau-weiße Licht, nach dem ein Leser der Zeitung Giao Thong gefragt hatte, und sagte, dass es sich dabei um ein Xenonlicht handeln könnte. Dieser Lampentyp hat eine sehr hohe Lichtintensität, 5-6 mal höher als bei normalen Lampen. Im eingeschalteten Zustand strahlt dieser Lichtstreifen weißes Licht aus und blendet den Gegenverkehr, was ein sehr hohes Risiko für die Verkehrssicherheit darstellt.
Daher wird Fahrzeugbesitzern empfohlen, diese Art von Leuchten nicht einzubauen, da sie die technische Sicherheit des Fahrzeugs nicht gewährleisten, bei der Hauptuntersuchung möglicherweise nicht durchfallen, ein hohes Risiko von Verkehrsunfällen bergen und außerdem zu einer Überprüfung durch die Verkehrspolizei und einer Verwaltungsstrafe wegen Veränderung der Fahrzeugstruktur führen können.
Konkret sieht das Dekret 100/2019/ND-CP eine Geldstrafe von 800.000 bis 1.000.000 VND für das Fahren mit unzureichender Beleuchtung im Straßenverkehr vor. Darüber hinaus wird dem Fahrer für 1-3 Monate die Fahrerlaubnis entzogen und er muss die Originalbeleuchtung des Fahrzeugs vorschriftsmäßig wiederherstellen.
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Quelle: https://www.baogiaothong.vn/truot-dang-kiem-vi-mau-den-thay-the-khong-dung-quy-dinh-192241105192137055.htm
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